Berufsbild
Gewerbliche Vermögensberater
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Tätigkeit
Gewerbliche Vermögensberater sind unabhängig und vertreten die Interessen ihrer Kunden durch objektive Beratung bei Aufbau, Erhalt und Sicherung des Vermögens. Die Beratung erstreckt sich insbesondere auf Finanzierung, Veranlagung, Vorsorge und Versicherungen.
Gewerbliche Vermögensberater erarbeiten für ihre Kunden, im Sinne einer gesamtheitlichen Finanzplanung, individuelle Analysen und Konzepte über Art, Aufbau, Sicherung, Erhaltung, Bindung und Einsatzmöglichkeiten von Vermögenswerten und Finanzierungen. Sie gehen auf die speziellen Bedürfnisse ihrer Kunden ein und bieten ein individuell abgestimmtes Veranlagungskonzept.
Gewerbliche Vermögensberater vermitteln insbesondere Finanzierungen, Kredite, Immobilienanlagen, Beteiligungen, Veranlagungen in Mobilien, Sachwerte, Leasingverträgen, Bausparverträgen sowie Lebens- und Unfallversicherungen usw.
Gewerbezugang
Die „Gewerbliche Vermögensberatung“ ist ein reglementiertes Gewerbe, dessen Ausübung an einen Befähigungsnachweis gebunden ist. Für die Personalkreditvermittlung ist der Nachweis einer einschlägigen fachlichen Tätigkeit zu erbringen. Näheres dazu findet sich in der Vermögensberatungs-Verordnung. Für die Ausübung der Versicherungsvermittlung sind die Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister und der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung notwendig.
Lehre zum Finanzdienstleistungskaufmann/-kauffrau
Für den Lehrberuf „Finanzdienstleistungskaufmann/-kauffrau" ist eine 3-jährige Lehrzeit vorgesehen. Bei bestehenden berufsspezifischen Ausbildungen in verwandten Berufen oder fachlich einschlägigen schulischen Ausbildungen verkürzt sich die Lehrzeit.
Die Interessen der Berufsgruppe werden vorwiegend im Fachausschuss Gewerbliche Vermögensberater, unter Vorsitz von Herrn FGO KommR Dr. Miklin, behandelt.
Lehrberuf Finanzdienstleistungskaufmann/-kauffrau
Die Informationen für Ausbilder und an der Lehre Interessierte Jugendliche finden Sie unter dem Artikel Finanzdienstleistungskaufmann/-kauffrau.