Detailansicht eines Taxameters im Autoinneren: Rotpinke Zahl 35 wird auf Gerätedisplay angezeigt, Rückspiegel darüber hängend, durch Windschutzscheibe bunte Lichtreflektionen sichtbar
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Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe

Neuer Gesamtvertrag zur Krankenbeförderung für SVS-Versicherte mittels Taxi ab 1.1.2025

Informationen zum Gesamtvertrag und den neuen Tarifen 

Lesedauer: 1 Minute

27.01.2025

Ab 1.1.2025 wird die Krankenbeförderung für SVS-Versicherte (ohne sanitätsdienstliche Versorgung) mittels Taxi erstmals bundeseinheitlich (ausgenommen Wien) geregelt.

>> Rundschreiben des Fachverbandes PKW

  1. Gesamtvertrag 
  2. Tarifvereinbarung 2025 netto
  3. Infoblatt SVS Taxi
  4. Datenblatt Taxi für neue Vertragspartner ab 1.1.2025 
    • Wichtig: Bitte das ausgefüllte Datenblatt an die zuständige Fachgruppe Ihres Bundeslandes zu senden! Die Ansprechpartner in den Bundesländern finden Sie im Rundschreiben auf Seite 4. 
  5.  Administrationsvereinfachungen im Bereich Krankenbeförderung: Die Regelung der ÖGK findet auch für die Krankenbeförderung für SVS-Versicherte Anwendung. >>Informationsblatt (Rückfragen zur Abrechnung: Tel.: 050 808 2063 oder per Mail über gda@svs.at.)

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