Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, Fachgruppe

Verbringung von Schlacken aus der Eisen- und Stahlherstellung in die Republik Tschechien

Ab 1. Juli 2023 unterliegen derartige Verbringungen dem Verfahren der Notifizierung

Lesedauer: 1 Minute

Aufgrund der Mitteilung des Umweltministeriums der Republik Tschechien unterliegt ab 1. Juli 2023 die grenzüberschreitende Verbringung von Schlacken aus der Eisen- und Stahlherstellung aus Österreich in die Republik Tschechien in Anwendung der Art 28 Abs. 1 und Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (EG-VerbringungsV) ausnahmslos dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.

Stand: 25.04.2023

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    EU-Verordnung Nr. 2016/403 enthält eine neue Liste der Verstöße die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit eines Kraftverkehrsunternehmers führen können
    Weiterlesen
  • Auf einem Tisch liegen mehrere Stapel Papiere. Die Hände einer Person greifen nach dem Stapel
    Novelle zum Bundesabfallwirtschaftsplan 2023 Teil 2 in Begutachtung
    Weiterlesen
  • Person mit kurzen dunklen Haaren und Brille sowie grünem Shirt steht mit verschränkten Armen vor einem Besprechungstisch an dem weitere Personen sitzen, im Hintergrund steht eine Pinnwand mit vielen kleinen angehefteten Zetteln
    Wichtige Berufsbilder im Bereich Entsorgungs- und Ressourcen­management
    Weiterlesen