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EPU Kooperationsförderung

Lesedauer: 1 Minute

05.03.2024

Im Mittelpunkt dieser Förderung steht die Kooperation von zwei oder mehreren Ein-Personen-Unternehmen. Für die ersten vier Beratungsstunden werden die Nettokosten zu 100% gefördert. Bei Bedarf kann im Anschluss auch eine Schwerpunktberatung mit bis zu 20h in Anspruch genommen werden. Hier wird der Stundensatz direkt mit dem Beratungsunternehmen vereinbart.

Betriebswirtschaftliche, organisatorische oder strategische Aufgabenstellungen können, wenn es um Kooperationen von zwei oder mehreren Ein-Personen-Unternehmen geht, in der Beratung bearbeitet werden. Die Kosten sind vom Antragsteller vorzufinanzieren. 

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