Seitliche Aufnahme eines weißen Autobusses auf einer zweispurigen Autobahn, in deren Mitte eine Abtrennung ist und danach wieder zwei Spuren sind. Im Hintergrund sind braune und grüne Felder
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Autobus, Berufsgruppe

Aktuelle Informationen zum Grenzüberschreitenden Personenverkehr  

Lesedauer: 12 Minuten

29.10.2024

Frankreich

Neuerliche Grenzkontrollen von 1.11.2024 – 30.04.2025 (Stand: 29.10.2024)

Frankreich wird vom 1. November 2024 bis zum 30. April 2025 an seinen Grenzen zu Belgien, Luxemburg, der Schweiz und Spanien wieder Grenzkontrollen durchführen.

Die Kontrollen werden nicht regelmäßig durchgeführt.

Griechenland

Streik an Häfen (Stand: 25.10.2024)

Aktuell (24.+25. Okt. 2024) werden alle Häfen in Griechenland bestreikt. Die Aussetzung der Dienste betrifft sowohl den Personen- als auch den Güterverkehr, da alle Schiffskategorien betroffen sind, und soll am Freitag um Mitternacht enden.

Deutschland 

Sperre der Parallelfahrbahn A48 (Stand: 25.10.2024)

Die Parallelfahrbahn der A48 von Koblenz in Richtung Trier wird vom 24. Oktober 2024, 19:00 Uhr bis 25. Oktober 2024, 06:00 Uhr gesperrt. 

Umleitungen:

  • Von Montabaur in Richtung Mainz/Ludwigshafen via A48 AS Ochtendung (8);
  • von Mainz/Ludwigshafen in Richtung Trier via A48 AS Koblenz-Nord (10). 

Bei Arbeitsverzögerung ist der Montag, 28. Oktober 2024 als Puffertag mit gleicher Uhrzeit vorgesehen. 

Einschränkungen an vier Wochenenden auf A3  (Stand-Datum: 16.09.2024)

Auf der A3 bei Regensburg kommt es aufgrund des Einbaus eines Lärmschutzbelages zu Einschränkungen an vier Wochenenden im September und Oktober 2024: 

  • Freitag, 20. September, ca. 19:30 Uhr bis Montag, 23. September, ca. 5 Uhr Zwischen Regensburg-Universität und Regensburg-Ost:
    • nur ein Fahrstreifen in Richtung Nürnberg 
    • nur zwei Fahrstreifen in Richtung Passau 
    • Sperrung der der Anschlussstelle Regensburg-Burgweinting in Fahrtrichtung Nürnberg
    • in Fahrtrichtung Nürnberg ist an der Anschlussstelle Regensburg-Ost die Einfahrt gesperrt 
  • Freitag, 27. September, ca. 19:30 Uhr bis Montag, 30. September, ca. 5 Uhr Zwischen Autobahnkreuz Regensburg und Regensburg-Universität:
    • nur ein Fahrstreifen in Richtung Passau
    • nur zwei Fahrstreifen in Richtung Nürnberg
    • Sperrung der Anschlussstelle Regensburg-Universität in Fahrtrichtung Passau
    • am Autobahnkreuz Regensburg ist von der A 93 keine Überfahrt auf die A 3 in Richtung Passau möglich 
  • Freitag, 11. Oktober, ca. 19:30 Uhr bis Montag, 14. Oktober, ca. 5 Uhr Zwischen Autobahnkreuz Regensburg und Regensburg-Universität:
    • nur ein Fahrstreifen in Richtung Nürnberg
    • nur zwei Fahrstreifen in Richtung Passau
    • Sperrung der Anschlussstelle Regensburg-Universität in Fahrtrichtung Nürnberg
    • am Autobahnkreuz Regensburg ist die Überfahrt von der A 3 aus Passau kommend auf die A 93 in Richtung Hof gesperrt.
    • am Autobahnkreuz Regensburg ist die Überfahrt von der A 3 aus Passau kommend auf die A 93 in Richtung München ist nicht möglich. 

Karten mit den Umleitungsstrecken finden Sie hier

Italien 

Zufahrtsregelungen Rom (Stand: 25.10.2024)

Aufgrund dem Heiligen Jahr 2025 plant die Stadt Rom ab dem 24. Dezember 2024 bis 6. Januar 2026 die Zufahrtsregelungen für Reisebusse anzupassen.

