Detailansicht von Dokumenten mit Zahlentabellen, im Ausschnitt darauf liegend Taschenrechner und Kugelschreiber
© Wrangler | stock.adobe.com
Sparte Bank und Versicherung

Kreditbearbeitungsgebühr im Fokus

Alles, was Sie wissen müssen

Lesedauer: 5 Minuten

16.09.2024

Egal ob Hausbau, Wohnungskauf oder Anschaffung eines neuen Autos – Österreichs Banken unterstützen Sie mit einem maßgeschneiderten Kredit bei der raschen Realisierung Ihrer Träume.

In Österreich gab es per Juni 2024 ein an private Haushalte vergebenes Kreditvolumen in Höhe von 185,6 Milliarden Euro. Der Löwenanteil, rund 70 % aller Kredite an österreichische Privathaushalte, entfällt auf Wohnbaukredite.[1] Laut Statistik Austria finanzierten im Jahr 2021 39 % aller österreichischen Haushalte ihr Wohnungseigentum mit Krediten.[2]

Faires Entgelt für Ermöglichung Ihrer Träume

Österreichs Banken ermöglichen die Finanzierung Ihrer Träume im Vertrauen auf eine zuverlässige Rückzahlung der vereinbarten Raten. Zu Recht, wie die Statistik zeigt: Die Zahl der Kredite, die nicht bedient werden konnten, betrug 2023 nur 2 %.[3]

Im Gegenzug für die Ermöglichung Ihrer Wunschfinanzierung verrechnen die Banken um einen eine Verzinsung des ausgereichten Kapitals, zum anderen Entgelte und Gebühren für ihre Leistungen wie z.B. ein Kontoführungsentgelt.

Im Zuge der Kreditvereinbarung werden Entgelte für die Leistungen der Banken fällig. So hat der Kreditgeber in Österreich eine Vielzahl von Maßnahmen zu setzen. Neben der Einhaltung regulatorischer Vorschriften wie z.B. der KIM-Verordnung müssen Banken die Kreditfähigkeit der Kreditnehmer:innen, die Ausfallwahrscheinlichkeit oder die Werthaltigkeit von Sicherheiten prüfen. Hinzu kommt die Vorbereitung aller Unterlagen, die Korrespondenz mit dem Treuhänder oder die Abwicklung mit dem Grundbuch – und natürlich die maßgeschneiderte Beratung des Kunden, die zum Selbstverständnis der österreichischen Banken zählt.

Kreditbearbeitungsgebühr im Fokus

Im Rahmen der Kreditvereinbarung wird in den allermeisten Fällen auch eine Kreditbearbeitungsgebühr in Höhe von 1 bis 4 % des ausgeliehenen Betrags fällig. Diese wird - wie oben beschrieben - für konkret beschreibbare Leistungen in Rechnung gestellt. Die Zulässigkeit der Verrechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr hat der OGH 2016 auch ausdrücklich anerkannt.

Seit 2023 ist die Kreditbearbeitungsgebühr wiederholt Gegenstand der medialen Berichterstattung, nachdem einige Kreditnehmer gegen die Verrechnung dieser Gebühr geklagt hatten. In Einzelfällen haben Gerichte diesen Klagen auch stattgegeben und im Jänner 2024 hat auch der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem sehr spezifischen Fall ein derartiges Urteil bestätigt. Er hat dies damit begründet, dass die im konkreten Fall vorliegende Kombination mehrerer Gebühren zu Überschneidungen (und theoretisch zu einer Doppelverrechnung von Leistungen) führen könnte. Daher wäre die Kombination dieser Gebühren mit einer Bearbeitungsgebühr im konkreten Fall intransparent.[4]

Einzelfall-Betrachtung notwendig

Doch sind nun alle Kreditbearbeitungsgebühren in Österreich unzulässig, wie von manchen Anwälten oder Prozessfinanzierern behauptet? Und kann man sich das Geld einfach zurückholen?

Wichtig zu wissen ist: Zum Thema Kreditbearbeitungsgebühr sind derzeit mehrere Verfahren vor österreichischen Gerichten anhängig. Wer sich das Geld zurückholen will, wird um ein langwieriges Gerichtsverfahren nicht herumkommen.

Die Banken vertreten die Position, dass mit der Kreditbearbeitungsgebühr konkret beschreibbare Leistungen, wie Bonitätsbeurteilung und Beratung des Kunden, in Rechnung gestellt werden. Das Kreditbearbeitungsentgelt wird auch nicht etwa ins „Kleingedruckte“ verschoben, sondern findet sich prominent in der Vertragsurkunde. Alle Angebote sind dank effektivem Jahreszinssatz leicht zu vergleichen.

Die Gerichte urteilen teilweise sehr unterschiedlich und eine pauschale Aussage über Erfolgsaussichten ist damit unseriös. 

Mehrheit der Entscheidungen im Sinne der Banken

2024 ergingen bislang 18 Urteile im Zusammenhang mit Kreditbearbeitungsgebühren in erster Instanz (Stand: September 2024). Ein Überblick über den Ausgang der juristischen Auseinandersetzung zeigt ein diverses Bild:

Gerichtsentscheidungen (1. Instanz) Anzahl 2024
Klage gegen Gebühr abgewiesen 18 
Klage stattgegeben 2

Die überwiegende Mehrheit der erstgerichtlichen Entscheidungen geht somit derzeit im Sinne der Banken aus.

Keine Parallelen zu Fitnesscentern oder Mobilfunkverträgen 

Aktuell buhlen Anwälte und Prozessfinanzierer um klagswillige Kunden und berufen sich dabei insbesondere auf eine Entscheidung des OGH vom November 2022, wonach Servicepauschalen von Fitnesscentern als „Entgelte ohne konkrete Zusatzleistung“ nicht zulässig seien. Auch ähnliche Entscheidungen zu Mobilfunkverträgen wurden wiederholt angeführt.

