Mehrere verschiedene Euro-Scheine neben- und aufeinander liegend
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ÖHT-Förderung von Investitionen im Tourismus

Investitionskredit und Nachhaltigkeitsbonus für KMU

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis 30.6.2028, Förderansuchen können bis 31.12.2027 eingebracht werden
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss Geförderter Kredit
Thema:
Betriebsanlagen
Digitalisierung
Innovation
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen

Förderungswerber

Kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, inkl. Kooperationen, touristische Infrastrukturen und Errichter

Förderungszweck

Angesichts der vielfältigen Herausforderungen des Tourismus soll der Weg zu einer nachhaltigen Tourismusdestination unterstützt werden.

Förderungsgegenstand

  • Qualitätsverbesserung
  • Betriebsgrößenoptimierung
  • Betriebliche Neuausrichtung
  • Errichtung und Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
  • Errichtung und Verbesserung von Mitarbeiterunterkünften
  • Neubauten (mit Einschränkungen)
  • Umwelt, Sicherheit und Barrierefreiheit
  • Investitionen in die Nachhaltigkeit (Ökologie, Mitarbeiter, Betriebsübernahmen)
  • Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen

Ausschlussgrund

Nicht förderbar sind u.a.

  • Maßnahmen, mit denen vor Einreichung begonnen wurde
  • Umsatzsteuer (außer diese wird nachweislich vom Förderwerber getragen)
  • Investitionen in Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen
  • Ankauf von Grundstücken

Art und Ausmaß der Förderung

  • Geförderter OeHT-Investitionskredit: Zinsenzuschuss von max. 2 % p.a. für höchstens 70 % der förderbaren Kosten, ab 500.000 Euro bis Kreditbetrag von max. 5 Mio. Euro
  • Nachhaltigkeitsbonus: 7 % Zuschuss (max. 350.000 €) zusätzlich zum Investitionskredit für förderbare Maßnahmen im Bereich Ökologie, Mitarbeiter/Regionen und Wirtschaft/Digitalisierung.

Anmerkung

Die Förderrichtlinien enthalten einige Einschränkungen und Bedingungen, u.a. Beherbergungsbetriebe: mindestens Drei-Stern-Qualifizierung, Betriebsgrößenoptimierung muss mit deutlicher qualitativen Angebotsverbesserung einhergehen und mit Maßnahme einer Optimierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs verbunden sein.

Gastronomiebetriebe werden nicht in Landeshauptstädten und Städten mit mehr als 35.000 Einwohner gefördert, und nur bei touristischer Bedeutung.

Nicht förderbar sind u.a. Vorhaben in Einkaufszentren und Vorhaben von Franchisebetrieben.

Einreichung

Erfolgt üblicherweise über die Hausbank bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank OeHT.

Richtlinientext als PDF

Richtlinien im OeHT-Downloadcenter, Infos zum OeHT-Investitionskredit und zum Nachhaltigkeitsbonus.


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.