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Autobus, Berufsgruppe

Aktuelle Informationen zum grenzüberschreitenden Personenverkehr  

Lesedauer: 15 Minuten

19.11.2024

Belgien

Nutzung von Mobil­­ge­­räten am Steuer - (Stand-Datum: 4.9.2024)

Die Nutzung von Mobilgeräten in Belgien am Steuer ist grundsätzlich verboten und bußgeldbewährt.
In Belgien ist es darüber hinaus möglich, dass die Behörden sofort an Ort und Stelle den Führerschein für 15 Tage beschlagnahmen. Busfahrerinnen und Busfahrern wäre damit die Weiterfahrt untersagt.

Die einzelnen belgischen Regionen wenden diese Vorschrift unterschiedlich an. In einigen Regionen gilt eine allgemeine Anweisung, bei Handy-Verstößen den Führerschein automatisch zu beschlagnahmen. Wo keine Anweisung besteht, fragen die Kontrollbeamten in jedem Einzelfall bei der Staatsanwaltschaft nach, ob der Führerschein eingezogen wird oder nicht.

Zwei Feuerlöscher für Busse ab 5 Tonnen - (Stand-Datum: 13.8.2024)

In der Praxis werden bei Kontrollen in Belgien dennoch wiederholt Bußgelder über 340 EUR erhoben. Wir empfehlen daher, zwei Feuerlöscher mitzuführen. Die Berufsgruppe steht bereits mit dem belgischen Verband in Kontakt. Dieser ist um eine Lösung bemüht, die belgischen Behörden beharren derzeit aber auf die Mitführpflicht von zwei Feuerlöschern.


Bosnien/Herzegowina und Moldau

Per 1.10.2024 ist das Zusatzprotoll zum Interbusübereinkommen für den Linienverkehr gegenüber Bosnien/Herzegowina sowie der Republik Moldau in Kraft getreten ist. (Stand: 04.10.2024)

Das bedeutet:  

  • UNVERÄNDERT GILT FÜR DEN GELEGENHEITSVERKEHR: Das Interbus-Übereinkommen ist ein Übereinkommen der EU mit bestimmten Drittstaaten. Mitglieder sind derzeit: EU als Vertragspartei - Albanien, Andorra, Bosnien/Herzegowina, Nordmazedonien, Moldau, Montenegro, Serbien, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich. Es regelt den grenzüberschreiten Personengelegenheitsverkehr mit Omnibussen, dieser ist größtenteils genehmigungsfrei gestellt, wenn ein entsprechendes Interbus-Fahrtenheft mitgeführt wird, in dem alle Fahrten lückenlos zu dokumentieren sind. Der Pendelverkehr (mehrere sukzessive Hin- und Rückfahrten mit wechselndem Personenkreis, z.B. Reisegruppe A wird von Wien nach Skopje gebracht, andere Reisegruppe B von Skopje nach Wien, meist saisonal begrenzt) bleibt genehmigungspflichtig.
  • NEU: Dieses Interbus-Übereinkommen wird ergänzt durch ein Zusatzprotokoll, in dem auch der grenzüberschreitende Linienverkehr sowie Sonderformen des Linienverkehrs zwischen den Vertragsparteien geregelt werden. Per 25. September 2024 wurde Österreich seitens der zuständigen Stellen der EU informiert, dass das Zusatzprotoll nunmehr - durch die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde durch Bosnien/Herzegowina - per 1. Oktober 2024 zwischen der EU einerseits und Bosnien/Herzegowina sowie der Republik Moldau andererseits in Kraft tritt. Es enthält ein Kabotageverbot und findet keine Anwendung auf Werkverkehr.

    GEGENSEITIGKEIT BEI LINIENVERKEHREN MIT BOSNIEN/HERZEGOWINA UND MOLDAU ABER UNVERÄNDERT NOTWENDIG:
     Das Zusatzprotokoll zum Interbusübereinkommen sieht jedoch vor, dass gem. Art 6 Abs. 5 die Mitgliedsstaaten, in denen sich ein End- oder Ausgangspunkt des betreffenden Verkehrsdienstes befindet, beschließen können, die Genehmigung derartiger Linienverkehre von „partnerschaftlichen Vereinbarungen zwischen Betreibern“ abhängig zu machen. Die in § 4 Abs. 2 KFLG vorgesehene Reziprozität für die Genehmigung solcher Verkehre entspricht diesen Vorgaben und kann daher für diese Verkehre unverändert aufrecht bleiben (Diese lautet: „In den Vereinbarungen ist vorzusehen, dass die Einrichtung grenzüberschreitender Kraftfahrlinien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit der von diesen Kraftfahrlinien berührten Staaten zu erfolgen hat und nach Maßgabe der jeweiligen innerstaatlichen Rechtsvorschriften einer Konzession bedarf. Ferner ist grundsätzlich nur die grenzüberschreitende Beförderung von Fahrgästen vorzusehen.“)

