Änderung bei der „Pickerl-Untersuchung“
Wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG mit neuen Bestimmungen
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Hofrat Dipl.-Ing. Hönig von der Niederösterreichischen Landesregierung hat eine Tabelle zur „Pickerl-Untersuchung“ gemäß KFG aufgrund der geänderten Bestimmungen, die mit 20.5.2018 in Kraft treten werden, erstellt. Diese Tabelle ist gegliedert nach den Fahrzeugarten, den ab Mai 2018 gültigen Begutachtungsperioden sowie den dann gültigen Toleranzzeiträumen für die entsprechende Überprüfung.
Die nach der Tabellenüberschrift angesprochene Übergangsbestimmung gemäß § 132 Abs. 32 Z 3 lautet: „3. bei Fahrzeugen, bei denen der Zeitpunkt für die nächste Begutachtung im Zeitraum Jänner bis Mai 2018 liegt, darf die Begutachtung – ohne Wirkung auf den Zeitraum der nächsten Begutachtung – auch in der Zeit bis zum Ablauf des 4.dem vorgesehen Zeitpunkt folgenden Kalendermonats vorgenommen werden.“
Für Fahrzeuge, deren Toleranzfrist sich ändert, gibt es eine Übergangsbestimmung, wenn das Begutachtungsdatum im Jänner bis Mai 2018 liegt.
Toleranzzeitraum der wiederkehrenden Begutachtung ab 20.5.2018
Fahrzeugart | Begutachtungs-periode [Jahre] | Toleranzzeitraum [Monate vor/nach Monat der EZ] | |
1 | Kraftfahrzeuge der Klasse M1, ausgenommen Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge | 3-2-1-1 | -1/+4 |
2 | Zugmaschinen und Motorkarren ≤ 40 km/h | 3-2-1-1 | -1/+4 |
3 | selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren ≤ 40 km/h | 3-2-1-1 | -1/+4 |
4 | Anhänger ≤ 3.500 kg hzGG | 3-2-1-1 | -1/+4 |
5 | landwirtschaftliche Anhänger > 40 km/h | 3-2-1-1 | -1/+4 |
6 | landwirtschaftliche Anhänger ≤ 40 km/h | 3-2-2-2 | -1/+4 |
7 | Fahrzeuge der Klasse L | 1-1-1-1 | -1/+4 |
8 | historische Fahrzeuge | 2-2-2-2 | -1/+4 |
9 | Alle nicht unter 1-8 genannten Fahrzeuge | 1-1-1-1 | -3/+0 |
Unter Punkt 9 fallen z.B.: Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge der Klasse M1, Fahrzeuge der Klasse M2 und M3, Fahrzeuge der Klasse N1, N2 und N3, Anhänger der Klassen O3 und O4, Zugmaschinen > 40 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen > 40 km/h, Transportkarren > 40 km/h
Stand: 25.05.2021