Arbeitszeit Neu - Auswirkungen im Bereich Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie
Kurzüberblick auf einzelne Kollektivverträge
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Am 1.9.2018 ist das Arbeitszeitpaket 2018 in Kraft getreten. Zentraler Inhalt der Novelle zum Arbeitszeitgesetz (AZG) und Arbeitsruhegesetz (ARG) ist die Erlaubnis, Mitarbeiter bei besonderem Bedarf künftig bis zu 12 Stunden am Tag beschäftigen zu können. Die Novelle beinhaltet aber nicht nur mehr Flexibilität, sondern auch klare Ablehnungsrechte der Arbeitnehmer für zusätzliche Arbeitsleistungen.
Im Zuge der Änderungen ist auch das Verhältnis der gesetzlichen Regelungen zu bestehenden Kollektivverträgen bzw innerbetrieblichen Betriebsvereinbarungen oder Einzelvereinbarungen zu beachten. Wir haben für Sie die Eckpunkte des Arbeitszeitpakets aufbereitet sowie die Auswirkung im Wechselspiel mit den anzuwendenden Kollektivverträgen im Fachverband UBIT. Zu beachten. Im ersten Teil des PDF wird die neue Rechtslage dargestellt, auf der letzten Seite finden Sie die Einschränkungen aus den anwendbaren Kollektivverträgen.
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Stand: 14.08.2019