Zusatzprotokoll

Erläuterungen des BMK


Deutschland

Parkregelung in Köln in der Adventzeit

Auch in diesem Jahr in der Adventzeit gibt es Parkregelungen für Reisebusse.

Informationen und weiterführende Links der Stadt Köln und Köln Tourismus finden Sie hier:

A7 – Rader Hochbrücke / 56-Stunden-Wochenendsperrung der Richtungsfahrbahn Nord (Stand-Datum: 13.11.2024)

Mit dem Ersatzneubau für die Rader Hochbrücke erfolgt ebenfalls der sechs streifige Ausbau der A7 verbunden mit der Herstellung umfangreicher Lärmschutzmaßnahmen.

Während dieser Wochenend-Sperrung Mitte November werden auf der Richtungsfahrbahn Flensburg nördlich und südlich der Anschlussstelle AS Rendsburg / Büdelsdorf wie auch auf der Auffahrts- und Ausfahrtsrampe der AS Rendsburg / Büdelsdorf umfangreiche Fahrbahnsanierungen stattfinden.

  • Freitag, den 15.11.2024, 21:00 Uhr bis Montag, den 18.11.2024, 5:00 Uhr
  • zwischen der AK Rendsburg (9) und AS Owschlag (7)
  • Sperrung der Anschlussstellen bereits Freitag, 15.11., ab 20:00 Uhr
  • Rampensperrung AS Rendsburg / Büdelsdorf (8) bereits ab 14.11.
  • Durchfahrt GST Richtung Norden ist nicht möglich
  • Tunnel Rendsburg 4 Meter Höhenbeschränkung

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung (PDF).


Estland

Zollkontrollen (Stand-Datum: 13.8.2024)

Estland führt seit dem 8. August 2024 an allen Grenzübergängen zu Russland eine vollständige Zollkontrolle ein. Es kommt zu Personen-, Fahrzeug-, Waren- und Gepäckkontrollen und erhöhten Abfertigungszeiten. Weitere Informationen sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.

  • Grenzübertritte am Grenzübergang Narva-Ivangorod sind bis auf Weiteres nur zwischen 7 und 22 Uhr möglich. Fahrzeuge können den Grenzübergang Narva-Ivangorod aufgrund von Bauarbeiten auf der russischen Seite nicht überqueren. Ein Grenzübertritt ist hier nur zu Fuß möglich. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein.
  • Die Grenzübergänge Koidula und Luhamaa sind derzeit auch für Fahrzeuge geöffnet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der estnischen Grenzschutzbehörde.

Die estnischen Behörden behalten sich kurzfristige Grenzschließungen zu Russland vor. Daher wird  von Reisen von Estland in die Russische Föderation abgeraten. Eine Rückreise infolge eines Grenzübergangs aus der Russischen Föderation in die Europäische Union ist im Falle einer Schließung nicht mehr möglich.

Weitergehende Informationen (mögliche Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich:


Frankreich

Verkehrsberuhigte Zone im Zentrum (Stand 11.11.2024)

Seit dem 5. November 2024 wurde im Pariser Stadtzentrum eine Zone mit beschränktem Verkehr (LTZ - Limited Traffic Zone) eingerichtet. Nur Verkehr, der von den Straßen dieses Gebiets kommt oder dort endet, ist gestattet. Der Transitverkehr (Durchfahrt durch die Zone) ist rund um die Uhr verboten. Der Bereich der LTZ entspricht dem Pariser Zentrum (1., 2., 3. und 4. Arrondissement) ohne die nördlich gelegenen Grands Boulevards, die Cité und die Insel Saint-Louis. Sanktionen: Die Höhe des Bußgeldes ist auf 135 € festgelegt. Es ist eine Übergangsfrist von 6 Monaten vorgesehen, ohne dass ein Bußgeld verhängt wird. Allerdings muss bei einer Kontrolle bereits ein Nachweis vorgelegt werden. Die endgültigen Kontrollmethoden werden später per Dekret festgelegt. Reisebusse: Reisebusse können in das Gebiet einfahren, wenn ihr Ausgangs- oder Zielort innerhalb des LTZ liegt. Das Parken von Reisebussen ist in Paris nur auf reservierten Plätzen mittels Pass Autocar möglich.

