Stadtansicht von Johannesburg: Blick von oben auf zahlreiche bunte Wolkenkratzer, darunter der Hillbrow Tower in der Hauptstadt von Südafrika
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Südafrika: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 5 Minuten

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!

Importbestimmungen

Mit Ausnahme weniger Artikel ist keine Einfuhrlizenz erforderlich. Für lizenzpflichtige Waren sind die Lizenznummer und das Verfalldatum auf allen Verschiffungspapieren anzugeben. Die Lizenz muss vor Abgang der Ware vorliegen und gilt jeweils nur für das laufende Kalenderjahr (Verlängerung möglich). Beantragt wird sie beim Department of Trade and Industry (DTI) – Abteilung Import Control.

Zollbestimmungen

Generell gilt das Brüsseler Zolltarifschema (Harmonisiertes System). Für Online Abfragen empfehlen wir die Market Access Database MADB der Europischen Kommission sowie die Website der südafrikanischen Steuerbehörde SARS.

Darüber hinausgehend hat Südafrika die Abkommen betreffend Carnet ATA unterzeichnet. Alle Zollämter dürfen Carnets in der Einfuhr abfertigen, die Wiederausfuhr wird jedoch nur von gewissen Zollstellen durchgeführt.

Handelsabkommen

Basis für die Handelsbeziehungen der EU mit Südafrika sind:

  • das Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit (TDCA), das seit 1. Mai 2004 in Kraft ist, sowie 
  • das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA) der EU mit SADC, das seit 10. Oktober 2016 vorläufig angewendet wird.

Durch das EPA EU-SADC werden die auf Basis des TDCA bestehenden Vorzugsbestimmungen für Südafrika ergänzt und Südafrika einen verbesserten Marktzugang in die EU erhalten. Lesen Sie mehr zum Handelsabkommen EU-Südafrika!

Sonstige Einfuhrabgaben

  • Value Added Tax (= Mehrwertsteuer) von 15 % (geregelt im VAT – Act von 1991)
  • Customs Duty (= Ad Valorem Zoll) wird in unterschiedlicher Höhe, abhängig von der Zolltarifnummer der Importware, eingehoben.
  • Excise Duty (= Sondereinfuhrabgabe): ist für einige Produkte zusätzlich zum Zoll in unterschiedlicher Höhe zu entrichten (z.B. für alkoholische Getränke, Rauchwaren, Parfum). Excise Duty wird für dieselben Produkte aus inländischer Produktion ebenfalls eingehoben.
  • Wharfage (= Hafengebühr) in Höhe von ca. 0.8 % – 2 % vom f.o.b.-Wert

Muster

Warenmuster oder Warenproben, die keinen oder nur sehr geringen Wert haben, können vom jeweiligen Zollamt von der Abgabepflicht befreit werden. Voraussetzung ist, dass die Muster als solche gekennzeichnet sind und dem Importeur nicht verrechnet werden: Muster, die einen Wert haben, sind nur dann nicht abgabepflichtig, wenn sie entwertet (z.B. Lochung) sind.

Warenmuster die zur Wiederausfuhr bestimmt sind können mittels Carnet ATA befristet eingeführt werden, abgesehen von einigen Ausnahmen, wie Alkohol, lebende Tiere, Tabak, Nahrungsmittel etc. Das Carnet ATA wird in Österreich von den Landeskammern der Wirtschaftskammerorganisation (WKO) ausgestellt.

E-Commerce

Mit einem Volumen von ca. EUR 10 Mrd. ist der südafrikanische eCommerce-Markt von großer Bedeutung. Die besonders starke Dynamik, mit der der Sektor in Südafrika wächst, soll dafür sorgen, dass das Volumen sich bis 2025 verdoppelt. Als Kerntreiber dieser Entwicklung gelten die Covid-19 Pandemie und starke Beschränkungen des Handels sowie Lockdown-Bestimmungen im Zeitraum 2020 bis 2022, in dem sich Supermarkt-Lieferservices sowie Lebensmittel-Lieferplattformen stark im Kaufverhalten der Südafrikaner*innen verankert haben.

