UBIT NÖ Förderaktion "KlimaTicket"
Förderrichtlinie
Lesedauer: 2 Minuten
Rahmenbedingungen
- Die UBIT NÖ fördert den Erwerb nachfolgender Jahres-Klima-Tickets (im folgenden Tickets) für öffentliche Verkehrsmittel
- KlimaTicket Österreich
- VOR KlimaTicket Metropolregion
- VOR KlimaTicket Region Niederösterreich/Burgenland
- Pro Mitglied kann nur ein Ticket gefördert werden.
- Als Gültigkeitsbeginn muss auf dem Ticket ein Datum zwischen 01.01.2024 und 31.12.2024 vermerkt sein.
- Die Antragstellung ist ab 01.06.2024 für Tickets mit Gültigkeitsbeginn ab 01.01.2024 möglich und endet mit 31.12.2024 bzw. mit Ausschöpfung der verfügbaren budgetären Mittel in Höhe von EUR 500.000,-.
- Förderbar sind nur jene Tickets, die auf die antragsberechtigte Person ausgestellt sind.
- Auf die gegenständliche Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
- Förderungen nach dieser Förderrichtlinie stellen eine De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung 2831/2023/EU der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl. L vom 15.12.2023, dar. Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfe darf in einem Zeitraum von drei Jahren EUR 300.000,- nicht übersteigen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Gewerbeinhaber/Berufsberechtigte oder gewerberechtliche Geschäftsführer mit einer aufrechten (aktiven) UBIT NÖ Berechtigung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Grundumlagenrückstände aufweisen und die für das Jahr 2024 ordnungsgemäß vorgeschriebene Grundumlage (Ausnahme Gründungsprivilegierte gem. § 123 Abs. 4 WKG) in voller Höhe entrichtet haben.
Was unbedingt zu beachten ist
- Wird eine Nachsicht (Erlass oder Reduktion) der Grundumlagenvorschreibung gewährt, hindert das die Inanspruchnahme der Förderung bzw. führt im Falle einer nachträglichen Gewährung zur vollständigen Rückzahlung der Fördersumme.
- Wird die UBIT NÖ (Gewerbe)Berechtigung ab Auszahlung der Förderung innerhalb von 3 Monaten zurückgelegt, ruhend gemeldet oder das Ticket vorzeitig gekündigt, sind 100% und innerhalb von 3 – 6 Monaten, 50% der Fördersumme zurückzubezahlen.
FAQs
Der Beginn der Gültigkeit des Tickets muss ein Datum zwischen 1.1.2024 und 31.12.2024 aufweisen?
Nein.
Gültig eingebracht ist der Antrag nur dann, wenn Sie einen Screenshot der Vorderseite Ihres Klimatickets im Antragsformular hochladen.
Nein.
Da das Klimaticket auf Sie als Person ausgestellt ist, können Sie dies nur einmal für eine Firma geltend machen. Sie können sich selbst aussuchen, auf welche Firma Sie den Antrag stellen.
Nein.
Es besteht nicht die Möglichkeit sich durch einen vorzeitigen Antrag die Fördersumme zu sichern. Die Förderung kann nur ausgezahlt werden, wenn die Gültigkeit des Tickets nach dem 01.01.2024 beginnt.
Sonderregelung für Senioren, Jugendliche und Menschen mit Behinderung
- Vergünstigte Jahrestickets werden mit EUR 450,- gefördert. Eine Ausnahme besteht lediglich für das Regionalticket. Hier beläuft sich die Förderung auf EUR 340,-.
- Begünstigte, die Anspruch auf ein kostenloses Ticket haben, sind nicht antragsberechtigt.