Würfel mit Schriftzug Förderung und unterschiedlichen Icons auf Münzen platziert
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Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen, Fachgruppe

Förderaktionen der Fachgruppe NÖ

 

Lesedauer: 3 Minuten

11.09.2024

Zuschuss Waschhygiene

Die hohen Hygiene-Standards von Waschstraßen, Portal- und Lanzenwaschanlagen schützen die Gesundheit von Kunden und Personal. Damit das weiterhin garantiert bleibt, haben wir an der ÖNORM B 5022 Ausgabe: 2020-01-01 mitgearbeitet. Sie ist zwar kein Gesetz, sorgt aber dennoch für ein effizientes Legionellen-Monitoring und gilt seit 1.1.2020. Wichtig für die Betreiber von Waschanlagen ist dabei: Sie sind bei einem Legionellen-Verdacht nur mit einer jährlichen Kontrolle der Anlage von der Haftung befreit. Solche Vorfälle sind selten, sind aber schon vorgekommen: Mehrere Autowaschanlagen wurden etwa 2018 nach einem Verdacht auf Legionellen behördlich gesperrt. Eine jährliche Kontrolle kann das verhindern und sie befreit den Betreiber auch vom Vorwurf der Fahrlässigkeit!

Fördergegenstand

Die Fachgruppe leistet an Fachgruppenmitglieder für im Jahr 2024 (Rechnungsdatum) durchgeführte professionelle Waschanlagenüberprüfungen gemäß den Vorgaben der ÖNORM B 5022 durch externe Spezialisten gegen Rechnungsnachweis einen Zuschuss von € 100,- je geprüftem Standort in NÖ

Das Förderbudget der Fachgruppe beträgt € 5.000,-. Die Auszahlung der Förderung erfolgt bis zur Erschöpfung des Förderbudgets in der Reihenfolge des Einlangens des Förderantrags in der Fachgruppe. Der Förderantrag kann erst nach erfolgter Überprüfung gestellt werden.

Antragstellung

Die Förderung für Rechnungen aus dem Jahr 2024 ist bis spätestens 15.1.2025 zu beantragen. Wir werden im Newsletter der Fachgruppe informieren, falls eine Ausschöpfung des Förderbudgets bevorsteht. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

zum Förderantrag

Derartige Überprüfungen werden zB von folgenden Instituten durchgeführt:
TÜV AustriaSaubermacherKalb Analytik (Vbg.)SewisTÜV Süd (ganz Österreich), HYGIENICUM ® GmbH (Graz)


Förderungen für WIFI-Kurse/Erste-Hilfe-Kurse (Bildungsförderung)

Ausbildung aber auch ständige Weiterbildung ist für den Erfolg im heutigen Wirtschaftsleben unverzichtbar. Egal ob Fachwissen, branchenspezifische Fertigkeiten, Kalkulation, Rechnungswesen, Lohnverrechnung, Marketing oder Persönlichkeitsbildung. Dies gilt selbstverständlich auch für unsere Branche. Die Fachgruppe hat daher für 2024 eine spezielle Bildungsförderung für ihre Mitgliedsunternehmen beschlossen. Dabei kann die Förderung sowohl für Weiterbildungen des Unternehmers/der Unternehmerin selbst, als auch für jene der Mitarbeiter:innen bezogen werden.

Konkret werden im Jahr 2024 alle WIFI-Kurse mit nachvollziehbarer branchenbezogener Verwertungs­möglichkeit, sowie 4, 8 oder 16-stündige Ersthelferausbildungen nach den vom Roten Kreuz ausgearbeiteten Lehrplänen, durch die Fachgruppe gefördert.

Das Förderbudget der Fachgruppe beträgt € 10.000,-, die Förderhöhe 50 % der WIFI-Kurskosten bzw. 100 % bei Ersthelferausbildungen, beschränkt mit max. € 350,- je Betriebsstandort des Fachgruppenmitglieds in NÖ. Die Auszahlung der Förderung erfolgt bis zur Erschöpfung des vorgesehen Förderbudgets in der Reihenfolge des Einlangens des Förderantrags in der Fachgruppe.

zum Förderantrag

Beispiel(e) für förderbare Kurse:


Förderung Anwaltsberatung für Tankstellenunternehmen 

Eine Änderung des Tankstellenvertrags steht bevor. Was bedeuten die neuen Klauseln konkret für meinen Betrieb? Wie sichere ich meinen Ausgleichsanspruch bei Beendigung des Tankstellenvertrags ab? Zwei von vielen Anlassfällen in einem Tankstellenunternehmen, in denen profunder juristischer Rat besonders wichtig ist.   

Damit Sie bestens beraten sind, fördert die Fachgruppe auf Antrag einen Teil der Rechtsberatungskosten von NÖ Tankstellenunternehmen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.

Konkret übernimmt die Fachgruppe der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmen auf Antrag Rechtsberatungskosten von NÖ Tankstellenunternehmen mit aufrechter Mitgliedschaft im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung bei ausgewählten Vertrauensanwälten der Fachgruppe. Es darf zu dieser Thematik aber noch kein gerichtliches Verfahren anhängig sein sowie keine Rechtschutzversicherung vorliegen, die die anfallenden Kosten deckt. Die Förderung ist insgesamt auf jeweils 25 Förderfälle im Jahr 2024 (Datum der Rechnungslegung) limitiert, wobei nach Vorlage der Honorarnote des beauftragten Rechtsanwalts 50% der Beratungskosten, maximal jedoch € 500,00 übernommen werden. Für einen gewerberechtlichen Standort kann pro Jahr nur eine Förderung beantragt werden. Bei Rechtspersönlichkeiten mit mehreren Standorten ist die Förderung auf insgesamt 3 Förderfälle pro Jahr beschränkt.

Nutzen Sie dieses Angebot!  

Zur Förderrichtlinie/Förderantrag 

Einkommens-Check für Tankstellenbetreiber und Mindestumsatz-Check für Serviceunternehmen 

Diese bestehenden, mit je € 440,- für jeweils 4 Stunden geförderten und somit für Sie kostenlosen Beratungen, werden auch 2024 weiterhin angeboten.

Einkommens-Check für Tankstellenbetreiber (PDF)


Mindestumsatz-Check für Serviceunternehmen (PDF)
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