Daten§schutz-Dschungel?
Neue Pflichten durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Sind Sie vorbereitet?
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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung betrifft jeden, der personenbezogene Daten erfasst bzw. verarbeitet: ob Konzern, Ein-Personen-Unternehmen, KMU oder Verein. Zu personenbezogenen Daten zählen Mitarbeiterdaten, Kunden- und Lieferanteninformationen ebenso wie Mitgliederverzeichnisse, egal ob und seit wann diese elektronisch oder "auf Papier" gespeichert und verwaltet werden.
Die EU-DSGVO tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Unternehmen bleibt also nur noch wenig Zeit, ihre Prozesse und Systeme, sowie ihre MitarbeiterInnen und ihre Organisation vorzubereiten. Angesicht der hohen Strafandrohung ist die Verunsicherung groß. Rechtzeitig Maßnahmen zu setzen, schützt vor bösen Überraschungen.
Geprüfte und zertifizierte ExpertInnen begleiten bei der Erfüllung der verschärften Anforderungen der EU-DSGVO in allen Bereichen:
- Organisation und Prozesse anpassen
- Kompetenz & Bewusstsein heben
- Rahmenbedingungen schaffen