Person mit Brillen in blauem Hemd sitzt vor aufgeklappten Laptop mit Kugelschreiber in der Hand und unterhält sich mit beisitzender Person
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Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachgruppe

Förderbestimmungen zur Kooperation mit der NÖ Rechtsanwaltskammer

Lesedauer: 2 Minuten

05.01.2024

Die UBIT NÖ ist eine Kooperation mit der NÖ Rechtsanwaltskammer eingegangen und unterstützt Sie bei der 

  1. Errichtung eines individuellen, auf Ihr Leistungsportfolio angepassten Mustervertrages mit Ihren Kunden (kurz Kundenvertrag)
  2. Prüfung und Adaptierung eines bestehenden Kundenvertrages

Ausweitung der UBIT-Förderung für mehr Rechtssicherheit!

Die UBIT Niederösterreich erweitert das Förderangebot, das seit Mitte 2019 UBIT die Ausarbeitung von individuell angepassten Kunden- und Standardverträgen durch einen NÖ Rechtsanwalt mit einem maximalen Förderbetrag von € 600,- unterstützt, auf die professionelle Rechtsberatung für alle betrieblich bedingten Rechtsgebiete.

Ausgenommen davon sind

  • private (zB familienrechtliche, erbrechtliche) Angelegenheiten
  • (verwaltungs-)strafrechtliche Angelegenheiten
  • Klagseinbringung
  • Parteienvertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren

Ihre Vorteile

  • Rechtssicherheit
  • Hohe Professionalität in der Kundenbeziehung
  • Rechtsberatung in herausfordernden Zeiten

Unsere Leistung

Die UBIT unterstützt die Inanspruchnahme der unter Punkt 1 und 2 genannten Leistungen mit max. € 600,- netto pro UBIT NÖ Mitglied und Jahr.
Sie erhalten entweder einmalig den gesamten Netto-Rechnungsbetrag (sofern der Rechnungsbetrag kleiner als € 600,- netto beträgt) oder einmalig den max. Betrag in Höhe von € 600,- erstattet.

Bedingung

Der Anspruch auf die Erstattung von € 600,- besteht nicht, wenn Sie

  • Im laufendem Jahr bereits eine Erstattung in voller Höhe erhalten haben oder
  • Das dafür vorgesehene Jahresbudget der Fachgruppe NÖ bereits ausgeschöpft ist. 

Ein und dieselbe Leistung kann nur einmal verrechnet werden. Um sicherzugehen, dass das Jahresbudget (noch) nicht ausgeschöpft ist, können Sie vor der Beauftragung des Rechtsanwaltes eine Anfrage an ubit@wknoe.at richten.

Ablauf

Im ersten Schritt akzeptieren Sie die Förderbestimmungen (siehe unten). Dann können Sie einen Rechtsanwalt aus unserem Pool wählen und direkt mit diesen Kontakt aufnehmen. 

Bitte beachten Sie: Unsere Unterstützung erstreckt sich nur auf die im Punkt 1-2 beschriebenen Leistungen und es können nur die in diesem Pool gelisteten Rechtsanwälte dafür in Anspruch genommen werden.

Vertragsverhältnis

Das Vertragsverhältnis entsteht zwischen Ihnen und dem Rechtsanwalt. 

Sie bezahlen die Rechnung des Rechtsanwaltes und erhalten nach Übermittlung der Rechnung (inkl. Bestätigung des Leistungsumfanges) an die Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie entweder einmalig den gesamten Rechnungsbetrag (sofern der Rechnungsbetrag kleiner als € 600,- netto beträgt) oder einmalig den max. Betrag in Höhe von € 600,- erstattet. 

Für die Erstattung übermitteln Sie bitte die Rechnung, die Zahlungsbestätigung, Ihre Anschrift und die Kontodaten per E-Mail an ubit@wknoe.at.  

Haftung

Die Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung, Informationstechnologie übernimmt keine Haftung für Schäden aus dem Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Rechtsanwalt. 

Hinweis

Unabhängig von dieser Kooperation besteht im Rahmen des Angebots der freiwilligen UBIT Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung die Möglichkeit eines Beratungsrechtsschutzes für eine mündliche Rechtsberatung zu einem neu abzuschließenden Kundenvertrag. Den Umfang sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Website

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung, Informationstechnologie unter 02742/851-18700 oder ubit@wknoe.at.

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