Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie), Fachvertretung

Presseinformation - Nationaler Alleingang Österreichs bei der Herkunftskennzeichnung bevorzugt ausländische Hersteller gegenüber inländischen Produzenten

EU regelt bereits Herkunftskennzeichnung und baut diese für Hauptzutaten bei Lebensmitteln ab 1. April 2020 weiter aus

Lesedauer: 1 Minute

(Wien, 18.4.2019) „Der aktuell präsentierte Vorschlag des Nachhaltigkeitsministeriums zur Herkunftskennzeichnung von Hauptzutaten berücksichtigt leider nicht ausreichend, dass unsere heimischen Hersteller im internationalen Wettbewerb um die Regalplätze konkurrenzfähig bleiben müssen", betont Mag. Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Fachverbandes der Lebensmitteindustrie.

Die Angabe der Herkunft bei Lebensmitteln ist EU-weit bereits umfassend geregelt (ua für frisches verpacktes Fleisch, Honig, Fisch, Olivenöl, frisches Obst oder Gemüse, frische Eier, Bio-Lebensmittel). Davon abgesehen, ist auf Lebensmitteln bereits jetzt die Herkunft zu deklarieren, sollten andernfalls die Verbraucher getäuscht werden. Darüber hinaus werden Herkunftsvorschriften bei „Hauptzutaten" europaweit ab 1. April 2020 gelten. Die Herkunft der Hauptzutat ist demnach zwingend zu deklarieren, sofern diese von der angegebenen Herkunft des Lebensmittels abweicht. In der Praxis bedeutet das, dass ab 1. April 2020 beispielsweise auf einer Wurst mit einem Hinweis auf „Österreich" anzugeben ist, woher das Fleisch stammt, wenn dieses nicht aus Österreich kommt.

Vorschnelles Handeln und Übererfüllen von EU-Vorgaben (Gold Plating) schaden dem Standort Österreich

Der Vorstoß des Nachhaltigkeitsministeriums, noch heuer über die EU-weite Regelung hinausgehende nationale Verpflichtungen einzuführen, belastet die österreichischen Hersteller und Exporteure mit zusätzlichen Kosten und Bürokratie. Das würde einseitige Belastungen ausschließlich für unsere heimischen Hersteller bringen und diese somit gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten benachteiligen. In der Praxis bedeutet das, dass Rohstoffe nach Herkunft räumlich getrennt werden müssen und zwar bei Anlieferung, Lagerung, Verarbeitung und Weiterverarbeitung. Damit wären zB extra Lagerräume/Silos/Tanks sowie nach Herkunft der Rohwaren getrennte Verarbeitungsschritte pro Produktcharge unumgänglich. Das bedeutet unter Berücksichtigung bereits bestehender Produktions- und Logistikprozesse (zB Bio, AMA-Gütesiegel, gentechnikfrei, spezifische Kundenwünsche) zusätzliche Investitionen und weiteren Administrationsaufwand für die österreichischen Lebensmittelunternehmen. Die entstehenden Zusatzkosten für Lebensmittel „Made in Austria" würden die heimischen Waren, die in den Regalen im In- und Ausland unmittelbar mit ausländischen Waren konkurrieren, verteuern und somit deutlich benachteiligen.


Die detaillierte Presseinformation finden Sie hier.


Stand: 18.04.2019

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