  • Weitere Informationen, einschließlich der Liste der Ausnahmen, finden Sie hier.

Schneeketten- oder Winterreifenpflicht von 01.11. – 31.03. (Stand: 05.11.2024)

Wie bisher benötigen Busse in Frankreich in der Winterperiode vom 01. November bis 31. März entweder Schneeketten oder Winterreifen (die betreffenden Regionen finden Sie im Infopool).

Es müssen mindestens 4 Winterreifen vorhanden sein. Diese müssen auf mindestens zwei lenkenden Rädern (Lenkachse) und zwei angetriebenen Rädern (Antriebsachse) montiert sein. Wenn das Fahrzeug mehr als eine gelenkte Achse hat, sind die Winterräder auf der Hauptlenkachse zu montieren.

Wie bereits angekündigt, werden ab dem 1. November 2024 nur noch 3PMSF-Reifen (3 Peak Mountain Snow Flake), die durch die Kennzeichnung des "Alpensymbols" gekennzeichnet sind, als gleichwertig zu Ketten akzeptiert. Der Kauf und die Verwendung anderer „Winterreifen“ ist weiterhin möglich, aber auch in diesem Fall müssen die Nutzer in den betroffenen Gebieten vom 1. November bis zum 31. März mit Ketten fahren.

Für 4-Jahreszeiten-Reifen (4S, All Weather, All Season) gibt es keine gesetzliche Definition: Um als Winterreifen zu gelten, müssen sie mit dem Stempel „3PMSF“ gekennzeichnet sein. 

Fahrzeuge mit Spikereifen sind von der Ausrüstungspflicht ausgenommen.

Neuerliche Grenzkontrollen von 1.11.2024 – 30.04.2025 (Stand: 29.10.2024)

Frankreich wird vom 1. November 2024 bis zum 30. April 2025 an seinen Grenzen zu Belgien, Luxemburg, der Schweiz und Spanien wieder Grenzkontrollen durchführen.

Die Kontrollen werden nicht regelmäßig durchgeführt.


Frankreich / Italien

Aktuelle Sperrungen im Fréjus-Tunnel (Stand: 05.11.2024)

Im November kommt es im Fréjus-Tunnel zu Sperrungen und einspurigem Betrieb. Alle Termine finden Sie hier.

  1. Der Fréjus-Tunnel wird von Samstag, den 23. November um 22:00 Uhr bis Sonntag, den 24. November um 02:00 Uhr vollständig gesperrt.
  2. Einspuriger Verkehr gilt auch montags, dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags nachts (von 22:30 bis 4:45 Uhr), außer am 31. Oktober, 1. November und 11. November.


Georgien

Massenproteste und teilweise gewaltsame Auseinandersetzungen aufgrund aktueller Parlamentswahlen (Stand: 05.11.2024)

Am 26. Oktober 2024 fanden in Georgien Parlamentswahlen statt. Derzeit finden in Tiflis bereits Massenproteste mit teilweise gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften statt. Für die folgenden Tage und Wochen können weitere Proteste mit gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere in der Hauptstadt aber auch in anderen größeren Städten nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt vor allem für die nähere Umgebung des Parlaments in Tiflis. Es wird zu besonderer Vorsicht geraten. 

  • Informieren Sie sich tagesaktuell über die lokalen, internationalen und sozialen Medien über die aktuelle Lage.
  • Beschränken Sie Fahrten in der Nähe des Parlaments auf das absolut Notwendigste. Berücksichtigen Sie dies bitte bereits bei der Wahl Ihrer Unterkunft.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte. 


Italien

Zufahrtsregelungen Rom (Stand: 25.10.2024)

Aufgrund dem Heiligen Jahr 2025 plant die Stadt Rom ab dem 24. Dezember 2024 bis 6. Januar 2026 die Zufahrtsregelungen für Reisebusse anzupassen.

Die neue Verordnung sieht vor, die Gebühren in der Zone ZTL B (innerhalb der Mura Aureliane und rund um den Vatikan - ausgenommen innerste Zone C) um 200% zu erhöhen, während die Gebühren für die Zone ZTL A (zwischen den Mura Aureliane und dem GRA) gesenkt werden.

