Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachgruppe

Neue mietrechtliche Kategoriebeträge ab 1.7.2023

Kundmachung im Bundesgesetzblatt (BGBl II 2023/170)

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2023 steht die nächste Erhöhung der mietrechtlichen Kategoriebeträge nach § 15a Abs 3 MRG und der „Mindestmietzinse“ nach § 45 MRG an.

FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer hat für die Mitglieder des Fachverbandes bzw. der Fachgruppen in einem Newsletter alle Änderungen und die damit verbundenen Konsequenzen – vor allem im Hinblick auf die Vorschreibung der angehobenen Hauptmietzinse – im Detail zusammengefasst.

Bundesgesetzblatt

Weitere interessante Artikel
  • Vor einem mehrstöckigen Gebäude steht ein Gerüst. Die Fassade besteht aus Dämmmaterial. Der Dachboden besteht aus schrägen Holzbalken sowie ein paar stehenden Ziegelmauern. Auf dem Boden des Ausbaus liegen Holzbretter
    Bauwesenversicherung Rahmenvertrag − Bauprojekte mühelos versichern
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Wo wird neu gebaut? Bauträgerdatenbank liefert aktuelle Daten zu  Wohnbauprojekten in der Steiermark und im Burgenland
    Weiterlesen