Glücksspielmonopol
Das Recht zur Durchführung von Glücksspielen
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Das Recht zur Durchführung von Glücksspielen ist in Österreich dem Bund vorbehalten (=Glücksspielmonopol, § 3 Glücksspielgesetz GSpG). Das Finanzamt Österreich kann das Recht durch Erteilung von Konzessionen übertragen.
Volkswirtschaftliche Bedeutung des Glücksspielmonopols
Ordnungspolitische Überlegungen
- Sicherung einer verantwortungsbewussten Entwicklung des Glücksspieles als gesellschaftspolitisches Anliegen, das heißt
- Lenkung des Spieltriebes in geordnete Bahnen und Milderung des potentiellen Gefahrencharakters des Glücksspieles
- Größtmöglicher Spielerschutz, einschließlich des Jugendschutzes, durch strikte Aufsichtsmaßnahmen der Glücksspielaufsicht über einige wenige Konzessionäre
Liberalisierung brächte bei verstärktem Wettbewerb und hohem Kostendruck Überhitzung des Marktes durch überzogene Marketingaktivitäten mit aggressiver Werbung und psychologischem Kaufzwang.
Fiskalpolitische Überlegungen
- Erzielung des bestmöglichen Abgabenertrages für den Bund durch bundesgesetzliche Vorschriften für Konzessionsabgabe und Wettgebühr
- Leichte, verwaltungstechnisch einfache und demnach kostensparsame Einhebung der Abgaben
- Keine Steuerabflüsse in große und Niedrigsteuerländer zufolge unterschiedlicher Quoten und Hauptpreise; die Spiele bleiben im jeweils nationalen Bereich
Liberalisierung brächte massive organisatorische Schwierigkeiten bei der Besteuerung (Steuereinhebung an der Quelle, also jeweilige Annahme- bzw. Vertriebsstelle) in allen Ländern sowie Umverteilung von Interessen eines Mitgliedstaates zu Lasten eines oder mehrerer Länder, vornehmlich kleiner Staaten.
Sozialpolitische Überlegungen
- Absicherung der Arbeitsplätze und des Beschäftigungsniveaus im jeweiligen Land durch betriebswirtschaftlich optimale und stabile Vertriebsnetze
- Förderung von Breitensport, Kultur und Umwelt sowie gemeinnützigen Aktivitäten
- Unterstützung von Bedürftigen und Behinderten
Liberalisierung brächte Erhöhung der Arbeitslosenquote in diesem Sektor, insbesondere Nachteile der Arbeitsmärkte kleinerer Länder.
Anliegen des Verbraucherschutzes
- Gewährleistung von Schutz und Sicherheit für die Spieler und damit Ausschaltung von unseriösen Anbietern
- Einfache und effiziente staatliche Kontrolle nur bei limitierter Zahl der Spieleanbieter
- Vertrauen auf langjährig bewährte und erprobte Spieleanbieter mit hoher Eigenmittelausstattung
Liberalisierung brächte Schwierigkeiten im Zugriff auf den jeweiligen Glücksspielveranstalter durch die Verschiedenartigkeit der rechtlichen Durchgriffsmöglichkeiten; darüber hinaus werden die Probleme des Konsumentenschutzes durch grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit (schwierige Nachvollziehbarkeit für den Spielteilnehmer) erschwert.
Österreichisch-spezifische Aspekte bei den Ausspielungen
- Verlagerung der Spiele, insbesondere der Totalisatorspiele, in größere und bevölkerungsreichere Länder, die höhere Gewinne ausspielen können
- Kostenprobleme durch Unterschreitung der betriebswirtschaftlich erforderlichen Mindestgröße (kritische Menge) bei sinkender Nachfrage
Liberalisierung brächte infolge der geographischen Größe und geringen Bevölkerungszahl wesentliche Nachteile, einerseits durch überproportionale Kosten eines flächendeckenden Angebotes, andererseits durch das Risiko des Rückganges der Totalisatorquoten infolge Spielteilnahme im Ausland; ein ständiger Rückgang der Spielteilnahme führt in einer Schraube zu einem ständigen Abnehmen der Höchstgewinne, wodurch wiederum ein Rückgang der Spielteilnahme erzeugt wird, was letztendlich zur Notwendigkeit der Einstellung der nationalen Glücksspiele in kleinen Staaten führen würde.
Technische Aspekte bei den Ausspielungen
- Flächendeckende Versorgung ist nur bei Konzentration auf wenige Spieleanbieter möglich (Ausgleich zwischen Gebieten mit unterschiedlichen Erträgen)
- Erprobtes, international führendes und technisch ausgereiftes Online-System bietet höchstmögliche Sicherheit, Anonymität und Schnelligkeit in der Spieleabwicklung
Liberalisierung brächte mehrere unterschiedliche Vertriebsnetze, wodurch infolge hohen Kostendrucks auf die Spielveranstalter die Flächendeckung nicht mehr gewährleistet, sondern lediglich ertragreiche Standorte mit Vertriebsstellen versorgt würden und andererseits die Anforderungen der Spielbetreiber an die Zuverlässigkeit der Systeme infolge Kostenbestimmtheit gesenkt würden.
Zusammenfassung
Das Glücksspielmonopol steht den grundsätzlichen Zielen der Europäischen Union nicht entgegen, die insbesondere auf Anhebung der Lebensqualität und des Lebensstandards sowie der Stabilisierung der Wirtschaft auf hohem Beschäftigungsniveau unter sozialer Absicherung abzielt. Der uneingeschränkte freie Wettbewerb ist dabei lediglich eine – wenn gleich in vielen Bereichen sehr zweckdienliche – Möglichkeit dieses Ziel zu erreichen. Für den Bereich des Glücksspieles ist er nicht zielführend. Der Fortbestand der Glücksspielmonopole wird von allen Mitgliedsstaaten der EU befürwortet.
Stand: 14.12.2022