Die neue Verordnung sieht vor, die Gebühren in der Zone ZTL B (innerhalb der Mura Aureliane und rund um den Vatikan - ausgenommen innerste Zone C) um 200% zu erhöhen, während die Gebühren für die Zone ZTL A (zwischen den Mura Aureliane und dem GRA) gesenkt werden.

Diese Tarife gelten vom 24. Dezember 2024 bis 6. Januar 2026 für Busse ab Euro 5 über 8 Meter

Bustarife Rom Check-Point Vorab online
Genehmigung 2024 2025 2024 2025
Permesso A/A1 55,00 € 40,00 € 42,00 € 30,00 €
Permesso B/B1/B2/B3/B5 200,00 € 600,00 € 150,00 € 451,00 €
Permesso B4 160,00 € 480,00 € 120,00 € 361,00 €
Permesso B51/B52/B53 240,00 € 720,00 € 180,00 € 541,00 €
Permesso B54 192,00 € 576,00 € 150,00 € 433,00 €

Zudem soll ein Shuttle-Service eingerichtet worden, der die Randgebiete mit dem historischen Zentrum verbindet (Preis voraussichtlich ab 1,00 € pro Person). 

Geplant sind acht Busparkplätze in den Vororten Anagnina, Laurentina, Olimpico-Farnesina, Olympic-Tor von Quinto, San Paolo, Ponte Mammolo, Cilicia und Largo Micara (Gregorio).  Nähere Informationen hierzu liegen derzeit noch nicht vor.

Busgenehmigungen im Voraus können:

Man kann jedoch eine spezielle Sondergenehmigung C beantragen. Diese erlaubt die Zufahrt für max. 60 Minuten in folgenden Fällen:

  • Beförderung von Grundschülern bei Schulausflügen (max. 30 Fahrzeuge pro Tag)
  • Beförderung zu Hotels mit mindestens 40 Zimmern (max. 30 Fahrzeuge pro Tag, Hotelnachweis erforderlich)
  • Beförderung von Behinderten mit entsprechenden Fahrzeugen (Rollstuhllift erforderlich), diese benötigen zusätzlich eine Sondergenehmigung. 

Die Genehmigung C kann online (ohne zusätzliche Kosten) beim Kauf einer Tagesgenehmigung B, mindestens 5 Werktage vor Anreise, beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fahrverbot Mailand Area B (Stand: 25.10.2024)

In Mailand wurde zum 1. Oktober 2024 das Fahrverbot auf Euro 5 Fahrzeuge (oder schlechter) in die Area B von Mailand ausgedehnt. Das Fahrverbot der Area B gilt von Montag bis Freitag von 07:30 bis 19:30 Uhr, außer an Feiertagen. 

Ebenfalls ab 1. Oktober 2024 müssen Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen (M2) mit Sensoren für den toten Winkel ausgestattet sein, um in den Bereich B in Mailand zu gelangen. Für diese Fahrzeuge galt bereits die Verpflichtung, einen Aufkleber mit dem Hinweis auf das Vorhandensein des toten Winkels anzubringen. Allerdings bestehen noch Unklarheiten, ob die Regelung durchgesetzt wird, hier warten wir noch auf Klärung. 

Weitere Informationen finden Sie hier

Beachtung der Überholverbote auf der A23 (Stand-Datum: 31.5.2024)

(Arnoldstein Richtung Udine) bis zum Rastplatz Stavoli-Satch OVEST für Busse

In den Tunnels des italienischen Kanaltals (Arnoldstein Richtung Udine auf der A23 bis zum Rastplatz Stavoli - Satch OVEST bzw. ebenso in der Gegenrichtung) besteht ein striktes Überholverbot für Busse.
Die Höchstgeschwindigkeit für Busse ist in den Tunnels auf 60 km/h beschränkt.

Verstöße gegen das Überholverbot werden strikt geahndet:

  • Für diese Übertretung ist von der italienischen StVO der Entzug des Führerscheins vorgesehen.
  • Üblicherweise wird der Führerschein in einem Zeitraum von 2 Monaten ab der Übertretung entzogen.
  • Der Entzug vom Führerschein gilt nur in Italien.
  • Der Führerschein wird von der zuständigen Polizeistelle an die lokale Präfektur und von der lokalen Präfektur an das österreichischen Generalkonsulat geschickt.
  • In dieser Periode kann ein betroffener Fahrer nicht in Italien eingesetzt werden.

