Stadtansicht von Istanbul: bunte Häuser am Wasser, in der MItte ragt der Galata Tower empor, blauer Himmel mit einigen Wolken. Über das Bild wurde ein weißes Austria A gelegt.
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Türkei: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 7 Minuten

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!

Importbestimmungen

Obwohl der Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei im Jahre 1996 durch Zollabkommen stark vereinfacht wurde, bestehen Sonderregelungen für die Einfuhr bestimmter Waren in die Türkei. Der türkische Zoll und die Marktüberwachung kontrollieren deren Einhaltung sehr genau.

Für die Bestimmung des jeweils gültigen Importzollsatzes empfiehlt sich eine Anfrage an das für Zollangelegenheiten zuständig AußenwirtschaftsCenter Istanbul unter Nennung der jeweiligen Zolltarif-Nummer (möglichst 8-stelliger Zolltarifnummer HS-Code).

Zollbestimmungen

Der zwischen der EU und der Türkei abgeschlossene Zollunionsvertrag ermöglicht, dass alle industriell-gewerblichen Waren, die sich im freien Verkehr der EU befinden, zollfrei in die Türkei (und umgekehrt) transportiert werden können, wenn der Warensendung ein ATR-Formular beigelegt wurde. Dieses ATR ist allerdings kein Ursprungsnachweis, sondern nur eine Bescheinigung, dass sich die Ware im freien Verkehr befindet.

Zusatzzölle

Seit dem Jahr 2011 hebt die Türkei für über 5.000 bestimmte Waren Zusatzzölle (Ek Vergi) ein, von denen nur Waren mit Ursprung aus jenen Ländern ausgenommen sind, mit denen Freihandelsabkommen bestehen. Bei Exporten aus der Europäischen Union wird als Auslöser für die Zollfreiheit nach dem Zollunionsvertrag die Warenverkehrsbescheinigung ATR ausgestellt, die aber nur über den zollrechtlichen Status der Ware Auskunft gibt. Das Ursprungsland der Ware wird nicht bestätigt. Um nachzuweisen, dass die Ware ihren Ursprung in einem Land hat, das von den Zusatzzöllen ausgenommen ist, d.h. mit dem ein Abkommen besteht, werden andere Nachweise wie das Ursprungszeugnis verlangt.

Carnet ATA

Carnets ATA werden für Mustersendungen, Messe- und Ausstellungsgüter sowie Berufsausrüstungen anerkannt, doch ergeben sich in der Praxis oft noch zusätzliche Formalitäten. Da es in der Vergangenheit vermehrt zu Problemen mit falsch ausgestellten Carnets ATA kam, steht Ihnen das AußenwirtschaftsCenter Istanbul gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Folgende Dokumente werden für die vorübergehende Einfuhr in die Türkei benötigt:

  • Das ausgefüllte Carnet ATA im Original
  • Eine Excel-Liste muss separat ausgefüllt werden und auf einem USB-Stick physisch beim türkischen Zoll abgegeben werden.
  • Empfohlen wird zusätzlich die Vorlage eines Einladungsschreibens von der türkischen Institution/Firma (hier muss erläutert werden, dass z.B. für die Institution/Firma aufgrund eines Events/Messe etc. Berufsausrüstung eingeführt wird).

Handelsabkommen

Seit 1996 besteht eine Zollunion zwischen der EU und der Türkei.

Sonstige Einfuhrabgaben

Aufgrund der Komplexität bitten wir Sie bei Fragen zu sonstigen Einfuhrabgaben das AußenwirtschaftsCenter Istanbul zu kontaktieren.

Muster

Muster ohne Handelswert sind zollfrei. Als Präferenznachweis gilt die Warenverkehrsbescheinigung A.TR., für ermächtigte Ausführer ebenfalls die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. mit einem eigens bewilligten ATR-Stempel.

Für Muster mit Handelswert ab 150 Euro (z.B. Kollektionen und Berufsausrüstungsgegenstände) und Werbematerialien ist bei EU-Ursprung die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. beizulegen, der Empfänger muss die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Falls die Muster nur temporär eingeführt werden sollen, ist ein Carnet ATA empfehlenswert. Damit können Waren vorübergehend bis sechs Monate (auf Antrag verlängerbar) eingeführt werden. Ohne Carnet ATA müssen die vollen Eingangsabgaben hinterlegt werden.

