China: Reisen und vor Ort
Die WKÖ-Wirtschaftsdelegierten geben persönliche Tipps für Ihre Geschäftsreisen
Lesedauer: 5 Minuten
Reiseinformationen
Damit Sie sicher ankommen und nicht vor verschlossenen Türen stehen, geben Ihnen unsere Wirtschaftsdelegierten einen Überblick über die wichtigsten Informationen zu An- und Abreise, Feiertagen und Geschäftszeiten sowie Sicherheitshinweisen. So kann auf Ihrer Geschäftsreise nichts mehr schiefgehen.
Einreise
Seit dem 14. März 2024 können österreichische Staatsbürger:innen für 15 Tage visafrei in die Volksrepublik China einreisen. Die Regelung gilt für Aufenthalte bis zu 15 Tagen für folgende Reisezwecke: geschäftliche und touristische Reisen, Besuchsreisen sowie Transit in der Volksrepublik China und ist vorläufig bis Ende 2025 begrenzt. Der Reisepass muss bei Einreise noch für mindestens sechs Monate gültig sein. Die Befreiung von der Visumspflicht gilt nicht für Inhaber*innen österreichischer Dienstpässe.
Alle österreichischen China-Reisenden, die nicht von der visumsfreien Einreise Gebrauch machen, oder länger als 15 Tage im Land verbleiben, müssen ein Visum beantragen. Neben dem Antrag auf ein Tourismusvisum (L-Visum) werden unter anderem Geschäftsvisa angeboten, die in der Regel eine längere Gültigkeitsdauer haben. Für die Antragstellung ist - neben einem Reisepass (gültig noch mindestens sechs Monate ab Antragstellung und mit mindestens zwei freien Seiten für Visa), eine Kopie der Passseite mit den persönlichen Daten, dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sowie einem Lichtbild – eine Einladung des chinesischen Geschäftspartners vorzulegen.
Seit dem 17. Dezember 2018 hat die chinesische Botschaft in Wien die Annahme von Visaanträgen, die Erhebung der Visagebühr, die Rücksendung der Reisepässe sowie die telefonische Auskunft über Visaangelegenheiten an den externen Dienstleister „Chinese Visa Application Service Center" ausgelagert.
Visaanträge (ausgenommen Diplomaten-und Dienstpass/Visa und Visaanträge für Hongkong und Macau) sind nunmehr beim "Chinese Visa Application Service Center" in Wien einzureichen. Dieses verrechnet zusätzlich zu den Visagebühren eine Servicegebühr. Seit 23. Oktober 2023 können Visaanträge ohne Terminvereinbarung übergeben werden.
Webseite: bio.visaforchina.org/VIE2_DE
E-Mail: Viennacenter@visaforchina.org
Detailinfos siehe auch VR China Geschäftsvisa
Persönliche Gegenstände, welche offensichtlich für die Wiederausfuhr bestimmt sind, sind zollfrei. Wertvolle elektronische Geräte und sonstige Wertgegenstände (Schmuck) sollten bei der Einreise deklariert werden. Zollfrei können ausländische Staatsangehörige im Reisegepäck zwei Flaschen Spirituosen (bis je 750 ml), 400 Zigaretten sowie eine kleine (nicht näher spezifizierte) Menge Parfüm mitbringen. Die Mitnahme von Erde, frischen Früchten, Eiern, Meeres- und Milchprodukten ist aufgrund der Quarantänevorschriften verboten.
Für die Einreise nach China sind grundsätzlich keine Impfungen vorgeschrieben, dennoch sind folgende Basisimpfungen zu empfehlen: Diphtherie, Tetanus, Polio, Hepatitis A und B, Typhus. Je nach Reiseplanung sollte ein Schutz gegen Tollwut, Japan-B-Enzephalitis, Malaria (Insel Hainan und Provinz Yunnan) in Betracht gezogen werden.
Innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise müssen sich ausländische Staatsangehörige, sofern Sie nicht im Hotel übernachten, bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde registrieren lassen.
Dos and Don‘ts
Damit Sie sich weltweit sicher auf dem Parkett bewegen, hat unser AußenwirtschaftsCenter einige Hinweise zu lokalen Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr für Sie vorbereitet.
Im Zusammenhang mit China und Kultur trifft man unvermeidlich auf den Begriff des „Gesichts.“ Man kann durch ein bestimmtes Verhalten sein Gesicht wahren oder verlieren oder einer anderen Person „Gesicht“ geben oder nehmen. Für das richtige Vorgehen im Umgang mit anderen Menschen hilft der gesunde Menschenverstand. Das Gegenüber soll seinem Status entsprechend behandelt, wenn möglich aufgewertet und nicht vor anderen bloßgestellt werden. Letzteres gilt auch bei berechtigter Kritik oder Rüge durch eine/n Vorgesetzte/n, es sei denn man will jemanden bewusst beschämen oder demütigen.