Bosnien/Herzegowina und Moldau

Per 1.10.2024 ist das Zusatzprotoll zum Interbusübereinkommen für den Linienverkehr gegenüber Bosnien/Herzegowina sowie der Republik Moldau in Kraft getreten ist. (Stand: 04.10.2024)

Das bedeutet:  

  • UNVERÄNDERT GILT FÜR DEN GELEGENHEITSVERKEHR: Das Interbus-Übereinkommen ist ein Übereinkommen der EU mit bestimmten Drittstaaten. Mitglieder sind derzeit: EU als Vertragspartei - Albanien, Andorra, Bosnien/Herzegowina, Nordmazedonien, Moldau, Montenegro, Serbien, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich. Es regelt den grenzüberschreiten Personengelegenheitsverkehr mit Omnibussen, dieser ist größtenteils genehmigungsfrei gestellt, wenn ein entsprechendes Interbus-Fahrtenheft mitgeführt wird, in dem alle Fahrten lückenlos zu dokumentieren sind. Der Pendelverkehr (mehrere sukzessive Hin- und Rückfahrten mit wechselndem Personenkreis, z.B. Reisegruppe A wird von Wien nach Skopje gebracht, andere Reisegruppe B von Skopje nach Wien, meist saisonal begrenzt) bleibt genehmigungspflichtig.

  • NEU: Dieses Interbus-Übereinkommen wird ergänzt durch ein Zusatzprotokoll, in dem auch der grenzüberschreitende Linienverkehr sowie Sonderformen des Linienverkehrs zwischen den Vertragsparteien geregelt werden. Per 25. September 2024 wurde Österreich seitens der zuständigen Stellen der EU informiert, dass das Zusatzprotoll nunmehr - durch die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde durch Bosnien/Herzegowina - per 1. Oktober 2024 zwischen der EU einerseits und Bosnien/Herzegowina sowie der Republik Moldau andererseits in Kraft tritt. Es enthält ein Kabotageverbot und findet keine Anwendung auf Werkverkehr.

    GEGENSEITIGKEIT BEI LINIENVERKEHREN MIT BOSNIEN/HERZEGOWINA UND MOLDAU ABER UNVERÄNDERT NOTWENDIG:
    Das Zusatzprotokoll zum Interbusübereinkommen sieht jedoch vor, dass gem. Art 6 Abs. 5 die Mitgliedsstaaten, in denen sich ein End- oder Ausgangspunkt des betreffenden Verkehrsdienstes befindet, beschließen können, die Genehmigung derartiger Linienverkehre von „partnerschaftlichen Vereinbarungen zwischen Betreibern“ abhängig zu machen. Die in § 4 Abs. 2 KFLG vorgesehene Reziprozität für die Genehmigung solcher Verkehre entspricht diesen Vorgaben und kann daher für diese Verkehre unverändert aufrecht bleiben (Diese lautet: „In den Vereinbarungen ist vorzusehen, dass die Einrichtung grenzüberschreitender Kraftfahrlinien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit der von diesen Kraftfahrlinien berührten Staaten zu erfolgen hat und nach Maßgabe der jeweiligen innerstaatlichen Rechtsvorschriften einer Konzession bedarf. Ferner ist grundsätzlich nur die grenzüberschreitende Beförderung von Fahrgästen vorzusehen.“)

Zusatzprotokoll

Erläuterungen des BMK

Niederlande 

Eröffnung einer neuen Autobahn (A24/Blankenburg - mautpflichtig) im Dezember 2024 (Stand-Datum: 23.09.2024) 

Am 7. Dezember 2024 wird die Verbindung A24/Blankenburg eröffnet. Diese neue Autobahn wird die A15 bei Rozenburg und die A20 bei Vlaardingen verbinden und soll den Verkehrsfluss in der Region Rotterdam verbessern.

Es handelt sich um eine gebührenpflichtige Straße ohne Mautstellen. Für die Bezahlung werden zwei Methoden zur Verfügung stehen: 

Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website: www.e-tol.nl/de.

Österreich

Bevorstehende Arbeiten und Tunnelsperren am Lermooser Tunnel (Stand-Datum: 25.09.2024) 

Wir möchten Sie darüber informieren, dass in den nächsten Wochen wichtige Vorarbeiten für den Bau der 2. Röhre des Lermooser Tunnels sowie die Generalsanierung der Bestandsröhre beginnen.

