Personen tanzen in Tanzschule.
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Freizeit- und Sportbetriebe, Fachgruppe

Tanzlehrprüfung 2024

Anmeldungen sind ab sofort möglich.

Lesedauer: 1 Minute

19.06.2024

Die Tanzlehrprüfung wird durch eine fachliche Kommission gemäß ÖNORM D 1150 abgehalten. Wir stellen uns als Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe als unabhängige Stelle zur Verfügung, die im NÖ Veranstaltungsgesetz vorhandene Regelung zu nützen, welche inhaltlich folgendes besagt:

§ 8 Abs.6 NÖ Veranstaltungsgesetz „Ein Tanzlehrer muss eine Ausbildung und eine Prüfung nach Maßgabe der ÖNORM D 1150, oder einer vergleichbaren Qualitätsnorm aufweisen.“

Die inhaltliche Ausgestaltung der seitens der Fachgruppe gestalteten Tanzlehrprüfungsordnung hat sich an der ÖNORM D 1150 ausgerichtet.

Dies ermöglicht es Tanzschulen in Niederösterreich (mit Unterstützung der Wirtschaftskammer Niederösterreich Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe) Tanzlehrerinnen und Tanzlehrer auszubilden, und Interessenten zu ermutigen, diesen schönen Beruf zu erlernen, um auch in Zukunft genügend Personal zu haben.  

Anmeldemodalitäten

Wir ersuchen alle Anwärter zur Tanzlehrprüfung, mit einer Ausbildung nach ÖNORM D 1150, das Anmeldeformular auszfüllen und die darin geforderten Unterlagen hochzuladen .

Prüfungstermine

Der Termin für die schriftliche Prüfung wird Mittwoch, 04. September 2024 17.00 Uhr im WIFI Niederösterreich sein.

Als Termin für die Ablegung der praktischen Prüfung sind Freitag, der 13. September bzw. Samstag, der 14. September 2024 vorgesehen.

Anmeldefrist

Eine Anmeldung ist bis spätestens 21. August 2024 möglich.

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