Diese Tarife gelten vom 24. Dezember 2024 bis 6. Januar 2026 für Busse ab Euro 5 über 8 Meter

Bustarife RomCheck-PointVorab online
Genehmigung2024202520242025
Permesso A/A155,00 €40,00 €42,00 €30,00 €
Permesso B/B1/B2/B3/B5200,00 €600,00 €150,00 €451,00 €
Permesso B4160,00 €480,00 €120,00 €361,00 €
Permesso B51/B52/B53240,00 €720,00 €180,00 €541,00 €
Permesso B54192,00 €576,00 €150,00 €433,00 €

Zudem soll ein Shuttle-Service eingerichtet worden, der die Randgebiete mit dem historischen Zentrum verbindet (Preis voraussichtlich ab 1,00 € pro Person). 

Geplant sind acht Busparkplätze in den Vororten Anagnina, Laurentina, Olimpico-Farnesina, Olympic-Tor von Quinto, San Paolo, Ponte Mammolo, Cilicia und Largo Micara (Gregorio).  Nähere Informationen hierzu liegen derzeit noch nicht vor.

Busgenehmigungen im Voraus können:

Man kann jedoch eine spezielle Sondergenehmigung C beantragen. Diese erlaubt die Zufahrt für max. 60 Minuten in folgenden Fällen:

  • Beförderung von Grundschülern bei Schulausflügen (max. 30 Fahrzeuge pro Tag)
  • Beförderung zu Hotels mit mindestens 40 Zimmern (max. 30 Fahrzeuge pro Tag, Hotelnachweis erforderlich)
  • Beförderung von Behinderten mit entsprechenden Fahrzeugen (Rollstuhllift erforderlich), diese benötigen zusätzlich eine Sondergenehmigung. 

Die Genehmigung C kann online (ohne zusätzliche Kosten) beim Kauf einer Tagesgenehmigung B, mindestens 5 Werktage vor Anreise, beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fahrverbot Mailand Area B (Stand: 25.10.2024)

In Mailand wurde zum 1. Oktober 2024 das Fahrverbot auf Euro 5 Fahrzeuge (oder schlechter) in die Area B von Mailand ausgedehnt. Das Fahrverbot der Area B gilt von Montag bis Freitag von 07:30 bis 19:30 Uhr, außer an Feiertagen. 

Ebenfalls ab 1. Oktober 2024 müssen Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen (M2) mit Sensoren für den toten Winkel ausgestattet sein, um in den Bereich B in Mailand zu gelangen. Für diese Fahrzeuge galt bereits die Verpflichtung, einen Aufkleber mit dem Hinweis auf das Vorhandensein des toten Winkels anzubringen. Allerdings bestehen noch Unklarheiten, ob die Regelung durchgesetzt wird, hier warten wir noch auf Klärung. 

Weitere Informationen finden Sie hier

Beachtung der Überholverbote auf der A23 (Stand-Datum: 31.5.2024)

(Arnoldstein Richtung Udine) bis zum Rastplatz Stavoli-Satch OVEST für Busse

In den Tunnels des italienischen Kanaltals (Arnoldstein Richtung Udine auf der A23 bis zum Rastplatz Stavoli - Satch OVEST bzw. ebenso in der Gegenrichtung) besteht ein striktes Überholverbot für Busse.
Die Höchstgeschwindigkeit für Busse ist in den Tunnels auf 60 km/h beschränkt.

Verstöße gegen das Überholverbot werden strikt geahndet:

  • Für diese Übertretung ist von der italienischen StVO der Entzug des Führerscheins vorgesehen.
  • Üblicherweise wird der Führerschein in einem Zeitraum von 2 Monaten ab der Übertretung entzogen.
  • Der Entzug vom Führerschein gilt nur in Italien.
  • Der Führerschein wird von der zuständigen Polizeistelle an die lokale Präfektur und von der lokalen Präfektur an das österreichischen Generalkonsulat geschickt.
  • In dieser Periode kann ein betroffener Fahrer nicht in Italien eingesetzt werden.


Niederlande 

Eröffnung der Verbindung A24/Blankenburg

Im RS 2024-96 informierten wir Sie über die Eröffnung der Verbindung A24/Blankenburg, welche die A15 bei Rozenburg mit der A20 bei Vlaardingen verbinden und mit einer elektronischen Maut (e-TOL) ausgestattet ist.

