
Delegierte Verordnung zur Festlegung der Methode zur Berechnung und Überprüfung der Quoten für die Recyclingeffizienz und die stoffliche Verwertung von Altbatterien
Veröffentlichung im EU-Amtsblatt muss noch erfolgen
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Batterien sind ein wichtiges Instrument zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, grüne Mobilität, saubere Energie und Klimaneutralität. Mit der Verordnung über Batterien und Altbatterien (EU VO 1542/2023) wird ein harmonisierter Rechtsrahmen für den gesamten Lebenszyklus von Batterien eingeführt, die in der Union in Verkehr gebracht werden. Sie enthält auch Anforderungen an die Recyclingeffizienz und die stoffliche Verwertung für Altbatterien.
In Artikel 71 Abs. 4 der EU – Verordnung über Batterien und Altbatterien wird die Kommission dazu ermächtigt, einen delegierten Rechtsakt zu erlassen, mit dem die Methode zur Berechnung und Überprüfung der Quoten für die Recyclingeffizienz und die stoffliche Verwertung gemäß Anhang XII Teil A und des Formats für die Dokumentation festgelegt wird.
Die Kommission hat am 21.3.2025 die delegierte Verordnung für diesen Bereich angenommen.
Das EU-Parlament und der Rat haben nun 2 Monate Zeit, diesen delegierten Rechtsakt zu kommentieren. Nach Ablauf dieser Frist (wenn weder EU-Parlament noch Rat dem Entwurf widersprochen haben) wird der delegierte Rechtsakt im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Er tritt dann am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.