E-Commerce

Der Online-Handel spielt in der Türkei, wie auch in vielen anderen Ländern, eine sehr große Rolle. Die Nachfrage herrscht in allen Bereichen des Lebens und die Bereitschaft aus dem Ausland einzukaufen ist ebenfalls hoch. Produkte aus Österreich werden mit einer guten Qualität assoziiert, sodass auch hier die Nachfrage steigend zu beobachten ist. Neben der guten Qualität wird Österreich auch aufgrund der Logistik bevorzugt. Die Wartezeit ist im Vergleich zu anderen Staaten kürzer aufgrund der Nähe zur Türkei. Die Ware kann per Luftweg oder auch Landweg verschickt werden und gelangt innerhalb weniger Tage in die Türkei.

Der Verkauf von Waren über den Online-Handel in die Türkei ist grundlegend nicht allzu kompliziert und kann über zwei mögliche Wege abgewickelt werden:

  • Am naheliegendsten ist die Möglichkeit des Paketversandes. Sendungen, deren Warenwert 1.500 Euro und Gewicht 30 kg nicht überschreiten, können per Postversand gesendet werden und werden in der Regel mit 18 % versteuert. Steuerrechtlich gesehen ist der Käufer bei Online-Versendungen verpflichtet, die Steuer für die gesendeten Waren am Zoll zu bezahlen. Viele Paketdienste arbeiten eng mit dem Zoll zusammen, sodass der Käufer die Steuer auch bei der Entgegennahme zahlen kann. Näheres hierzu finden Sie unter Paketversand.
  • Die zweite Möglichkeit besteht darin, die verkaufte Ware über den Export in das Zielland zu verschicken. Im Rahmen des Zollunionsabkommens kann Ware zwischen der EU und der Türkei ohne Zollgebühr gehandelt werden, wenn sie aus der EU stammt. Die Details zur den Zollabwicklungen sind in den obigen Themenpunkten abgedeckt.

Paketversand

Paket/Post bzw. Onlinesendungen, deren Warenwert 1.500 Euro nicht überschreiten und nicht mehr als 30 kg (brutto) wiegen, können per Postversand in die Türkei gesendet werden. Die Güter dürfen ebenfalls nur zum Eigengebrauch verwendet werden.

Für den Kunden fallen 18 % Zoll an, falls die Sendung aus der EU stammt und es können noch weitere Zollkosten entstehen. Diese Gebühr kann der Kunde über Online-Banking entrichten oder direkt an den Kurier zahlen. Achten Sie darauf, den korrekten Warenwert immer anzugeben, da im Zweifelfall der türkische Zoll die Pakete öffnen kann. Ausnahmen für diese Zollsatz gibt es bei Büchern, Zeitungen, Zeitschriften u.Ä. bis zu einem Wert von 150 Euro.

Kosmetikprodukte, Tabakwaren, Mobiltelefone, Alkoholika, Waffen, Produkte tierischen Ursprungs z.B. Fleisch/Milchprodukte sowie Nahrungsergänzungsmittel, Drogen sind verboten und können nicht über den Postweg versendet werden. 

Ausnahmefälle gibt es bei Nahrungsergänzungsmittel: Ein türkischer Endkunde/ eine Privatperson kann aufgrund einer gesundheitlichen Behandlung Nahrungsergänzungsmittel per Post aus dem Ausland bestellen. Jedoch muss der türkische Endkunde das ärztlich verschriebene Rezept am türkischen Zoll nachweisen, also ist das Produkt rezeptpflichtig. Ohne ein Arztrezept werden Nahrungsergänzungsmittel, die aus dem Ausland bzw. Österreich versendet werden, beschlagnahmt. 

Alle Sendungen, die diesen maximalen Wert überschreiten, gelten als „Import“ und werden auch dementsprechend behandelt. Hier empfehlen wir, vor Ort eine erfahrene Zollagentur/Broker zu beauftragen, der die zolltechnischen, u.a. rechtlichen Rahmenbedingungen für den Import abwickelt. 

