Nahaufnahmen von mehreren Händen von Personen in einem Kreis übereinander gestapelt
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Sparte Gewerbe und Handwerk

Comback-Paket für Gewerbe und Handwerk: Factsheet zu den Maßnahmen des Regierungsprogramms

Österreich bekommt mehr Unternehmertum und weniger Bürokratie

Lesedauer: 6 Minuten

17.03.2025

Der Wirtschaftsstandort verdient Stabilität und Verlässlichkeit: In Zeiten großer Herausforderungen braucht es Pragmatismus und Seriosität beim Regieren. Die Wirtschaft ist und bleibt die Speerspitze für ein leistungs-freundliches und wettbewerbsbereites Österreich. Die Analyse des Regierungsprogramms zeigt: Ein Kurs der wirtschaftlichen Vernunft hat sich durchgesetzt. Das ist auch entscheidend für 293.000 aktive Spartenmitglieder, 58.000 Arbeitgeberbetriebe, 824.000 Beschäftigte und 47.000 Lehrlinge im Gewerbe und Handwerk.

Inhaltsverzeichnis

Die Top 3-Erfolge für die Wirtschaft

Es ist gelungen, ein Comeback-Paket für den Standort zu schnüren - mit den Säulen: Leistung, Wettbewerb und Bürokratieabbau. Zudem wird das Unternehmertum gestärkt und der Staat auf Fitnesskur geschickt.

  1. Ein Leistungspaket für die Fleißigen, damit die, die mehr leisten, belohnt werden.
  2. Ein wettbewerbsfreundliches Österreich, damit Wachstum und Wohlstand gesichert werden und wir international wieder vorne mitspielen können.
  3. Mehr Unternehmertum und weniger Bürokratie, damit Unternehmer wieder Unternehmer sein können.

Top-Erfolge für das Gewerbe und Handwerk:

Standort, Bürokratieabbau und Kapitalmarkt

Stärkung der Baukonjunktur:
Die Baukonjunktur soll mit Fokus auf leistbares Wohnen gestärkt, Bauverfahren beschleunigt und kostentreibende Anforderungen reduziert werden. Die Zweckbindung der Wohnbauförderung soll wiedereingeführt werden. Die thermisch-energetische Sanierung sowie der Heizungstausch sollen weiter durch steuerliche Anreize und Förderprogramme unterstützt werden.

Bekenntnis zum Handwerkerbonus 2025:
Der Handwerkerbonus unterstützt die Bauwirtschaft und Handwerksbetriebe in Österreich, schafft Anreize für Investitionen in privaten Wohn- und Lebensbereichen und entlastet die Bürger finanziell.

Schwellenwert-Verordnung im Dauerrecht sowie Valorisierung:
Öffentliche Auftragsvergaben unterliegen zum Teil komplizierten Vergaberegelungen. Insbesondere bei niedrigeren Beträgen ist der bürokratische Aufwand oft ein Hemmschuh. Durch die dauerhafte Erlassung der SchwellenwertVO können Projekte einfacher an lokale KMU vergeben werden. Die Werte betragen 200.000 Euro für Direktvergabe im Baubereich, 2 Mio. Euro für nicht offene Verfahren im Baubereich sowie 150.000 Euro im Bereich Lieferungen und Dienstleistungen.

Entbürokratisierung:
Bürokratieabbau ist ein Topthema für unsere Wirtschaft. Mit einem umfassenden Entbürokratisierungspaket können sich Wirtschaftstreibende wieder auf ihre Haupttätigkeit konzentrieren. Dieses enthält unter anderem: Entbürokratisierungsstelle zur transparenten Darstellung von Bürokratiekosten, Bürokratiebremse durch einen Deregulierungsbeauftragten, jährlicher Entbürokratisierungsbericht, Aus von Gold Plating, Grundsatz "Beraten statt strafen" und Ausnahmeregelungen beispielsweise von der Pfandannahmepflicht.

Bürokratieabbau auf EU-Ebene:
Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für ein Screening und für die Aufhebung unverhältnismäßiger Regulierung und unverhältnismäßiger Berichtspflichten ein.

Anerkennung der unternehmerischen Qualifikation:
Der Stellenwert des qualifizierten Unternehmertums in der österreichischen Gewerbeordnung ist abgesichert.

