Novel Food
Novel Food - "neuartige" Lebensmittel
Lesedauer: 2 Minuten
- Grundsätzliches
- Definition
- Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel
- Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel
- Besondere Bestimmungen für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern
- Zulassungsverfahren im Fall eines parallelen Antrags auf Zulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe
- Durchführungsverordnungen
Neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Lebensmitteltechnologie eröffnen innovative Wege in der Produktion von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten.
Eine Neufassung der Novel Food-Verordnung (Verordnung [EU] 2015/2283) über neuartige Lebensmittel gilt seit 1. Jänner 2018. Diese löst die bisherige EG-Novel Food-Verordnung Nr. 258/97 ab und die EU-Informationsverordnung Nr. 1169/2011 wird dadurch geändert.
- Definition
Als neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten
gelten Erzeugnisse, die in der Europäischen Gemeinschaft bisher (Stichtag: 15.5.1997) noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und- die mit neuer oder gezielt modifizierter primärer Molekularstruktur ausgestattet sind (z.B. synthetische Fettersatzstoffe);
- die aus Mikroorganismen, Algen oder Pilzen bestehen oder daraus isoliert sind (z.B. exotische Früchte);
- die aus Materialien mineralischen Ursprungs bestehen oder daraus isoliert oder erzeugt wurden;
- die aus Pflanzen oder Pflanzenteilen bzw. Tieren oder deren Teilen stammen;
- die aus von Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen, Pilzen oder Algen gewonnenen Zell- oder Gewebekulturen erzeugt wurden;
- die mit einem nicht vor dem 15. Mai 1997 üblichen Verfahren hergestellt wurden;
- Lebensmittel aus technisch hergestellten Nanomaterialien;
- Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe hinsichtlich Herstellungsverfahren oder technisch hergestellten Nanomaterialien;
- die vor dem 15. Mai 1997 ausschließlich in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet wurden.
Ausgenommen von der Verordnung sind: - Zusatzstoffe,
- Enzyme,
- Aromen,
- Genetisch veränderte Lebensmittel,
- Extraktionsmittel.
- die mit neuer oder gezielt modifizierter primärer Molekularstruktur ausgestattet sind (z.B. synthetische Fettersatzstoffe);
- Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel
Zugelassene neuartige Lebensmittel werden in einer Unionsliste erfasst (Durchführungsverordnung [EU] 2017/2470). Nur in dieser Liste genannte Lebensmittel dürfen als solche in Verkehr gebracht oder als Lebensmittelzutat verwendet werden. Alle bisher nach der EG-Novel Food-Verordnung Nr. 258/97 gemeldeten Lebensmittel wurden darin aufgenommen.
Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel
Die Zulassung erfolgt künftig nicht nur mehr für Antragsteller, sondern neuartige Lebensmittel werden allgemein zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat künftig nur mehr neun Monate Zeit zur Bewertung, die EU-Kommission sieben Monate zur Vorlage eines Durchführungsrechtsaktes. Im Rahmen des Datenschutzes kann beantragt werden, dass die Zulassung in den ersten fünf Jahren nur für den Antragsteller gilt (Art 26 und 27).
- Besondere Bestimmungen für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern
Für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern ist ein vereinfachtes Meldeverfahren vorgesehen. Dabei wird vom Antragsteller eine mindestens 25-jährige sichere Verwendung als Lebensmittel in einem Drittland nachgewiesen. Wenn die Mitgliedstaaten oder die EFSA keine wissenschaftlich begründeten Sicherheitseinwände erheben, darf das Lebensmittel in die Unionsliste aufgenommen werden.
Zulassungsverfahren im Fall eines parallelen Antrags auf Zulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe
Wird ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels gestellt und parallel dazu ein Antrag auf Zulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe, wird das Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel ausgesetzt.
- Durchführungsverordnungen
- Anforderungen an Anträge auf Zulassung neuartiger Lebensmittel
Durchführungsverordnung [EU] 2017/2469 - Anforderungen an traditionelle Lebensmittel aus Drittländern
Durchführungsverordnung (EU) 2017/2468
- Anforderungen an Anträge auf Zulassung neuartiger Lebensmittel
Ansprechpartner
© Letzte Aktualisierung: 16.11.2018
Stand: 16.11.2018