Weißes Paragrafenzeichen lehnt an grauer Wand auf hellem Parkettboden stehend
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Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, Fachgruppe

Rechtsgrundlagen und Haftung(srisiken) des Schneeräumers

Eisiges Parkett – keine Ausrutscher erlaubt

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Inhaltsverzeichnis

    Mag. Elisabeth Kiesenhofer, Krist Bubits Rechtsanwälte OG informierte am 3. November über 
    Rechtsgrundlagen und Haftung(srisiken) des Schneeräumers:

    • Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit der Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB
    • Landesstraßen-Gesetze in Zusammenhang mit der öffentlichrechtlichen Straßenerhaltungspflicht der Gemeinden
    • Rechtliche Voraussetzungen der Haftung, insbesondere: Verschuldensfrage und Beweislast
    • Haftung und Pflichten nach § 93 StVO
    • Allgemeine Grundsätze für die Verpflichtung zur Reinigung und Schneeräumung des Gehsteiges
    Vortragspräsentation


    Stand: 04.11.2022