Österreichische Fachkräftestrategie:
Der Fach- und Arbeitskräftemangel ist eine der größten Herausforderungen: Bis 2040 werden 363.000 Arbeitskräfte fehlen. Deshalb müssen nationale wie internationale Potenziale ausgeschöpft werden: durch eine Qualifizierungsoffensive, Verbesserungen bei Lehre und Berufsbildung sowie erleichterten Arbeitsmarktzugang für internationale Fachkräfte. Eine Fachkräfteoffensive macht Ausbildungsplätze attraktiver und modernisiert die duale Ausbildung. Die arbeitsplatznahe Qualifizierung wird ausgebaut. Die Kriterien der Rot-Weiß-Rot-Karte werden angepasst und der gesamte Antrags- und Bearbeitungsprozess beschleunigt und digitalisiert.

Aufwertung von Lehre und Berufsbildung:
Die Bildungsausgaben des Bundes für die allgemeine und die akademische Bildung sind ungleich höher als für die Berufsbildung. Angesichts des drängenden Fachkräftemangels ist die Attraktivierung der Berufsbildung essenziell – durch gleichwertige Finanzierung und Anerkennung im Vergleich zur schulischen Ausbildung und durch Finanzierungsgerechtigkeit in der Tertiärbildung (Meisterinnen und Meister, Befähigte, Höhere Berufliche Bildung – HBB).

Industrie- und KMU-Strategie:
Die Wirtschaft sieht sich komplexen Herausforderungen gegenüber, ihre Wettbewerbsfähigkeit gerät zunehmend unter Druck. Zielsetzung der Strategie ist es, proaktiv die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft zu stärken und zukunftssichere Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen. Dazu ist es nötig, die Sozialpartner strukturiert einzubinden und KMU-Aspekte systematisch zu berücksichtigen.

Steuern und Finanzen 

Befreiung N1/Klein-LKWs von der NoVA ab 1.7.2025:
Unternehmen müssen derzeit für Klein-LKW (N1) NoVA zahlen. Da es jedoch kaum schadstoffarme Modelle am Markt gibt, werden Klein-LKW N1 künftig von der NoVA befreit.

Sonderabschreibungen / Evaluierung der Abschreibungsdauer:
Die derzeit geltende gesetzliche Abschreibungsdauer entspricht oft nicht der wirtschaftlichen Realität und wirkt investitionsfeindlich. In Zeiten des Wandels sollten die Abschreibungsmöglichkeiten für langfristige Investitionen möglichst attraktiv gestaltet werden, um die Transformation zu unterstützen. Abschreibungs-dauern sollen daher verkürzt bzw. Sonderabschreibungen ermöglicht werden.

Bekenntnis zur Senkung der Lohnnebenkosten:
Bis zur Mitte der Regierungsperiode werden – abhängig von der konjunkturellen und budgetären Entwicklung – die Lohnnebenkosten in einem ersten Schritt gesenkt. Ziel ist danach eine weitere stufenweise Entlastung im Rahmen des FLAF (3,7 %), der ohne Leistungsreduktion aus dem öffentlichen Budget gedeckt werden soll. Damit soll die preisliche Wettbewerbsfähigkeit für die Betriebe verbessert werden.

Bekenntnis zu steuerlich besser begünstigten Überstunden bzw. Zuschlägen:
Vom Brutto bleibt aktuell zu wenig netto, da das österreichische Steuersystem zu wenige Leistungsanreize bietet. Um Arbeitnehmer zu Mehrleistung zu motivieren, sollen Überstunden steuerlich bessergestellt werden. Für Unternehmen bringen Überstunden zusätzliche Flexibilität, die aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen notwendig ist.

Verbesserte steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 1.000 Euro ohne KV-Bindung:
Die steuerfreie Mitarbeiterprämie ist eine gute Möglichkeit, um Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg zu beteiligen und die Kaufkraft und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter zu steigern. Sie ist damit eine Win-Win-Situation.

Arbeiten im Alter mit 25 % endbesteuert inkl. Sozialversicherung:
Da die Babyboomer-Jahrgänge zunehmend das Pensionsalter erreichen und geburtenschwache Jahrgänge in den Arbeitsmarkt eintreten, wird sich der Arbeitskräftemangel verstärken. Wer das Regelpensionsalter erreicht hat und neben der Alterspension erwerbstätig ist, soll daher steuerlich entlastet werden, sodass sich der Zuverdienst mehr lohnt.

Anhebung der Freibeträge bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld:
Damit sich Arbeit wieder mehr lohnt, werden die Freibeträge bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld angehoben.

Erleichterung von Betriebsübergaben:
Der Veräußerungsfreibetrag steigt ab 2026 von 7.300 auf 45.000 Euro sowie Entfall des Berufsverbots. Gelungene Betriebsübergaben sind ein wichtiger Standortfaktor. Das gilt insbesondere für ein Land wie Österreich, das stark von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt ist. Oft stellt das Steuerrecht ein Hindernis für Übergeber dar, weshalb hier Verbesserungen erfolgen. Weiters soll Bürokratie bei Betriebsübergaben abgebaut werden.

