Chemische Industrie, Fachgruppe
Lehrlingsförderung 2024
für Mitglieder der Fachgruppe Chemische Industrie NÖ
Lesedauer: 1 Minute
02.02.2024
Voraussetzungen
- Mindestens ein Lehrling wird/wurde im Jahr 2024 aufgenommen.
- Der unternehmerische Schwerpunkt muss in der Branche der Chemischen Industrie NÖ liegen (gemessen an den Grundumlagenzahlungen).
- Das antragstellende Unternehmen muss über eine aufrechte (kein Nichtbetrieb) Gewerbeberechtigung im Rahmen der Fachgruppe der chemischen Industrie der Wirtschaftskammer Niederösterreich verfügen.
- Es dürfen keine Grundumlagenrückstände aus Vorperioden bestehen.
- Eine Kopie des Lehrvertrages ist mit dem Förderungsantrag mit zu übermitteln (wurden mehrere Lehrlinge aufgenommen, genügt die Kopie eines Lehrvertrages).
- Die Förderaktion gilt nur im Jahr 2024.
- Die Antragstellung hat im Jahr 2024 zu erfolgen.
Förderhöhe
- Einmaliger Zuschuss in der Höhe von € 1.000,–