Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie), Fachvertretung

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

Schwerpunktthema

Lesedauer: 4 Minuten

 

 

 

 

 

Als Reaktion auf europaweite Lebensmittelkrisen und unter dem Eindruck der Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Bundesregierung die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH und das Bundesamt für Ernährungssicherheit eingerichtet. Rechtsgrundlage dafür ist das am 19. April 2002 im Bundesgesetzblatt Nr. 63/2002 idgF Bundesgesetzblatt Nr. 107/2005 veröffentlichte Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz. Durch die Zusammenfassung verschiedener Zuständigkeiten in den Angelegenheiten der Lebensmittelproduktion und Qualitätssicherung in einer Agentur und einem Bundesamt will man der Verunsicherung der Konsumenten im Lebensmittelbereich entgegen wirken.


 

Schwerpunkte:

    • Einrichtung einer "Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH" und eines "Bundesamtes für Ernährungssicherheit" zur Wahrung des Schutzes der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, zur wirksamen und effizienten Evaluierung und Bewertung der Ernährungssicherheit und zur epidemiologischen Überwachung und Abklärung übertragbarer und nicht übertragbarer Infektionskrankheiten beim Menschen (§ 1).
       
    • Deklaratorisches Bekenntnis zu einem hohen Niveau beim Gesundheits- und Verbraucherschutz, Definitionen der Teilschritte in der Risikoanalyse, Festschreibung des Vorsorgeprinzips.
       
    • Bundesamt für Ernährungssicherheit: Dem Bundesamt obliegt die Vollziehung jener Materiengesetze, die das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) vollzieht: Saatgut-, Pfanzengut-, Sortenschutz-, Pflanzenschutzmittel-, Pflanzenschutz-, Futtermittel-, Düngemittel- sowie das Qualitätsklassengesetz. Die Hoheitsverwaltung in den zum Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen (BMSG) ressortierenden Lebensmittel- und Veterinärangelegenheiten geht nicht in die Zuständigkeit des Bundesamtes über, sondern verbleibt beim BMSG. Gegen die Bescheide des Bundesamtes ist die Berufung an das BMLFUW zu richten.
       
    • Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH: Die Agentur hat zur Verwirklichung der Ziele des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes (§ 1 ) unter anderem:
      - die Untersuchung und Begutachtung von Lebensmittel- und Futtermittelproben, von Saat- oder Pflanzengut, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel sowie die veterinärmedizinische Untersuchung, Diagnose und Begutachtung vorzunehmen.

      Ihre Forschungs- und Informationstätigkeiten umfassen:
      - die allgemeine Politikberatung,
      - die Risikobewertung
      - die Erstellung von Gutachten und Prüfberichten,
      - die Datensammlung- und auswertung sowie
      - die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Organisationen.

      In die Agentur werden folgende Stellen eingegliedert:
      - die Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung,
      - die veterinärmedizinischen Bundesanstalten,
      - die bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalten in Wien, Graz, Klagenfurt, Linz und Salzburg,
      - das Bundesamt und Forschungszentrum für Lanwirtschaft (ausgenommen die Abteilungen Feldbodenkunde oder
        bodenkundliche Auswertung des Instituts für Bodenkultur),
      - die Bundesanstalt für Milchwirtschaft,
      - das Bundesamt für Agrarbiologie (ausgenommen das Institut für biologische Landwirtschaft und Biodiversität).

      Die Lebensmittelüberwachung wird nicht in die Agentur eingegliedert. Die Lebensmittelkontrolle erfolgt daher weiterhin in mittelbarer Bundesverwaltung durch die Landeshauptleute.
       
    • Eigentümer der Agentur ist der Bund, vertreten durch den Landwirtschafts- und den Sozialminister. Das Stammkapital der GmbH beträgt 1 Mio Euro. Eine Beteiligung der Bundesländer an der Agentur kann über Kapitalerhöhungen beschlossen werden. Die Geschäftsführung der Agentur besteht aus bis zu drei Geschäftsführern. Ihre Funktionsperiode beträgt fünf Jahre. Um die Aktivitäten der Agentur mit dem Bundesamt zu synchronisieren, wird ein Mitglied der Geschäftsführung in Personalunion Direktor des Bundesamtes.
       
