Die Taxilenkerprüfung
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Anmeldung zur Prüfung
Gesonderte Anmeldung zur Prüfung erforderlich
Um zur Taxilenkerprüfung antreten zu können, müssen Sie sich fristgerecht für die Prüfung anmelden. Die Anmeldung zur Taxilenkerprüfung erfolgt ausschließlich online. Bitte beachten Sie den jeweiligen Anmeldeschluss. Sie können sich auch schon vor Abschluss der Ausbildung anmelden. Zum Zeitpunkt des Prüfungsbeginns muss jedoch die Ausbildung nachweislich vollständig absolviert und die Prüfungsgebühr auf unserem Konto eingegangen sein. Der Nachweis einer erfolgten Ausbildung ist als Voraussetzung für die Zulassung zur Taxilenkerprüfung verbindlich vorgeschrieben.
Das elektronische Anmeldeformular sowie alle Details zur Taxilenkerausbildung sowie die Prüfungstermine finden Sie hier:
Informationen zur Taxilenkerprüfung Anmeldung zur TaxilenkerprüfungDer Ablauf der Prüfung
Die Taxilenkerprüfung wird ausschließlich in elektronischer Form am Computer abgelegt. Vor Prüfungsbeginn wird eine Anwesenheitskontrolle vorgenommen. Zu diesem Zweck hat sich jeder Kandidat mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen. Noch nicht einbezahlte Prüfungsgebühren (bei Ortskenntniszusatzprüfung bzw. Wiederholungsprüfung) müssen bar bezahlt werden.
Die Taxilenkerprüfung besteht aus 4 Teilprüfungen:
- Bundes- und Landesbetriebsordnung, Verrechnung, Tarife, Kriminalprävention, kundenorientiertes Verhalten
- Arbeitsrecht, Sozialrecht und Kollektivvertag
- Verkehrsrecht (Straßenverkehrsordnung, Kraftfahrgesetz, Führerscheingesetz)
- Ortkenntnis
Zu jedem dieser 4 Stoffgebiete werden 12 Fragen gestellt. Bei jeder Frage gibt es 3 vorgegebene Antworten. Ihre Aufgabe ist es, die jeweils richtige Antwort anzukreuzen.
Von den 3 Antwortmöglichkeiten ist also nur eine richtig. Richtig beantwortet ist eine Frage nur dann, wenn die richtige Antwort angekreuzt wurde!
Jede Teilprüfung wird separat bewertet. Für eine positive Absolvierung einer Teilprüfung müssen von den 12 gestellten Fragen mindestens 7 Fragen richtig beantwortet sein.
Details zur Teilprüfung Ortskenntnis
Die Ortskenntnisprüfung wird grundsätzlich für die einzelnen NÖ Bezirke angeboten. Der Taxilenker benötigt die nachgewiesene Ortskenntnis für jenen Bezirk, in dem die Taxilenkertätigkeit ausgeübt wird (das ist in der Regel der Standortbezirk des Unternehmens bzw. dort, wo man sich auf Taxistandplätze aufstellen will). Sie können die Ortskenntnis bei der Prüfung auch für mehrere Bezirke ablegen. Gefragt werden im Wesentlichen typische Fahrtziele in der jeweiligen Bezirkshauptstadt, manchmal auch solche in weiteren Städten/Orten im Bezirk. Daneben wird aber auch eine grundsätzliche Orientierungsfähigkeit im Bezirk gefordert.
Zur Vorbereitung nutzen Sie bitte unsere Ortskenntnisfragenkataloge für die einzelnen Bezirke und die Übungsfragen auf der E-Learning-Plattform des WIFI-Vorbereitungskurses. Diese stellen eine Unterstützung für die Vorbereitung auf die Ortskenntnisprüfung dar, beinhalten aber nicht die grundsätzliche Orientierungsfähigkeit im Bezirk.
Zusätzlich empfehlen wir, um die Ortsgeographie der jeweiligen Stadt kennen zu lernen, dass Sie sich einen Stadtplan besorgen und so die Adressen lernen. Darüber hinaus empfehlen wir, diese Adressen auch in der Realität zu besichtigen.