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Die Norm des türkischen Standardinstituts Nr. TS 4331 für die Kennzeichnung von Verpackungen, veröffentlicht im türkischen Amtsblatt Nr. 28756 vom 5. September 2013, sieht folgende Angaben vor: 

  • Handelsbezeichnung der Ware oder Marke
  • Name des Herstellers oder Verpackers mit voller Adresse
  • Genaue Bezeichnung des Produktes, falls dieses aufgrund der Verpackung nicht ersichtlich ist
  • Nettoinhalt mit Angabe von Stückzahl, Gewicht oder Abmessungen
  • bei verderblichen Waren: Abfüll- bzw. Ablaufdatum (dies gilt besonders für Lebensmittel oder Medikamente)
  • Name und Adresse des Importeurs bzw. Vertreters

Heu und Stroh sowie gebrauchte Säcke dürfen als Verpackungsmaterial nur dann verwendet werden, wenn ein Desinfektionszeugnis vorgelegt wird. Die Verordnung betreffend phytosanitärer Holzverpackungen ist mit 1.1.2006 in Kraft getreten, wonach Paletten eine ISPM 15-Auszeichnung aufweisen müssen. Neben der Hitzebehandlung stellt auch die Methylbromidbegasung eine anerkannte Maßnahme dar.

Für Einwegverpackungen sind in der Türkei verschiedene Zeichen (z.B. Recycling-Zeichen) vorgeschrieben. Bei Bedarf können dazu nähere Informationen vom AußenwirtschaftsCenter Istanbul angefordert werden. Vorschriften bezüglich der Ursprungsbezeichnung am Produkt bestehen in der Regel nicht, es gibt jedoch eine Ausnahme bei Lebensmittelprodukten.

Hier muss das Ursprungsland des Lebensmittels auf der Verpackung vermerkt werden.

Begleitpapiere

Im Allgemeinen sind die erforderlichen Versanddokumente im Akkreditiv genau angeführt. Zumeist wird folgendes verlangt:

  • Handelsrechnung mit genauer Warenbeschreibung, möglichst mit Zolltarifnummer, Markierung, laufende Nummer, Anzahl und Art der Packstücke, Brutto- und Nettogewicht, Verschiffungsort, Ursprungsland, Einzel- und Gesamtwert in Euro bzw. anderen konvertierbaren Währungen (wobei Fracht- und Versicherungskosten unbedingt separat ausgewiesen sein müssen), Lieferkonditionen.
  • A.TR. Dokument
  • Ursprungszeugnis/Präferenznachweise im Warenverkehr
  • Transportdokumente (Clean Bill of Lading, internationaler Frachtbrief (CMR), Airway Bill, Paketkarte mit Zollerklärung usw.).
  • Bei Pflanzen, Saatgut, Tieren und tierischen Erzeugnissen ist ein Gesundheitszeugnis sowie bei pflanzlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln ein Analysezertifikat erforderlich.
  • Bei elektronischen Produkten/Komponenten, Maschinen, Spielwaren werden CE Zertifizierungen und DoC (Declaration of Confirmity) sowie Sicherheitsnormen LVD und EMC verlangt.

Anhand der 8- stelligen Zolltarifnummer (HS Code) kann überprüft werden, welche Dokumente für die Lieferung in die Türkei benötigt werden. Detaillierte Informationen dazu liegen beim AußenwirtschaftsCenter Istanbul auf und werden auf Wunsch übermittelt.

Folgende Möglichkeiten kommen für den Warenversand in Betracht:

  1. Seefracht
  2. Bahntransport
  3. Lkw-Transport
  4. Luftfracht
  5. Postversand (Pakete bis zu je 30 kg brutto)

Grundsätzlich kann jede physische und juristische Person in der Türkei, die über eine Steuernummer verfügt, Exporte und Importe ohne besondere Bewilligungen durchführen, wenn es sich nicht um Produkte handelt, für die bestimmten Sonderregelungen gelten.

Restriktionen

Für Suchtgifte, Waffen und Munition sowie für Waren, die aufgrund anderer Gesetze nicht eingeführt werden können, besteht ein Einfuhrverbot. Alle anderen Waren sind liberalisiert. Soweit verbindliche türkische Normen vorliegen, sind diese auch von Importeuren zu beachten.

Der Import von gebrauchten, alten, erneuerten und defekten Waren wird in der Türkei sehr restriktiv gehandhabt. Für den Import muss durch den Importeur eine Genehmigung beim Handelsministerium beantragt werden.

Für manche Waren wie z.B. Lebensmittel, Pharmazeutika, Fleisch und Kosmetika gelten besondere Kontrollbestimmungen. Vor und nach der Einfuhr sind Genehmigungen durch das Gesundheitsministerium bzw. Landwirtschaftsministerium erforderlich.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Istanbul hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 23.02.2023