Konkrete Sperrzeiten:

  • Montag, 23. September, bis Freitag, 27. September, jeweils in der Nacht von 18 bis 7 Uhr
  • Sonntag, 6. Oktober 2024, 20 Uhr, durchgehend bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12 Uhr
  • Sonntag, 13. Oktober 2024, 20 Uhr, durchgehend bis Freitag, 18. Oktober 2024, 12 Uhr
  • Montag, 21. Oktober 2024, bis Freitag, 25. Oktober 2024, jeweils von 18 bis 7 Uhr

Weitere Informationen finden Sie hier.

Verkehrsbehinderungen auf A 10 wegen Tunnelsanierung (Stand-Datum: 16.09.2024)

Aufgrund umfangreicher Sanierungen der Tunnel Ofenauer, Hiefler sowie der Tunnelkette Werfen kommt es zwischen 10. September 2024 und Ende Juni 2025 zu Behinderungen auf der A 10 Tauern Autobahn in Salzburg zwischen den Ortschaften Golling und Werfen.

Serbien

Mögliche Blockaden an Grenzen (Stand-Datum: 16.09.2024)

Serbische Gruppen haben in den Medien dazu aufgerufen, Grenzübergänge zwischen Serbien bzw. Montenegro und Kosovo ab September 2024 auf unbestimmte Zeit zu blockieren

Das kosovarische Außenministerium empfiehlt daher, Reisen nach und durch Serbien zu vermeiden. 

Einverständniserklärung für Minderjährige (Stand-Datum: 13.8.2024)

Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen eine Einverständniserklärung des/der nicht mitreisenden Personensorgeberechtigten mit amtlich beglaubigter Unterschrift, wenn sie alleine, mit einem Sorgeberechtigten oder in Begleitung von Dritten nach Serbien reisen. Eine Übersetzung dieser Erklärung ins Englische oder Serbische und das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde wird empfohlen.

Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen alleine nach Serbien reisen. Beachten Sie ggf. die Hinweise des Auswärtigen Amtes für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Belgien

Nutzung von Mobil­­ge­­räten am Steuer - (Stand-Datum: 4.9.2024)

Die Nutzung von Mobilgeräten in Belgien am Steuer ist grundsätzlich verboten und bußgeldbewährt.
In Belgien ist es darüber hinaus möglich, dass die Behörden sofort an Ort und Stelle den Führerschein für 15 Tage beschlagnahmen. Busfahrerinnen und Busfahrern wäre damit die Weiterfahrt untersagt.

Die einzelnen belgischen Regionen wenden diese Vorschrift unterschiedlich an. In einigen Regionen gilt eine allgemeine Anweisung, bei Handy-Verstößen den Führerschein automatisch zu beschlagnahmen. Wo keine Anweisung besteht, fragen die Kontrollbeamten in jedem Einzelfall bei der Staatsanwaltschaft nach, ob der Führerschein eingezogen wird oder nicht.

Zwei Feuerlöscher für Busse ab 5 Tonnen - (Stand-Datum: 13.8.2024)

In der Praxis werden bei Kontrollen in Belgien dennoch wiederholt Bußgelder über 340 EUR erhoben. Wir empfehlen daher, zwei Feuerlöscher mitzuführen. Die Berufsgruppe steht bereits mit dem belgischen Verband in Kontakt. Dieser ist um eine Lösung bemüht, die belgischen Behörden beharren derzeit aber auf die Mitführpflicht von zwei Feuerlöschern.

Estland

Zollkontrollen (Stand-Datum: 13.8.2024)

Estland führt seit dem 8. August 2024 an allen Grenzübergängen zu Russland eine vollständige Zollkontrolle ein. Es kommt zu Personen-, Fahrzeug-, Waren- und Gepäckkontrollen und erhöhten Abfertigungszeiten. Weitere Informationen sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.

  • Grenzübertritte am Grenzübergang Narva-Ivangorod sind bis auf Weiteres nur zwischen 7 und 22 Uhr möglich. Fahrzeuge können den Grenzübergang Narva-Ivangorod aufgrund von Bauarbeiten auf der russischen Seite nicht überqueren. Ein Grenzübertritt ist hier nur zu Fuß möglich. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein.
  • Die Grenzübergänge Koidula und Luhamaa sind derzeit auch für Fahrzeuge geöffnet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der estnischen Grenzschutzbehörde.

Die estnischen Behörden behalten sich kurzfristige Grenzschließungen zu Russland vor. Daher wird  von Reisen von Estland in die Russische Föderation abgeraten. Eine Rückreise infolge eines Grenzübergangs aus der Russischen Föderation in die Europäische Union ist im Falle einer Schließung nicht mehr möglich.

