Informationsblatt: Filmvorführungen außerhalb des Kinos
So vermeiden Sie Rechtsverletzungen bei öffentlichen Filmvorführungen
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Das öffentliche Zeigen von Filmen ohne Genehmigung oder Lizenz nimmt zu. Viele Menschen glauben leider, dass sie eine im Medienmarkt gekaufte DVD und bessere Heimkinotechnik automatisch dazu berechtigt, Filme öffentlich zu zeigen. So einfach ist es aber nicht.
Nachfolgend finden Sie Informationen und Kontakte um Rechtsverletzungen zu vermeiden.
Was ist eine öffentliche Filmvorführung?
Wird ein Film an einem öffentlich zugänglichen oder privaten Ort gezeigt, gilt das als öffentliche (und daher bewilligungspflichtige) Filmvorführung, wenn dies außerhalb des engsten Familien- und Freundeskreises für eine größere Zahl von Personen erfolgt.
Kurz gesagt: Nur sehr selten ist das Zeigen des Films vor mehreren Leuten außerhalb des engsten Familien- und Freundeskreises nicht öffentlich: Wird etwa ein Film-Club gegründet, dessen Mitglieder sich Filmwerke gemeinsam ansehen, so liegt schon dann eine öffentliche Aufführung vor, wenn so gut wie jeder Mitglied des Clubs werden kann.
Eine Filmvorführung im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung ist ebenso eine öffentliche Aufführung wie das Zeigen zu Unterhaltungszwecken in der Schule oder im Kindergarten. Das gilt natürlich auch dann, wenn die Filmvorführung "gratis" ist.
Brauche ich eine Bewilligung für eine öffentliche Filmvorführung?
Ja – ohne Ausnahme! Filme ohne vorhergehende Zustimmung der Rechteinhaber öffentlich zu zeigen ist unzulässig und hat in der Regel teure und unangenehme rechtliche Konsequenzen! Oft droht eine zivilrechtliche Unterlassungsklage samt Schadenersatz, hohen Prozesskosten und unter Umständen auch die strafrechtliche Verfolgung.
Wo kann ich eine Bewilligung für eine öffentliche Filmvorführung bekommen?
Wer Filme öffentlich gegen Entgelt (Kartenverkauf, Unkostenbeitrag, Saaleintritt, Freie Spende, entgeltliche Sitzplatzreservierung, usw.) vorführen will, braucht eine Konzession für Audiovisionsveranstaltungen und muss wegen der im Film enthaltenen Musik verpflichtend bei der Verwertungsgesellschaft AKM (www.akm.at) angemeldet sein.
Auskunft über die Bewilligung und Ausnahmebestimmungen erhalten Sie bei der Fachvertretung der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe im jeweiligen Bundesland.
Dazu muss für jeden konkreten Film, der aufgeführt werden soll, die Genehmigung der Rechteinhaber (Filmverleiher oder Filmproduzent oder Verlag) eingeholt werden. Die Rechteinhaber können nur an Spielstätten lizenzieren, die die erforderlichen Registrierungen besitzen.
Wer Filme oder Filmausschnitte ohne irgendeine Form von Entgelt öffentlich vorführt (darunter fallen alle Formen des Karten- und Sitzplatzverkaufs, Unkostenbeitrag, Saaleintritt, freie Spende, entgeltliche Sitzplatzreservierung, Finanzierung durch Werbepartner usw.), benötigt ebenfalls die Zustimmung des Rechteinhabers.
Achtung: Werbung für so eine öffentliche Vorführung muss ausdrücklich durch den Lizenzgeber erlaubt werden.
Die Zustimmung für einzelne Filme, können direkt beim Rechteinhaber (siehe Angaben auf der DVD-Hülle) oder bei Verlagsunternehmen oder Lizenzhändlern wie z.B. die MPLC Österreich GmbH, Telefon: +43 (0)1 890 33 04, Web: www.mplc.at erworben werden.
Grundsätzlich gilt: Nur der Rechteinhaber (Filmverleiher, Filmproduzent) oder jemand, der von diesem berechtigt ist, kann die Zustimmung zur Filmnutzung erteilen. Andere Filmveranstalter oder Anlagenvermieter sind nicht dazu berechtigt. Das sollte immer im Voraus konkret überprüft werden.
Darf ein Download oder Streaming-Angebot aus dem Internet öffentlich vorgeführt werden
Für legal erworbene Filme gilt in diesem Fall dasselbe wie das zuvor für Kauf-DVDs Erläuterte. Mit dem Download erwirbt man in aller Regel kein Recht zur öffentlichen Vorführung des Films. Der Download sowie die Filmvorführung aus einer illegalen Quelle ist eine grobe Rechtsverletzung, die zivil- oder strafrechtlich verfolgt wird.
Weitere Informationen
Der Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) vertritt die Interessen der österreichischen Filmwirtschaft. Er verfolgt illegale Internet-Angebote und nicht genehmigte öffentliche Filmvorführungen.
Mitglieder des VAP sind unter anderem der Fachverband der Kino, Kultur- und Vergnügungsbetriebe, der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft (FAMA), österreichische Filmproduzenten, alle Fernsehanstalten und die Vertretungen der US Filmstudios in Österreich.
Stand: 26.04.2023