Adventkalender: Goldene Packerl mit Nummern hängen an einem Faden von oben herab.
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Teilnahmebedingungen Wirtschaftskammer Nieder­österreich – META (Instagram und Facebook) Adventkalender 2024

Die Teilnahmebedingungen beziehen sich auf META-Beiträge der Wirtschafts­kammer Niederösterreich im Rahmen des Adventkalenders, welche im Zeitraum von 01.12.2024 bis 24.12.2024 publiziert werden können.

Lesedauer: 2 Minuten

22.11.2024
  1. Registrierung/Teilnahme 
    Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist den Anweisungen im jeweiligen META Beitrag Folge zu leisten - so gibt es beispielsweise die Möglichkeit der Teilnahme über die Abgabe eines Kommentars unter dem jeweiligen Beitrag oder mit der Vergabe von einem „Gefällt mir“ auf dem jeweiligen Beitrag.
  2. Teilnahmeberechtigte
    Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die über 18 Jahre alt sind und zum Zeitpunkt der Teilnahme einen Hauptwohnsitz in Österreich haben.  Angestellte der Wirtschaftskammer Niederösterreich und deren Familienmitglieder sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.  
  3. Verbindung zu META 
    Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu META und wird in keiner Weise von META gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Organisator, die Wirtschaftskammer Niederösterreich, stellt META von allen Ansprüchen frei, die aus diesem Gewinnspiel resultieren. Sollten Teilnehmende Informationen bereitstellen, so ist nicht der Empfänger META, sondern ausschließlich die Wirtschaftskammer Niederösterreich.
  4. Gewinnermittlung 
    Die Gewinner werden jeweils am Folgetag des jeweiligen Gewinnspiel-Beitrages durch Zufallsprinzip bei einer Ziehung ermittelt. Bis zum Folgetag des jeweiligen Gewinnspiel-Beitrags um 13:00 Uhr kann an der Verlosung teilgenommen werden. Pro Account kann nur einmal teilgenommen werden.
  5. Benachrichtigung des Gewinners 
    Die Gewinner werden direkt über den Messenger von der Wirtschaftskammer Niederösterreich mittels privater Nachricht benachrichtigt. Die Gewinner haben ab dem Datum der Gewinnbenachrichtigung drei (3) Kalendertage Zeit, um den Preis in Anspruch zu nehmen, andernfalls wird ein alternativer Gewinner gezogen. 
  6. Einlösen des Gewinnes 
    Die Gewinne können nach der individuellen Bedingung der einzelnen Verlosungen eingelöst werden. Diese werden im Zuge der Verlautbarung des Gewinners genannt. Keine Barablöse möglich.
  7. Beendigungsmöglichkeiten 
    Die Wirtschaftskammer Niederösterreich behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Infektion von Computern mit Viren, bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat die Wirtschaftskammer Niederösterreich zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.
  8. Datenschutz 
    Die von der Wirtschaftskammer Niederösterreich erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden zu Zwecken der Abwicklung der Verlosung verwendet.
    Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte gemäß DSGVO zu: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen die Verarbeitung. Sie haben das Recht, sich bei der folgenden Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, E-Mail: dsb@dsb.gv.at
  9. Rechtsweg und Haftung 
    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Möglichkeit, den Preis einzulösen.
  10. Salvatorische Klausel 
    Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.
  11. Anwendbares Recht
    Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.