Weitergehende Informationen (mögliche Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich:

Polen

Grenzübergang in Dorohusk (Stand-Datum: 13.8.2024)

Am Grenzübergang in Dorohusk zur Ukraine sind voraussichtlich bis Mitte November 2024 erhebliche Behinderungen des Fahrzeugverkehrs und längere Wartezeiten beim Grenzübertritt aufgrund von Sanierungsarbeiten zu erwarten.

Offizielle Informationen bieten die polnischen Behörden. Beachten Sie bitte die Informationen zum Grenzverkehr und die Begrenzung der max. oder min. Gewichtsangabe von Fahrzeugen für bestimmte Grenzübergänge.

Neue Umweltzone in Warschau seit Juli 2024 (Stand-Datum: 15.7.2024)

In Warschau wurde zum 01. Juli 2024 eine Umweltzone eingerichtet. Sie umfasst das Zentrum und Teile der umliegenden Bezirke. Eine Übersichtskarte finden Sie hier. Die betroffenen Gebiete sind mit Straßenschildern gekennzeichnet. Eine Registrierungspflicht besteht nicht.

Zugelassen sind Fahrzeuge aller Motortypen (Diesel, Benzin, Hybrid, LPG) vorausgesetzt, sie erfüllen die vorgeschriebene Abgasnorm. Für die verschiedenen Fahrzeugklassen gelten unterschiedliche Vorschriften. Diese werden alle zwei Jahre verschärft.

Folgende Mindestanforderungen gelten für Busse über 3,5 t (Übersichtsgrafik): 

  • Ab 01. Juli 2024
    • Benzin / LPG: mindestens Abgasnorm Euro II oder nicht älter als Baujahr 1997
    • Diesel: mindestens Abgasnorm Euro IV oder nicht älter als Baujahr 2005 
  • Ab 01. Januar 2026 
    • Benzin / LPG: mindestens Abgasnorm Euro III oder nicht älter als Baujahr 2000
    • Diesel: mindestens Abgasnorm Euro V oder nicht älter als Baujahr 2008 
  • Ab 01. Januar 2028    
    • Benzin / LPG: mindestens Abgasnorm Euro IV oder nicht älter als Baujahr 2005
    • Diesel: mindestens Abgasnorm Euro VI oder nicht älter als Baujahr 2010 
  • Ab 01. Januar 2030    
    • Benzin / LPG: mindestens Abgasnorm Euro V oder nicht älter als Baujahr 2008
    • Diesel: mindestens Abgasnorm Euro VI oder nicht älter als Baujahr 2012
  • Ab 01. Januar 2030    
    • Benzin / LPG: mindestens Abgasnorm Euro VI oder nicht älter als Baujahr 2012
    • Diesel: mindestens Abgasnorm Euro VI oder nicht älter als Baujahr 2012

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Krakau.

Rumänien/Bulgarien

Giurgiu-Ruse-Brücke (Brücke der Freundschaft) - Reparaturarbeiten, einspuriger Verkehr (Stand-Datum: 12.7.2024)

Seit dem 10. Juli 2024 werden auf der bulgarischen Seite der Brücke Giurgiu - Ruse Reparaturarbeiten durchgeführt, die etwa 2 Jahre dauern werden. Die täglichen Reparaturarbeiten erstrecken sich jeweils über 10 bis 12 Stunden. Während der Reparaturarbeiten wird der Straßenverkehr einspurig mit einer Ampelanlage abgewickelt.

Die rumänische Grenzpolizei empfiehlt die folgenden Grenzübergangsstellen an der Grenze zur Republik Bulgarien:

  • Mit der Fähre:
    • Calafat, Bechet, Zimnicea, Turnu Măgurele, Călărași
  • Auf der Straße:
    • Vama Veche, Ostrov, Negru Vodă, Lipnița und Dobromir für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, zwischen 08:00 und 20:00 Uhr

Schweiz

E34S Bernadino (AT/DE-CH-IT) geschlossen (Stand-Datum: 25.6.2024)

Zwischen Bellinzona-Nord und Hinterrhein ist die Autobahn A13 (streckenweise vierspurige Nationalstraße - N13) in beiden Richtungen gesperrt. Die Straße wurde infolge eines Erdrutsches und Unwetter beschädigt und bleibt voraussichtlich mehrere Tage oder gar Wochen in beiden Richtungen gesperrt (Dauer noch unbekannt). Auch die Kantonsstraße wurde beschädigt. 

Ausweichrouten: Richtung Nord-Süd (beide Richtungen) via E35 / A2 Gotthard.