Blick auf Sloweniens Hauptstadt Laibach mit vielem weißen Häusern und roten Dächern. In der Mitte schlängelt sich ein Fluss mit Brücken durch die Stadt, rechts im Bild sieht man auf einer Anhöhe eine Burg, im Hintergrund verschneite Berggipfel.
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Slowenien: Reisen und vor Ort

Die WKÖ-Wirtschaftsdelegierten geben persönliche Tipps für Ihre Geschäftsreisen

Lesedauer: 2 Minuten

Reiseinformationen 

Damit Sie sicher ankommen und nicht vor verschlossenen Türen stehen, geben Ihnen unsere Wirtschaftsdelegierten einen Überblick über die wichtigsten Informationen zu An- und Abreise, Feiertagen und Geschäftszeiten sowie Sicherheitshinweisen. So kann auf Ihrer Geschäftsreise nichts mehr schiefgehen. 

Einreise 

EU-Staatsangehörige können sich ohne weitere Genehmigung drei Monate in Slowenien aufhalten. Innerhalb von drei Tagen hat jedoch eine polizeiliche Meldung bei der örtlich zuständigen Behörde zu erfolgen; bei Nächtigungen in Hotels erfolgt die Meldung durch das Hotel. 

Wenn geplant ist, dass Sie sich länger als drei Monate in Slowenien aufhalten, muss vor Ablauf der Dreimonatsfrist eine Aufenthaltsbestätigung bei der örtlich zuständigen Upravna enota (Bezirkshauptmannschaft) beantragt werden. Drittstaatsbürgerinnen und Drittstaatsbürger brauchen auf jeden Fall eine Aufenthaltsgenehmigung. 

Die Hauptstadt Ljubljana ist sowohl aus der Steiermark als auch aus Kärnten schnell erreicht. Zwischen Wien, Graz, Salzburg, Villach und Ljubljana gibt es mehrmals täglich Bahnverbindungen. Allerdings ist hier zu beachten, dass die Fahrtzeit ab Wien sechs Stunden bzw. ab Graz drei bis vier Stunden beträgt. Direkte Flugverbindungen gibt es derzeit keine.

Es gilt die europäische Zollunion, das heißt der Handel zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten darf weder durch Zölle oder Ein- und Ausfuhrbeschränkungen behindert werden. Zwischen Slowenien und Österreich gelten die Bestimmungen des Europäischen Binnenmarktes, bei der Einfuhr aus Drittländern gelten die Bestimmungen der EU.

Dos and Don‘ts 

Damit Sie sich weltweit sicher auf dem Parkett bewegen, hat unser AußenwirtschaftsCenter ein paar Hinweise zu lokalen Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr für Sie vorbereitet:

Loben Sie die Schönheit und Vielfalt der slowenischen Landschaft. Bezeichnen Sie Slowenien nicht als Balkanland oder osteuropäischen Staat, und verwechseln Sie im Sprachfluss Slowenien nicht versehentlich mit der Slowakei!

Österreich wird als der große Nachbar wahrgenommen, daher bitte Vorsicht, dass nicht die von uns an den Deutschen oft kritisierte Überheblichkeit nun bei uns selbst zum Vorschein kommt. 

Allgemein erwarten Sloweninnen und Slowenen Pünktlichkeit. Bei Nichteinhaltung von Terminen werden jedoch begründete Entschuldigungen akzeptiert. 

Das Gespräch bzw. den Vortrag mit ein paar slowenischen Wörtern bzw. Sätzen zu beginnen, kann sich als wahrer Eisbrecher erweisen. Zeigen Sie Interesse für die slowenische Kultur: Architekt Plečnik, Dichter Prešeren, Schriftsteller Cankar und Primož Trubar als Begründer der slowenischen Sprache. 

Betonen Sie die kulturelle Beziehung zu Österreich (Plečnik, Prešeren und Cankar haben auch in Wien gelebt und studiert) und die wirtschaftlichen Gemeinsamkeiten: Janez Puch hat die Puchwerke gegründet und Johann Kapsch war einer der Begründer der Nachrichtentechnik.

Feiertage und Geschäftszeiten 

Onlinekalender für Slowenien 
Die gesetzlichen Feiertage können im Onlinekalender abonniert werden.

Geschäftszeiten

Geschäfte: Die Geschäftszeiten im Einzelhandel sind nicht einheitlich. Warenhäuser und Selbstbedienungsläden sind oft Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr, Samstag von 8 bis 15/19/20 Uhr geöffnet. Die wichtigsten Einkaufszentren sind vielfach von Montag bis Samstag von 9 bis 21 Uhr geöffnet. Seit Ende Oktober 2020 sind Geschäfte in Slowenien sonntags zu – ausgenommen kleinere Geschäfte an Tankstellen, Bahnhöfen, Grenzübergängen etc.

Banken: Die Öffnungszeiten sind nicht einheitlich. Nur vereinzelte Filialen in Ljubljana und größeren Städten sind von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr durchgehend geöffnet. Andere – vor allem in kleineren Ortschaften – sind von Montag bis Freitag von 9 bis 13 und von 14 bis 16/17 Uhr geöffnet. Samstags nur vereinzelt vormittags geöffnet.

Bürozeiten bei Behörden: Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr, Mittwoch bis 17 Uhr, und Freitag von 8 bis 13 Uhr.

Stand: 16.10.2024