Antrag: Förderung Modul D95 Weiterbildung 2024
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Antragsformular zur Überweisung des Fachgruppen-Förderbeitrags für D-95-Weiterbildungsmodule (freie Modulwahl) in der Höhe von € 50,-- pro Person für maximal 5 Personen pro Unternehmen:
Voraussetzungen:
- Absolvierung des Moduls (7 Stunden) von 1.1.2024 bis 31.12.2024 bei einer ermächtigten Weiterbildungsstätte
- Die Ausbildungskosten werden vom Betrieb (muss Mitglied der Fachgruppe der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen sein) getragen (Rechnung und Zahlungsbestätigung müssen dem Antrag beigelegt werden)
- Die Förderaktion ist derzeit auf 200 Lenker (Maximalförderung: 5 Personen pro Unternehmen) beschränkt
- Förderanträge werden nach der Reihenfolge des Einlangens berücksichtigt (da Rechnung und Zahlungsbestätigung erforderlich, erst nach der Schulungsmaßnahme einzubringen).
- Antragstellung sowie Nachweis des Kursbesuches und der Bezahlung bis spätestens 31.01.2025
- Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch
Bei dieser Förderung der Fachgruppe handelt es sich um eine De-minimis Beihilfe gemäß der Verordnung 2023/2831/EU der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. Förderungen gemäß De-minimis-Verordnung können bis zum maximal zulässigen Gesamtbetrag laut Verordnung in der jeweils gültigen Fassung pro Unternehmen innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der ersten „De-minimis“-Förderung gewährt werden. Im Falle einer möglichen Überschreitung obliegt es dem Förderwerber, die Förderstelle vorab zu informieren. Insbesondere darf der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfe in einem Zeitraum von drei Steuerjahren EUR 300.000,- bzw. die Obergrenze für „De-minimis-Garantien“ (EUR 2.250.000,- bei 80% Garantiequote und 5 Jahre Laufzeit der Garantie oder EUR 1.125.000,- bei 10 Jahre Laufzeit) nicht überschritten werden.