Seilbahnen, Fachvertretung
Betriebsleiter - Schlepplifte
Lesedauer: 1 Minute
01.10.2024
Rechtliche Voraussetzungen:
- Laut Seilbahngesetz 2003 bzw. der dazugehörigen Schleppliftverordnung 2004 müssen neue Betriebsleiter sowie deren Stellvertreter für Schlepplifte einen einwöchigen Ausbildungskurs positiv absolvieren.
Ebenso ist dieser Kurs von allen bestehenden Betriebsleitern bzw. Betriebsleiter-Stellvertretern von nicht gewerbebehördlich genehmigten Anlagen seit Beginn der Wintersaison 2005/06 zu absolvieren. - Mindestalter 18 Jahre
- Kenntnis der deutschen Sprache
- Gesundheitliche und fachliche Eignung
Voraussetzung des Fachverbandes:
2 Jahre Schleppliftpraxis
Zielgruppe:
Dieser Kurs ist für alle Betriebsleiter, die ausschließlich Schlepplifte betreiben.
Inhalt:
- Mechanik
- Hydraulik
- Pneumatik
- Elektrotechnik
- Seile
- Rechtliche Angelegenheiten
- Arbeitnehmerschutz