Auf einem Tisch steht ein kleines Modellhaus. Daneben stehen nebeneinander fünf, unterschiedlich hohe Münzstapel. An dem Tisch sitzt eine Person, vor der ein Zettel ist, auf dem die Person etwas notiert
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Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachgruppe

Meldepflicht zur Übermittlung von Informationen betreffend russischem Liegenschaftsvermögen

Worum geht’s bei der Meldepflicht?

Lesedauer: 2 Minuten

17.12.2024

Mit rund 3.500 "gelisteten" in Russland ansässigen Personen/Organisationen/Unternehmen dürfen keine Geschäfte gemacht werden, ihre Vermögenswerte sind zu melden!

Die EU-Sanktionen kann man grob umrissen in zwei Arten unterteilen: 

1. Sanktionen auf Waren und Güter
Sanktionen auf Waren und Güter sind u.a. durch Export- und Importverbote betroffen, was der Zoll regelt und die örtlichen Unternehmen verpflichtet diese Regelungen zu beachten.

2. Personenbezogene Sanktionen
Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen.

Um die personenbezogenen Sanktionen umzusetzen sind rund 3.500 in Russland ansässige Personen/Organisationen/Unternehmen "gelistet" worden.

Mit diesen rund 3.500  "gelistet" Personen/Organisationen/Unternehmen dürfen:

  • keine Geschäfte gemacht werden (Bezahlungs- und Bereitstellungsverbot) ,
  • es dürfen ihnen auch keine Dienstleistungen bereitgestellt werden, weder angeboten noch für sie durchgeführt werden,
  • ihr Vermögen, das sie außerhalb Russlands haben ist eingefroren (asset freeze), d.h. es darf nicht an sie herausgegeben werden und dieses Vermögen ist zu melden. Diese Meldeverpflichtung betrifft somit Unternehmen, die dieses Vermögen verwalten, bebauen oder vermitteln wollen.

So haben österreichische Unternehmen, bei denen Vermögen/Gelder/Maschinen (Turbinen, Seilbahnen usw.) oder sonstige wirtschaftliche Ressourcen (das kann Geld sein, aber auch jegliche Form von Vermögen) von Russen aufliegt, z.B. zur Verwahrung/Verwaltung/Reparatur/Bearbeitung usw., dieses zu melden und keines davon darf an die Eigentümer herausgegeben werden.

Dieses Vermögen bleibt in Österreich "eingefroren" und es ist zu melden, daher besteht bei den betreffenden österreichischen Unternehmen und Personen eine Meldepflicht.

Für die Berufsgruppen Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger und Inkassoinstitute bedeutet dies:

  • Immobilienmakler dürfen für die "Gelisteten“ keine Vermittlungen oder sonstige Dienstleistungen anbieten.
  • Inkassoinstitute für sie keine Forderungen einziehen.
  • Immobilienverwalter geben an Gelistete weder die Liegenschaften noch die Erträge daraus heraus und müssen beides melden.
  • Bauträger, die in Österreich liegende Liegenschaften von den Gelisteten bebauen, müssen die Baustellen (Dienstleistungsverbot) einstellen. Und dürfen ihnen auch keine sonstigen Bauträgerdienstleistungen bereitstellen (weder anbieten noch durchführen), wie z.B. Projektplanungen, Verwertung durch Vermietung oder Verkauf oder sonstige Leistungen, und, Bauträger müssen dieses russische Vermögen melden.

Bei Verdacht, dass man als Unternehmen von der Meldepflicht betroffen sein könnte, ist das Außenwirtschaftscenter (AC) Moskau per E-Mail (moskau@wko.at) zu fragen, ob der betreffende Vermögensinhaber gelistet ist. Das AC erhebt die für die Beantwortung und Abklärung der Anfrage notwendigen Daten.

Die Antwort des AC Moskau ist, je nachdem wie sie ausfällt, entweder der Freibeweis der Meldepflicht oder die Bestätigung, dass die Meldung ggü. der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst vorzunehmen ist. Die Auskunft des AC Moskau hat auch gegenüber Behörden Beweiskraft!

Eine umfassende Rechtsinformation zur Meldeverpflichtung, sowie weiterführende Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: Aktueller Stand der EU-Sanktionen gegen Russland und in Bezug auf die Ukraine - WKO.

Unter Punkt "5.Personenlistungen/Finanzsanktionen", Unterpunkt "Meldeverpflichtung" ist zu entnehmen:

Güter, die sich im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates befinden und im Eigentum einer gelisteten Person stehen, sind grundsätzlich der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) zu melden. Meldepflichtige werden ersucht, für die Meldung von wirtschaftlichen Ressourcen das DSN-Formular  zu verwenden und dieses elektronisch an post@dsn.gv.at bzw. per Post (Anschrift: DSN, Herrengasse 7, 1010 Wien) zu übermitteln.

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