Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachgruppe
Richtlinie UBIT NÖ KI-Weiterbildungsbonus
Lesedauer: 2 Minuten
30.08.2024
Grundsätzliches:
- Die UBIT NÖ fördert Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (online oder in Präsenzform), die sich inhaltlich überwiegend mit der Entwicklung und/oder den Anwendungsmöglichkeiten von KI im eigenen beruflichen Umfeld auseinandersetzt. Der berufliche Nutzen muss im Zweifel vom Antragsteller glaubhaft gemacht werden.
- Die Förderhöhe beträgt 80% bzw. max. € 600,- pro Mitglied und kann während der Einreichfrist nur einmal in Anspruch genommen werden.
Im Zuge eines Antrages können jedoch mehrere Aus- und Weiterbildungen zusammengefasst eingereicht werden. - Eine Antragstellung ist einmalig ab 01.09.2024 bis 28.02.2025 bzw. bis zur Ausschöpfung der verfügbaren budgetären Mittel in Höhe von € 150.000,- möglich.
Die geförderte Aus- und Weiterbildung muss im Zeitraum 01.01.2024 bis 28.02.2025 entweder begonnen oder abgeschlossen worden sein. - Nachzuweisen sind eine Kursbestätigung über die Teilnahme (zB Zwischenzeugnis, Abschlusszeugnis etc.) an der Aus- und Weiterbildung sowie eine Auflistung der Inhalte. Zusätzlich sind darüber eine Rechnung und eine Zahlungsbestätigung per Mail an ubit@wknoe.at einzureichen.
- Wird die UBIT NÖ (Gewerbe)Berechtigung ab Auszahlung der Förderung innerhalb von 3 Monaten zurückgelegt oder ruhend gemeldet, sind 100% und innerhalb von 3 – 6 Monaten, 50% der Fördersumme zurückzubezahlen.
- Auf die gegenständliche Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
- Förderungen nach dieser Förderrichtlinie stellen eine De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung 2831/2023/EU der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl. L vom 15.12.2023, dar. Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfe darf in einem Zeitraum von drei Jahren EUR 300.000,- nicht übersteigen.
Wer wird gefördert
- Förderbegünstigte und damit antragsberechtigt sind ausschließlich Gewerbeinhaber/Berufsberechtigte oder gewerberechtliche Geschäftsführer mit einer aufrechten (aktiven) UBIT NÖ Berechtigung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Grundumlagenrückstände aufweisen.
Was wird gefördert:
- Gefördert werden die unmittelbaren Kurs,- Lehrgangs,- oder Studiengebühren (Netto-Rechnungsbetrag) von ausschließlich Ö-Cert zertifizierten Bildungsanbietern bzw. von anerkannten (Privat)Universitäten, Fachhochschulen und anderer tertiärer Bildungseinrichtungen für Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die im alleinigen Interesse der geschäftlichen Weiterentwicklung des UBIT NÖ Unternehmens absolviert werden.
- Bildungsangebote von nicht Ö-Cert zertifizierten Anbietern bzw. von Anbietern außerhalb Österreichs können ebenfalls, jedoch unter den Bedingungen gefördert werden, dass
- erstens vor der Antragsstellung mit der Fachgruppe UBIT NÖ Kontakt aufgenommen
- zweitens glaubhaft gemacht wird, dass die zuvor genannten (Qualitäts)Kriterien vergleichbar als erfüllt anzusehen sind und
- drittens die Zahlungsbestätigung in Euro vorgelegt wird.
Was wird nicht gefördert:
- Der Besuch von Messen, Kongressen, Symposien und ähnlichen Veranstaltungen.
- Ebenso werden keine Nebenkosten (zB Reisekosten, Beschaffung entsprechender Fachliteratur, Prüfungsgebühren etc.) ersetzt.
- Werden die eingereichten Aus- und Weiterbildungskosten bereits von anderer Stelle als der UBIT NÖ gefördert, sind diese bei Antragstellung verpflichtend nachzuweisen und die gewährten Zuschüsse in Abzug zu bringen.
- Wurde eine Aus- und Weiterbildung bereits von einer UBIT NÖ Förderung (zB durch den UBIT Weiterbildungsbonus) erfasst, ist eine weitere Unterstützung aus dieser Förderaktion ausgeschlossen.