Glühbirne auf Buch
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Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachgruppe

Richtlinie UBIT NÖ KI-Weiterbildungsbonus

Lesedauer: 2 Minuten

30.08.2024

Grundsätzliches: 

  • Die UBIT NÖ fördert Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (online oder in Präsenzform), die sich inhaltlich überwiegend mit der Entwicklung und/oder den Anwendungsmöglichkeiten von KI im eigenen beruflichen Umfeld auseinandersetzt. Der berufliche Nutzen muss im Zweifel vom Antragsteller glaubhaft gemacht werden.
  • Die Förderhöhe beträgt 80% bzw. max. € 600,- pro Mitglied und kann während der Einreichfrist nur einmal in Anspruch genommen werden.
    Im Zuge eines Antrages können jedoch mehrere Aus- und Weiterbildungen zusammengefasst eingereicht werden.
  • Eine Antragstellung ist einmalig ab 01.09.2024 bis 28.02.2025 bzw. bis zur Ausschöpfung der verfügbaren budgetären Mittel in Höhe von € 150.000,- möglich.
    Die geförderte Aus- und Weiterbildung muss im Zeitraum 01.01.2024 bis 28.02.2025 entweder begonnen oder abgeschlossen worden sein.
  • Nachzuweisen sind eine Kursbestätigung über die Teilnahme (zB Zwischenzeugnis, Abschlusszeugnis etc.) an der Aus- und Weiterbildung sowie eine Auflistung der Inhalte. Zusätzlich sind darüber eine Rechnung und eine Zahlungsbestätigung per Mail an ubit@wknoe.at einzureichen.
  • Wird die UBIT NÖ (Gewerbe)Berechtigung ab Auszahlung der Förderung innerhalb von 3 Monaten zurückgelegt oder ruhend gemeldet, sind 100% und innerhalb von 3 – 6 Monaten, 50% der Fördersumme zurückzubezahlen.
  • Auf die gegenständliche Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
  • Förderungen nach dieser Förderrichtlinie stellen eine De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung 2831/2023/EU der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl. L vom 15.12.2023, dar. Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfe darf in einem Zeitraum von drei Jahren EUR 300.000,- nicht übersteigen.

Wer wird gefördert 

  • Förderbegünstigte und damit antragsberechtigt sind ausschließlich Gewerbeinhaber/Berufsberechtigte oder gewerberechtliche Geschäftsführer mit einer aufrechten (aktiven) UBIT NÖ Berechtigung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Grundumlagenrückstände aufweisen.

Was wird gefördert: 

  • Gefördert werden die unmittelbaren Kurs,- Lehrgangs,- oder Studiengebühren (Netto-Rechnungsbetrag) von ausschließlich Ö-Cert zertifizierten Bildungsanbietern bzw. von anerkannten (Privat)Universitäten, Fachhochschulen und anderer tertiärer Bildungseinrichtungen für Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die im alleinigen Interesse der geschäftlichen Weiterentwicklung des UBIT NÖ Unternehmens absolviert werden.
  • Bildungsangebote von nicht Ö-Cert zertifizierten Anbietern bzw. von Anbietern außerhalb Österreichs können ebenfalls, jedoch unter den Bedingungen gefördert werden, dass
    • erstens vor der Antragsstellung mit der Fachgruppe UBIT NÖ Kontakt aufgenommen
    • zweitens glaubhaft gemacht wird, dass die zuvor genannten (Qualitäts)Kriterien vergleichbar als erfüllt anzusehen sind und
    • drittens die Zahlungsbestätigung in Euro vorgelegt wird.

Was wird nicht gefördert: 

  • Der Besuch von Messen, Kongressen, Symposien und ähnlichen Veranstaltungen.
  • Ebenso werden keine Nebenkosten (zB Reisekosten, Beschaffung entsprechender Fachliteratur, Prüfungsgebühren etc.) ersetzt.
  • Werden die eingereichten Aus- und Weiterbildungskosten bereits von anderer Stelle als der UBIT NÖ gefördert, sind diese bei Antragstellung verpflichtend nachzuweisen und die gewährten Zuschüsse in Abzug zu bringen.
    • Wurde eine Aus- und Weiterbildung bereits von einer UBIT NÖ Förderung (zB durch den UBIT Weiterbildungsbonus) erfasst, ist eine weitere Unterstützung aus dieser Förderaktion ausgeschlossen.
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