Mitarbeiterprämie
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14.01.2025
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die in § 19 Ziffer 4 des Kollektivvertrags Seilbahnen (auch für Schleppliftbetriebe) vorgesehene Möglichkeit der Auszahlung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie sich ausschließlich auf das Kalenderjahr 2024 bezieht.
Eine steuerfreie Auszahlung für zB Jänner 2025 ist daher nicht möglich.
Voraussetzung für eine kollektivvertragliche Fortschreibung auch für das Jahr 2025 wäre eine vorherige Änderung des Einkommensteuergesetzes.