Maschinen- und Technologiehandel, Landesgremium

Neue ADR Vorschriften für die Beförderung für Bleiakkumulatoren

Am 1. 7. 2021 traten neue ADR-Vorschriften für die Beförderung für Bleiakkumulatoren in Kraft.  

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Gefährliche Güter müssen grundsätzlich in geeignete Außenverpackungen eingesetzt sein.

Neu ist, dass für gebrauchte Batterien (Akkumulatoren) (UN 2800) die neue Sondervorschrift für die Verpackung P801 (ADR 2021) zu beachten ist – s. Text unten.

Test-Grafik
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Die neue Verpackungsanweisung P 801 gilt für Batterien mit folgender UN Nummer:

>>Kundeninformation der Energie-AG Oberösterreich (PDF)

Stand: 23.07.2021

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