Besonderheiten
- Bezirk Amstetten: es wird auch St. Valentin gefragt
- Bezirk Korneuburg: es wird auch Stockerau gefragt
- Bezirk Mödling: es wird auch Perchtoldsdorf gefragt
In folgenden Bezirken werden Teilprüfungen angeboten:
- Bruck/Leitha (das Prüfungszeugnis gilt nur für das jeweilige Teilprüfungsgebiet):
- Teilprüfung Gerichtsbezirk Schwechat (Flughafen und Gemeinden Schwechat, Ebergassing, Fischamend, Gramatneusiedl, Himberg, Klein-Neusiedl, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Maria-Lanzendorf, Moosbrunn, Rauchenwarth, Schwadorf, Zwölfaxing) oder
- Teilprüfung Bruck/Leitha (Bruck außer Schwechat, Ebergassing, Fischamend, Gramatneusiedl, Himberg, Klein-Neusiedl, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Maria-Lanzendorf, Moosbrunn, Rauchenwarth, Schwadorf, Zwölfaxing
Bei der Teilprüfung Schwechat (inkl. Flughafen) werden auch die 4 - Stern - Hotels und 5 - Stern - Hotels in Wien laut Hotelkatalog Wien sowie folgende Luxushotels ohne Klassifizierung gefragt: Hotel Hilton Vienna, Hotel InterContinental Wien, Hotel Le Meridien Wien, Hotel Hilton Vienna Plaza, Steigenberger Hotel Herrenhof, Hotel De France, Hotel Ambassador, Radisson BLU Style Hotel, Hotel Das Triest, DO & CO Hotel Vienna, Relais & Châteaux Hotel The Ring.
- Teilprüfung Gerichtsbezirk Schwechat (Flughafen und Gemeinden Schwechat, Ebergassing, Fischamend, Gramatneusiedl, Himberg, Klein-Neusiedl, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Maria-Lanzendorf, Moosbrunn, Rauchenwarth, Schwadorf, Zwölfaxing) oder
- Schwerpunktprüfung im Bezirk Tulln (das Prüfungszeugnis gilt bei beiden Schwerpunktprüfungen jeweils für den gesamten Bezirk):
- Schwerpunktprüfung Klosterneuburg (die meisten Fragen beziehen sich auf Klosterneuburg) oder
- Schwerpunktprüfung Tulln (die meisten Fragen beziehen sich auf die Stadt Tulln)
- Schwerpunktprüfung Klosterneuburg (die meisten Fragen beziehen sich auf Klosterneuburg) oder
Nächste Prüfungstermine
Die Prüfung findet 2x pro Monat (in der Regel montags) an nachfolgenden Terminen im WIFI St. Pölten statt. Sie erhalten bis spätestens Freitag 10:00 Uhr nach dem Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung der Fachgruppe mit dem genauen Zeitpunkt der Prüfung.
- Montag, 13.01.2025
Anmeldeschluss: 07.01.2025 - Montag, 27.01.2025
Anmeldeschluss: 21.01.2025 - Montag, 17.02.2025
Anmeldeschluss: 11.02.2025 - Montag, 03.03.2025
Anmeldeschluss: 25.02.2025
Prüfungskosten
€ 55,-- für die Prüfungsgebühr (ist bei Absolvierung des Vorbereitungskurses des WIFI Niederösterreich bereits in den Kurskosten für den erstmaligen Prüfungsantritt inkludiert).
Nähere Auskünfte über die Taxilenkerprüfung erhalten Sie bei der Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW und im WIFI St. Pölten.
Prüfungszeugnis
Falls Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie per Post (grundsätzlich binnen 5 Werktagen) Ihr Prüfungszeugnis zugeschickt.
Falls die Prüfung negativ bewertet wird, erhalten Sie Ihr Prüfungsergebnis an die von Ihnen bei der Anmeldung bekanntgegebene E-Mail-Adresse.