Ergänzend hierzu wurde nun bekanntgeben, dass Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen zur Registrierung alle Ihre Kfz-Kennzeichen über ein Excel-Formular beim Maut-Anbieter einreichen können.

Zudem wird es ab 2026 jährliche Preisanpassungen geben.

Eröffnung einer neuen Autobahn (A24/Blankenburg - mautpflichtig) im Dezember 2024 (Stand-Datum: 23.09.2024) 

Am 7. Dezember 2024 wird die Verbindung A24/Blankenburg eröffnet. Diese neue Autobahn wird die A15 bei Rozenburg und die A20 bei Vlaardingen verbinden und soll den Verkehrsfluss in der Region Rotterdam verbessern.

Es handelt sich um eine gebührenpflichtige Straße ohne Mautstellen. Für die Bezahlung werden zwei Methoden zur Verfügung stehen: 

Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website: www.e-tol.nl/de.


Österreich

Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen (Stand-Datum: 13.11.2024)

Es dürfen in der Zeit vom 12. November 2024, 00.00 Uhr, bis 11. Mai 2025, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Republik Slowenien und zu Ungarn im Verkehr zu Lande nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 11. Mai 2025 außer Kraft.

Verkehrsbehinderungen auf A 10 wegen Tunnelsanierung (Stand-Datum: 16.09.2024)

Aufgrund umfangreicher Sanierungen der Tunnel Ofenauer, Hiefler sowie der Tunnelkette Werfen kommt es zwischen 10. September 2024 und Ende Juni 2025 zu Behinderungen auf der A 10 Tauern Autobahn in Salzburg zwischen den Ortschaften Golling und Werfen.


Polen

Grenzübergang in Dorohusk (Stand-Datum: 13.8.2024)

Am Grenzübergang in Dorohusk zur Ukraine sind voraussichtlich bis Mitte November 2024 erhebliche Behinderungen des Fahrzeugverkehrs und längere Wartezeiten beim Grenzübertritt aufgrund von Sanierungsarbeiten zu erwarten.

Offizielle Informationen bieten die polnischen Behörden. Beachten Sie bitte die Informationen zum Grenzverkehr und die Begrenzung der max. oder min. Gewichtsangabe von Fahrzeugen für bestimmte Grenzübergänge.

Neue Umweltzone in Warschau seit Juli 2024 (Stand-Datum: 15.7.2024)

In Warschau wurde zum 01. Juli 2024 eine Umweltzone eingerichtet. Sie umfasst das Zentrum und Teile der umliegenden Bezirke. Eine Übersichtskarte finden Sie hier. Die betroffenen Gebiete sind mit Straßenschildern gekennzeichnet. Eine Registrierungspflicht besteht nicht.

Zugelassen sind Fahrzeuge aller Motortypen (Diesel, Benzin, Hybrid, LPG) vorausgesetzt, sie erfüllen die vorgeschriebene Abgasnorm. Für die verschiedenen Fahrzeugklassen gelten unterschiedliche Vorschriften. Diese werden alle zwei Jahre verschärft.

Folgende Mindestanforderungen gelten für Busse über 3,5 t (Übersichtsgrafik): 

  • Ab 01. Juli 2024
    • Benzin / LPG: mindestens Abgasnorm Euro II oder nicht älter als Baujahr 1997
    • Diesel: mindestens Abgasnorm Euro IV oder nicht älter als Baujahr 2005 
  • Ab 01. Januar 2026 
    • Benzin / LPG: mindestens Abgasnorm Euro III oder nicht älter als Baujahr 2000
    • Diesel: mindestens Abgasnorm Euro V oder nicht älter als Baujahr 2008 
  • Ab 01. Januar 2028    
    • Benzin / LPG: mindestens Abgasnorm Euro IV oder nicht älter als Baujahr 2005
    • Diesel: mindestens Abgasnorm Euro VI oder nicht älter als Baujahr 2010 
  • Ab 01. Januar 2030    
    • Benzin / LPG: mindestens Abgasnorm Euro V oder nicht älter als Baujahr 2008
    • Diesel: mindestens Abgasnorm Euro VI oder nicht älter als Baujahr 2012
  • Ab 01. Januar 2030    
    • Benzin / LPG: mindestens Abgasnorm Euro VI oder nicht älter als Baujahr 2012
    • Diesel: mindestens Abgasnorm Euro VI oder nicht älter als Baujahr 2012

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Krakau.