Die Banken sind überzeugt, dass es hier keine rechtlichen Parallelen gibt. Die Kreditbearbeitungsgebühr kann nicht mit der Servicepauschale von Fitnessstudios verglichen werden, weil hier u.a. mit der Bonitätsbeurteilung und der Beratung eine konkret beschreibbare Leistung in Rechnung gestellt wird. Darüber hinaus ist der in den Fitnessstudio-Entscheidungen als „all-inklusive“ angebotene Vertrag durch die Bepreisung der im „Alles-inklusive-Entgelt“ eigentlich schon enthaltenen Leistungen ausgehöhlt worden.

Klärung durch OGH erforderlich

Im Zuge des Instanzenzugs befassten sich 2024 vereinzelt auch Oberlandesgerichte (OLG) und der Oberste Gerichtshof (OGH) mit diesen Fragestellungen.  

Konsumentenschützer und Anwälte argumentieren insbesondere mit einer Entscheidung des OGH vom Jänner 2024, die im Sinne der klagenden Partei ausfiel. In der Entscheidung wurde eine spezielle Kombination mehrerer Entgelte der betreffenden Bank (Bearbeitungsgebühr zzgl. Erhebungsspesen, Überweisungsspesen und Kosten für Porto und Drucksorten) für unzulässig, weil nicht transparent, erklärt. Eine Überschneidung sei aus Kundensicht nicht ausgeschlossen. [5]

Diese Entscheidung betrifft einen sehr spezifischen Fall und gilt nicht für jeden Kreditvertrag in Österreich, sondern nur für die Gebühren der vom Rechtsstreit betroffenen Bank. Diese Entscheidung erging in einem „Verbandsverfahren“ (§ 28 KSchG), in dem besonders strenge Regeln für Unternehmer herrschen. Auf konkrete Umstände des Einzelfalls kommt es hier nicht an.

Aus Sicht der Banken ist diese OGH-Entscheidung daher keine Leitentscheidung, sondern betrifft bloß einen Einzelfall. Auch der OGH schreibt in seiner Begründung: „Der Begriff der Kreditbearbeitungsgebühr ist zwar für sich genommen ausreichend transparent, weil der Kreditnehmer schon aufgrund der Bezeichnung versteht, dass er die Gebühr für die Tätigkeit und den Aufwand bei der Bearbeitung und Bereitstellung des Kredits bezahlt.“ [6] Allerdings müssten Verbraucher überprüfen können, ob sich verrechnete Gebühren überschneiden.

Schon 2016 hatte der OGH die Kreditbearbeitungsgebühr für zulässig befunden. Auf diese Judikatur haben die Banken bisher vertraut. Um in diesem Bereich Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sowohl für Banken als auch Konsumenten herzustellen, teilen die Bankenvertreter die Einschätzung des OLG Wien, dass eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu Kreditbearbeitungsgebühren erforderlich wäre. Damit ist aus Sicht der Banken frühestens Ende 2024 zu rechnen, eher 2025.

Die Kreditwirtschaft ist zuversichtlich, dass der OGH Kreditbearbeitungsentgelte wie bisher in seiner ständigen Rechtsprechung als zulässig beurteilen wird.

Vorsicht bei vorschnellen Versprechen

Rund um das Thema Kreditbearbeitungsentgelt sind derzeit verstärkte Marketingaktivitäten von Anwälten und Prozessfinanzierern zu beobachten. Mit Werbeansagen wie „Banken zahlen zurück“ und „Null Risiko“ wird um klagswillige Kunden geworben.

Angesichts der komplexen Rechtslage, der unterschiedlichen Urteilssprüche 2024 und der nicht unerheblichen Gerichtskosten (bzw. der finanziellen Beteiligung von bis zu 30 % am Klagserlös bei Prozessfinanzierern) ist die Realität oftmals komplizierter als die Werbung für eine rasche Klage. Wer hier pauschale Aussagen trifft, macht es sich zu einfach.

Sprechen Sie mit Ihrem Kreditbetreuer

Österreichs Banken ist eine vertrauensvolle Beziehung mit ihren Kreditnehmern ein wichtiges Anliegen. Die Banken helfen Ihnen nicht nur bei der Erfüllung Ihrer Träume, sondern unterstützen Sie auch in herausfordernden Situationen.

Wir raten daher: Sollten sich Ihre Lebensumstände durch Kündigung, Karenz, Unfall etc. geändert haben und Sie Schwierigkeiten bei der Bedienung Ihres Kredits haben, sprechen Sie mit Ihrem Kreditbetreuer. Im gemeinsamen Gespräch wird er Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, um auch diese Situation erfolgreich zu meistern.

Sie haben weitere Fragen? Lesen Sie weiter! 



[1] Vgl. OeNB: Kreditentwicklung privater Haushalte, abgerufen am 24.07.2024

[2] Vgl. Statistik Austria, Pressemitteilung: 12.814-112/22, abgerufen am 24.07.2024 

[3] Vgl. OeNB: Fakten zu Österreich und seinen Banken, Wien 2023, S. 5, abgerufen 24.07.2024

[4] Vgl: Kleine Zeitung, Gericht befindet Bündelung von Kreditgebühren als illegal, 12.03.2024, Link: 

[5] Vgl. Presseinformation VKI vom 14.02.2024: OGH beurteilt Kreditbearbeitungsgebühr der WSK Bank als unzulässig, abgerufen am 24.07.2024 

[6] Vgl. OGH-Entscheid vom 23.01.2024, abgerufen am 24.07.2024