    • Der Beratung der Agentur sowie des Landwirtschafts- und des Sozialministers dienen vier wissenschaftliche Beiräte. In Angelegenheiten des Lebensmittelgesetzes (LMG) 1975 ist die Codexkommission zuständig. Daneben werden ein Wissenschaftlicher Beirat für das Veterinärwesen, der Fachbeirat für Bodenfruchtbarkeit und ein Wissenschaftlicher Beirat für landwirtschaftliche Betriebsmittel herangezogen.
       
    • Die Agentur hat bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit zu beachten, international anerkannte Methoden und Verfahren anzuwenden und ihre Arbeit laufend zu überprüfen.
       
    • Gemäß § 10 Absatz 2 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz hat der jeweils zuständige Bundesminister ein direktes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung der Agentur.

 

Aufgrund des Ernährungssicherheitsgesetzes lauten die Bezeichnungen der bisherigen Bundesanstalten für veterinärmedizinische Untersuchungen, Lebensmitteluntersuchung und die bakteriologisch-serologischen Bundesuntersuchungsanstalten wie folgt:

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling
Robert Kochgasse 17
2340 Mödling
Tel: 0043 2236 46640-0
Fax: 0043 2236 43060

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Veterinärmedizinische Untersuchungen Linz
Hans Kudlich Strasse 27
4021 Linz
Tel.: 0043 732 657 309-0
Fax: 0043 732 665528

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Veterinärmedizinische Untersuchungen Graz
Puchstrasse 11
8021 Graz
Tel.: 0043 316 27 12 78-0
Fax: 0043 316 27 12 784

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Veterinärmedizinische Untersuchungen Innsbruck
Langer Weg 27
6020 Innsbruck
Tel.: 0043 512 348790-0
Fax: 0043 512 394518

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Lebensmitteluntersuchung und Forschung Wien
Kinderspitalgasse 15
1090 Wien
Tel.: 0043 14049-0
Fax: 0043 140490 9278

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Lebensmitteluntersuchung Graz
Beethovenstraße 15
8010 Graz
Tel.: 0043 316327588
Fax: 0043 316327588396

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Lebensmitteluntersuchung Linz
Bürgerstraße 47
4015 Linz
Tel.: 0043 732779071
Fax: 0043 73277907115

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Lebensmitteluntersuchung Innsbruck Zweigstelle Salzburg
Schopperstraße 13
5020 Salzburg
Tel.: 0043 662451027
Fax: 0043 662452770

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Lebensmitteluntersuchung Innsbruck
Technikerstraße 70
6020 Innsbruck
Tel.: 0043 512224400
Fax: 0043 5122244015

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Bakteriologisch-serologische Untersuchungen Wien
Währinger Straße 25a
1096 Wien
Tel.: 0043 140515570
Fax: 0043 14023900

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Bakteriologisch-serologische Untersuchungen Graz
Beethovenstraße 6
8010 Graz
Tel.: 0043 316321643
Fax: 0043 316388470

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Bakteriologisch-serologische Untersuchungen Linz
Derfflingerstraße 2
4017 Linz
Tel.: 0043 7327819910
Fax: 0043 73278199130

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Bakteriologisch-serologische Untersuchungen Salzburg
Müllner Hauptstraße 56
5020 Salzburg
Tel.: 0043 6624354340
Fax: 0043 66243543415

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Bakteriologisch-serologische Untersuchungen Klagenfurt
Krassniggstraße 5
9020 Klagenfurt
Tel.: 0043 463555450
Fax: 0043 4635554540


Informationen über die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH: http://www.ages.at/.

Die Eigenschaft der früheren Bundesanstalten als Nationale Referenzlabors wird durch die Eingliederung in die Agentur nicht berührt.

 

Ansprechpartner
© Letzte Aktualisierung: 23.12.2005

 

Stand: 12.01.2012

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