Rumänien/Bulgarien

Giurgiu-Ruse-Brücke (Brücke der Freundschaft) - Reparaturarbeiten, einspuriger Verkehr (Stand-Datum: 12.7.2024)

Seit dem 10. Juli 2024 werden auf der bulgarischen Seite der Brücke Giurgiu - Ruse Reparaturarbeiten durchgeführt, die etwa 2 Jahre dauern werden. Die täglichen Reparaturarbeiten erstrecken sich jeweils über 10 bis 12 Stunden. Während der Reparaturarbeiten wird der Straßenverkehr einspurig mit einer Ampelanlage abgewickelt.

Die rumänische Grenzpolizei empfiehlt die folgenden Grenzübergangsstellen an der Grenze zur Republik Bulgarien:

  • Mit der Fähre:
    • Calafat, Bechet, Zimnicea, Turnu Măgurele, Călărași
  • Auf der Straße:
    • Vama Veche, Ostrov, Negru Vodă, Lipnița und Dobromir für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, zwischen 08:00 und 20:00 Uhr 


Schweiz

E34S Bernadino (AT/DE-CH-IT) geschlossen (Stand-Datum: 25.6.2024)

Zwischen Bellinzona-Nord und Hinterrhein ist die Autobahn A13 (streckenweise vierspurige Nationalstraße - N13) in beiden Richtungen gesperrt. Die Straße wurde infolge eines Erdrutsches und Unwetter beschädigt und bleibt voraussichtlich mehrere Tage oder gar Wochen in beiden Richtungen gesperrt (Dauer noch unbekannt). Auch die Kantonsstraße wurde beschädigt. 

Ausweichrouten: Richtung Nord-Süd (beide Richtungen) via E35 / A2 Gotthard. 


Serbien

Mögliche Blockaden an Grenzen (Stand-Datum: 16.09.2024)

Serbische Gruppen haben in den Medien dazu aufgerufen, Grenzübergänge zwischen Serbien bzw. Montenegro und Kosovo ab September 2024 auf unbestimmte Zeit zu blockieren

Das kosovarische Außenministerium empfiehlt daher, Reisen nach und durch Serbien zu vermeiden. 

Einverständniserklärung für Minderjährige (Stand-Datum: 13.8.2024)

Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen eine Einverständniserklärung des/der nicht mitreisenden Personensorgeberechtigten mit amtlich beglaubigter Unterschrift, wenn sie alleine, mit einem Sorgeberechtigten oder in Begleitung von Dritten nach Serbien reisen. Eine Übersetzung dieser Erklärung ins Englische oder Serbische und das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde wird empfohlen.

Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen alleine nach Serbien reisen. Beachten Sie ggf. die Hinweise des Auswärtigen Amtes für eine Einverständniserklärung für Minderjährige


Spanien

Unwetterkatastrophe im Osten und Südosten Spaniens sowie in der Provinz Valencia (Stand: 05.11.2024)

Aufgrund heftiger Unwetter ist es im Osten und Südosten des Landes vielerorts zu Überschwemmungen gekommen. Besonders betroffen ist die Provinz Valencia. Auch Teile Andalusiens und Kastilien-La Manchas sowie Teruel/Aragonien sind betroffen. Vielerorts sind Flüsse über die Ufer getreten. Bestimmte Katastrophengebiete können durch die Rettungsdienste nur eingeschränkt erreicht werden.

Der Zugverkehr ist in den betroffenen Gebieten zum Teil ausgesetzt und manche Straßen sind nicht befahrbar.

  • Für die an die Provinz Valencia angrenzende Provinz Castellón wurde eine Hochwasserwarnung ausgesprochen. Stärkere Regenfälle sind auch in Teilen Extremaduras, Andalusiens und Kataloniens mit der Gegend, um Tarragona zu erwarten. Auch auf den Balearen wurde die Bevölkerung zu größter Vorsicht aufgerufen. Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien und Wetterdienste und sehen Sie derzeit von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Valencia und Castellón ab.
  • Viele Straßen sind für den Verkehr gesperrt:
    • Die A-7, die A-3 und die N-3 sind gesperrt, so dass die Zufahrt nach Valencia von Madrid aus und die Straßen, die Valencia mit Alicante verbinden, betroffen sind.
    • Eine Liste der gesperrten Straßen finden Sie hier.
    • Eine entsprechende Karte finden Sie hier.
    • Falls Sie sich aktuell in den betroffenen Gebieten aufhalten, befolgen Sie bitte die Verhaltenshinweise der örtlichen Behörden.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.