Meistertitel für 14 weitere Befähigungsprüfungen
Obfrau Scheichelbauer-Schuster: Damit werden meisterliche Leistungen und höchste Qualifikationen sichtbar
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Großer Erfolg für das Gewerbe und Handwerk: Künftig dürfen Gewerbetreibende, die in 14 handwerksähnlichen Gewerben erfolgreich eine Befähigungsprüfung abgelegt haben, ebenfalls den Titel Meister bzw. Meisterin führen und in Dokumente eintragen lassen. Das wird durch eine Gewerberechtsnovelle möglich, die im Nationalrat am Donnerstag, 4.7.2024, beschlossen wurde.
Ein besonderes Herzensanliegen ist das Renate Scheichelbauer-Schuster, der Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): "Wir freuen uns über diese Aufwertung sehr: Meisterliche Leistungen sollen sichtbar sein und die Anerkennung erfahren, die sie verdient haben! Wir brauchen in Österreich noch mehr Meisterinnen und Meister, um den Wirtschaftsstandort in den Regionen zu stärken."
Der Meistertitel, den bereits alle Meister:innen im Handwerk seit 2020 tragen dürfen, wird nun auch für Gewerbe möglich, die in der Öffentlichkeit bisher schon als Handwerker wahrgenommen wurden, in denen aber aus historischen Gründen keine Meister-, sondern Befähigungsprüfungen abgelegt wurden. Konkret sind das:
- Elektrotechnik
- Gas- und Sanitärtechnik
- Kontaktlinsenoptik
- Kosmetik (Schönheitspflege), Piercen und Tätowieren
- Fußpflege
- Massage
- Bestattung
- Vulkaniseur
- Waffengewerbe (Büchsenmacher)
- Sprengungsunternehmen
Diese zehn handwerksähnlichen Gewerbe sind künftig berechtigt, die Bezeichnung "Meisterin" bzw. "Meister" vor ihrem Namen in Kurzform (als "Mst.", "Mst.in" bzw. hochgestellt "Mst.in") oder in vollem Wortlaut zu führen. Zudem darf die Eintragung gleich einem akademischen Grad in amtlichen Urkunden verlangt werden. Die betreffenden Befähigungsprüfungen sind im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) der Stufe 6 zugeordnet. Der Meistertitel ist offiziell dem akademischen Bachelor gleichgestellt.
Darüber hinaus gibt es künftig den eintragungsfähigen Meistertitel - mit einer ergänzenden Spezifikation - für vier der höchsten Berufsqualifikationen im Gewerbe und Handwerk, die schon bisher das Wort „Meister“ in der Bezeichnung führten. Das sind:
- Baumeister:in – Mst./ Mst.in (BM)
- Brunnenmeister:in – Mst. / Mst.in (BrM)
- Steinmetzmeister:in – Mst. / Mst.in (StM)
- Holzbau-Meister:in – Mst. / Mst.in (HBM)
"Die Gleichwertigkeit des Meisters mit Hochschulabschlüssen, die bessere Sichtbarkeit des eintragungsfähigen Meistertitels und die neuen Qualifikationen, die mit der Höheren Beruflichen Bildung möglich werden, bieten jungen Menschen großartige berufliche Perspektiven. Viele Eltern wissen noch zu wenig Bescheid, welche attraktiven Karriereoptionen über den Einstieg mit einer Lehre möglich sind", so Scheichelbauer-Schuster abschließend.