Zur Regelung von eCommerce-Verkäufen in Südafrika gilt der Electronic Communications and Transactions Act 2002 ("ECTA") als wichtigstes Gesetz. Das Gesetz schließt die Regelung von elektronischer Kommunikation sowie Transaktionen, einschließlich Aspekte in den Bereichen Verbraucherschutz und Cyberkriminalität mit ein. Ebenso sind E-Commerce-Unternehmen dem Protection of Personal Information Act (POPIA) unterworfen.

In puncto Warenimport müssen Südafrikaner einen Importeurscode beantragen, wenn Waren mit einem Wert von mehr als 10.000 Rand oder mehr als dreimal im Jahr eingeführt werden - unabhängig davon, ob es sich um private oder geschäftliche Zwecke handelt.

Paketversand

Beim Paketversand aus Österreich gilt ein Höchstgewicht von 30 kg sowie Höchstmaße von 105 cm Länge oder 200 cm Umfang. Eine Zollerklärung in Englisch muss beigegeben werden. Ein Rückschein ist nur für Pakete mit Wertangabe erforderlich. Laufzeit ca. 2 bis 3 Wochen.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Seefeste Verpackung ist wichtig. Ein Großteil des Frachtverkehrs erfolgt per Container. Bei Verwendung von Holz als Verpackung ist darauf zu achten, dass Kisten, Paletten etc. den Phytosanitärstandards für rohes Verpackungsmaterial im Rahmen der FAO (ISPM Nr. 15) entspricht, somit einer Hitzebehandlung oder Begasung unterzogen wurde und eine Kennzeichnung aufweist.

Made in-Kennzeichnungen: Neben den allgemeinen Vorgaben hinsichtlich der Kennzeichnung von Waren gelten für bestimmte Produkte außerordentliche Kennzeichnungsvorschriften. Es ist demnach ganz grundsätzlich empfohlen, dass sich exportierende Unternehmen vorab über die entsprechenden Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen (Consumer Protection Act von 2008) informieren und in Austausch mit dem Importeur treten.

Allgemein gilt, dass etikettierungspflichtige Waren mit einem Etikett zu versehen sind, das einer der offiziellen südafrikanischen Amtssprachen verfasst ist. Das Etikett muss an der Ware selbst oder - wenn nicht anders möglich - an der Umverpackung angebracht werden.

Die wesentlichen handelsüblichen Bestandteile eines Warenetikettes sind:

  • Absender
  • Empfänger
  • Netto- und Bruttogewicht
  • Herkunftsland

Je nach Art der Ware sind eventuell weitere Angaben von Nöten. Irreführende Angaben sind strikt zu vermeiden.

Begleitpapiere

Die benötigten Begleitpapiere sind von der jeweiligen Sendung abhängig. Typische benötigte Papiere können sein:

  • Handelsrechnung, firmenmäßig gefertigt
  • Packliste, falls Details nicht ohnehin in der Handelsrechnung aufscheinen
  • die üblichen Transportdokumente (Bill of Lading, Airway Bill), unbeglaubigt
  • Versicherungsdokumente
  • Bill of Entry (DA 500)
  • Gegebenenfalls phytosanitäres Zeugnis

Restriktionen

Für bestimmte Waren sind Gesundheits- bzw. Lebensmittelvorschriften zu beachten, über die der Importeur oder das AußenwirtschaftsCenter Johannesburg Informationen geben kann. Etiketten müssen auf Englisch verfasst sein und Namen und Anschrift von sowohl Hersteller als auch Importeur oder dessen Codenummer beinhalten. Bei Alkoholika müssen neben der sog. B-Codenummer des Importeurs auch Nettoinhaltsangabe und Alkoholgehalt angegeben sein. Für Pharmazeutika, Desinfektionsmittel, Explosivstoffe sowie bestimmte Lebensmittel bestehen Sondervorschriften.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Johannesburg hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 03.06.2024