Die Zeiten der Gesprächs- und Handlungstabus sind so gut wie vorbei. Es ist jedoch ratsam, sich nicht in Diskussionen zu politischen Problembereichen zu ereifern (z.B. Tibet, Taiwan, Menschenrechte). Das ausländische Gegenüber wird als Gast angesehen, von welchem erwartet wird, dass er sich an die Gebräuche im Gastland hält. Um sich gegenseitig kennenzulernen, sind auch Gespräche über die Familiensituation oder ähnliches üblich. Man sollte nicht unvorbereitet in Geschäftsgespräche gehen, sondern Zahlen und Fakten zu Österreich, über die eigene Branche und die eigene Firma parat halten.
Besonders in den Provinzen außerhalb der Großstädte müssen ausländische Firmenvertreterinnen und -vertreter oft verschiedene "Feuerproben" bestehen (wiederholtes Zuprosten mit hochprozentigem Schnaps oder lokale Speisespezialitäten wie Skorpione, Schlangen etc.), bevor der nächste Schritt in den Verhandlungen gemacht werden kann. Rechtzeitig vorgebrachte Gesundheitsprobleme (Leber-, Magenprobleme, Allergien) können vor allem für ältere Teilnehmerinnen und Teilnehmer wohlwollendes Verständnis erreichen und einen Ausweg darstellen.
Chinesische Geschäftspartnerinnen und -partner sind in der Regel sehr pünktlich. Sie sind oft schon vor Beginn der eigentlichen Terminvereinbarung am Besprechungsort anwesend.
Feiertage und Geschäftszeiten
Feiertage
Onlinekalender für China
Die gesetzlichen Feiertage können im Onlinekalender abonniert werden.
Geschäftszeiten
Bis auf staatliche Behörden sind Geschäfte grundsätzlich sieben Tage die Woche geöffnet. Dabei sollten in der Regel folgende Öffnungszeiten beachtet werden:
Einzelhandel: Montag bis Sonntag ca. 9:00 bis 20:00 Uhr, in Metropolen sogar Öffnungszeiten bis 23.00 Uhr. Viele kleine Supermärkte sind 24h geöffnet.
Banken: Montag bis Freitag 9:00 bis 17:00 Uhr, größtenteils auch Samstag und Sonntag geöffnet.
Behörden: Montag - Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Der Geschäftsbetrieb ruht an den chinesischen Feiertagen (Ausnahme Restaurants, Einzelhandel).
Sonstige Informationen
Offizielle Sprache ist Hochchinesisch, umgangssprachlich als Mandarin bezeichnet. Die Zeitverschiebung zwischen Österreich und China beträgt während der Sommerzeit (MESZ) +6 Stunden, während der Winterzeit (MEZ) +7 Stunden. Die Netzspannung liegt bei 220 Volt/50 Hertz, aufgrund der unterschiedlichen Steckerformen empfiehlt sich die Mitnahme eines Adapters.
Sicherheit
Der Sicherheitsstandard kann grundsätzlich als gut bewertet werden. Angesichts von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen und Betrügereien (z.B. durch auf der Straße angebotene Dienstleistungen) ist insbesondere auf öffentlichen Plätzen eine gewisse Achtsamkeit geboten. Für den Notfall sollten Kopien von Reisepass und anderen wichtigen Dokumenten separat mitgeführt bzw. aufbewahrt werden.
Notrufnummern
- Polizei: 110
- Feuerwehr: 119
- Rettung: 120 (in Peking auch 999)
Notrufstellen sind in der Regel nur mit chinesisch sprechendem Personal besetzt. Notieren Sie sich daher die Telefonnummer Ihres Hotels, um im Bedarfsfall wenigstens den englischsprachigen Telefonoperator verständigen zu können.
Österreichische Staatsangehörige, die sich in China in einer Notlage befinden, können zudem die Österreichische Botschaft in Peking sowie die Generalkonsulate in Shanghai, Chengdu und Hongkong während ihrer Öffnungszeiten kontaktieren:
- Österreichische Botschaft Peking:
+86-10-6532 9869 - Österreichisches Generalkonsulat Shanghai:
+86-21-6474 0268 - Österreichisches Generalkonsulat Chengdu:
+86-28-6324 431 - Österreichisches Generalkonsulat Hongkong:
+852-2522-8086
Außerhalb der Öffnungszeiten ist in Notfällen die Botschaft in Peking unter der Mobiltelefonnummer +86 139 1082 9044 erreichbar.
Weitere Sicherheitsinformationen zu China finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Die Wirtschaftskammer Österreich übernimmt keine Gewähr bzw. Haftung für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie gegebenenfalls daraus resultierende Schäden.
Stand: 07.05.2024