Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachgruppe

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: höhere Mindestversicherungssumme ab 9.10.2024

Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

Lesedauer: 1 Minute

17.09.2024

Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten benötigen bekanntlich für ihre aufrechte Gewerbeberechtigung den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender (Mindest-)Versicherungssumme. Diese Mindestversicherungssumme wird infolge einer delegierten Verordnung der Kommission ((EU) 2024/896) ab 9.10.2024 erhöht, und zwar auf € 1.564.610 pro Schadensfall / € 2.315.610 für alle Schadensfälle eines Jahres. Die wertgesicherte Anpassung der Mindestversicherungssumme sollte in jedem Versicherungsvertrag vereinbart sein, überprüfen Sie aber bitte in Ihrem eigenen Interesse, ob Ihr Versicherungsvertrag den gesetzlichen Erfordernissen entspricht.

Für den Rahmenvertrag des Fachverbandes der Versicherungsmakler mit Uniqa und Generali wurde vereinbart, die Versicherungssumme im niedrigsten Tarif auf € 1.600.000 anzupassen, und zwar ohne Erhöhung der Versicherungsprämie. Die entsprechenden Informationen finden Sie auf der Übersichtsseite des Fachverbands zu den bestehenden Rahmenverträgen.

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