Anhebung des Gewinnfreibetrags:
Ab 1.1.2027 wird der Grundfreibetrag von 15 % bis 33.000 Euro auf 15 % von 50.000 Euro dauerhaft angehoben. Dies trägt zur nachhaltigen Entlastung österreichischer Unternehmen und zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung bei. Besonders Einzelunternehmer und Personengesellschaften werden dadurch unterstützt.

Vereinfachung des Steuerrechts, insbes. bei Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung:
Vereinfachung und Bürokratieabbau ist auch in der Lohn- und Einkommensteuer von großer Bedeutung. Dadurch kommt es zu Erleichterungen für Betriebe und Verwaltung. Unternehmen gewinnen dadurch mehr Zeit, um sich auf ihre Geschäftstätigkeit zu konzentrieren.

Anhebung der KFZ-Luxustangente:
Die Luxustangente von 40.000 Euro wurde seit 2005 nicht inflationsangepasst und soll daher zuerst ab 2027 auf 55.000 und danach auf 65.000 Euro angehoben werden. Damit wird der Preisentwicklung von KFZ in den letzten Jahren Rechnung getragen und insbesondere jene Branchen entlastet, die darauf angewiesen sind.

Arbeitsmarkt

Anreize für längeres Arbeiten:
In Österreich werden trotz gestiegener Beschäftigtenzahlen nach wie vor weniger Stunden gearbeitet als vor der COVID-Pandemie. Es sollen daher Anreize gesetzt werden, die zu Mehrarbeit motivieren. Daher sollen u.a. die gestaffelten Arbeitslosenversicherungsbeiträge überdacht werden. Auch die geringfügige Beschäftigung soll weiterentwickelt werden.

Änderung der Bildungskarenz und ab 1.1.2026 Ersatz durch eine treffsichere Nachfolgeregelung / Qualifizierungsoffensive:
Ausbildungen, die während der Bildungskarenz gemacht werden, sollen auch einen wirtschaftlichen Nutzen bringen. Daher sollen strengere Kriterien wie etwa ECTS-Anforderungen, Anwesenheitsverpflichtungen und Verwertbarkeit am Arbeitsmarkt gelten.

Energie und Netze

Leistbare Energie und Senkung der Netzkosten:
Der Ausbau volatiler Erzeugungskapazitäten lässt die Netzinvestitionen und Netzkosten für Verbraucher massiv steigen. Gleichzeitig sind die Strom-Großhandelspreise relativ hoch; das Gleiche gilt für die Preise von Gas. Daher braucht es bei allen Energiepreiskostenkomponenten Maßnahmen der Politik, um den Entwicklungen entgegenzuwirken.

Optimale Nutzung der Gasinfrastruktur:
Die Gasinfrastruktur ist ein bestehendes Asset, das wir auch in Zukunft für die Transformation nutzen können (Wasserstoff, Biomethan). Das Potenzial an grünen Gasen kann nur genutzt werden, wenn ein funktionsfähiges Verteilnetz bestehen bleibt.

Infrastruktur

Einrichtung eines digitalen Tiefbauatlasses zum optimalen Breitbandausbau:
Unternehmen und private Haushalte brauchen eine zuverlässige und leistungsstarke Internetanbindung. Notwendig ist eine Evaluierung, wie der Breitbandausbau am effektivsten ausgebaut werden kann. Dabei soll auf dynamischen Wettbewerb zwischen Anbietern geachtet werden. Gemeinden sollen in den Ausbau eingebunden werden, um Synergien zu heben.

Verfahrensbeschleunigung - Betriebsanlagenrecht & Digitalisierung:
Im Betriebsanlagenrecht sind an mehreren Stellen praxistaugliche Maßnahmen erforderlich, um Unternehmen zu entlasten und Bürokratie abzubauen. Das betrifft z.B. Genehmigungsfreistellungen, etwa bei Photovoltaik.

Weitere wichtige Maßnahmen

Forschungsprämie und Forschungsfinanzierungsgesetz werden abgesichert:
Durch die Absicherung und Weiterentwicklung dieser positiven Maßnahme wird der Forschungsstandort nachhaltig gestärkt.

Schrittweiser Aufbau eines One-Stop-Shop mit dem Ziel einer einmaligen Einmeldung von Daten bei öffentlichen Stellen:
Um den Kontakt zu Unternehmen möglichst niederschwellig und unbürokratisch zu gestalten, soll die Verwaltung weiter digitalisiert werden.

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