Jugendliche sitzen gemeinsam auf einer Treppe und unterhalten sich freudig miteinander
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Jugendschutz-Ampel

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26.01.2024

Seit Jänner 2019 ist der Verkauf von Tabakerzeugnissen sowie verwandten Erzeugnissen an Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten. Die Altersgrenze wurde somit von 16 auf 18 Jahre angehoben. Unter das Verbot fallen neben Zigaretten und Ähnlichem (Zigarren, Zigarillos usw.) auch Kau- und Schnupftabak, E-Zigaretten, E Shishas und die dazugehörigen Liquids (unabhängig, ob Nikotin enthalten ist oder nicht) sowie normale Shishas (Wasserpfeifen).

Gebrannter Alkohol wie Spirituosen, Schnaps, Liköre, Rum, Whisky, Wodka oder Mischgetränke, die solchen gebrannten Alkohol enthalten, sind seit heuer ebenfalls erst ab 18 Jahren erlaubt (Erwerb, Besitz, Konsum). Alkoholische Getränke ohne gebrannten Alkohol wie Wein oder Bier bleiben weiterhin ab 16 Jahren erlaubt.

Aktuell neu seit 2023 ist, dass nach den Vorgaben der Österreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H Lotto, Toto und Rubbellose an Personen unter 18 Jahren nicht verkauft werden dürfen.

Um Ihnen und Ihren Mitarbeiter:innen die Einhaltung der Schutzbestimmungen zu erleichtern, sowie den Jugendlichen die Regeln zu verdeutlichen, stellen wir Ihnen unsere Jugenschutzampel in zwei Formaten (A4 und A5) zu Verfügung.

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