Würfel mit Schriftzug Förderung und unterschiedlichen Icons auf Münzen platziert
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Maschinen- und Technologiehandel, Landesgremium

Rekrutierungsförderung 2024 - für Veranstaltungen und Stelleninserate

Förderzeitraum: 1.1.2024 bis 31.12.2024

Lesedauer: 1 Minute

05.03.2024

Was wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Betriebe des NÖ Maschinen- und Technologiehandels und Sekundärrohstoffhandels, welche bei regionalen Veranstaltungen Arbeitskräfte suchen bzw. entgeltliche Stellenanzeigen in Print- oder Onlinemedien zur Arbeitskräftesuche schalten.

Wer kann die Förderung beantragen?

Aktive Mitgliedsunternehmen des Landesgremiums Maschinen- und Technologiehandel Niederösterreich, die

  • seit mindestens sechs Monaten vor Antragstellung Mitglied des Landesgremiums sind.
  • die Grundumlage regelmäßig bezahlen und keine Rückstände aus Vorjahren aufweisen.
  • im Jahr 2024 einen Informationsstand bei regionalen Veranstaltungen zur Rekrutierung von Arbeitskräften in Niederösterreich betreuen oder
  • im Jahr 2024 Arbeitskräfte mittels Stellenanzeigen in Print- oder Onlinemedien schalten.

Die Rekrutierungsförderung kann pro Betriebsstandort nur einmal für das Jahr 2024 in Anspruch genommen werden. Keine Koppelung beider Förderungen möglich.

Höhe der Förderung

Die Förderung für die Teilnahme an einer Rekrutierungsveranstaltung in Niederösterreich beträgt 200 Euro pro Betriebsstandort.

Die Förderung für die einmalige Schaltung von Stellenanzeigen in Print- oder Onlinemedien beträgt 50% der einbezahlten Nettorechnungssumme, maximal jedoch 200 Euro. Die Förderung kann nur für eine Schaltung (Rechnung) pro Betriebsstandort eingereicht werden, unabhängig davon, ob mit dieser Rechnung der Maximalbetrag ausgeschöpft wird
oder nicht.

Das Landesgremium Maschinen- und Technologiehandel Niederösterreich stellt für das Jahr 2024 Budgetmittel in einer Gesamthöhe von 30.000 Euro für beide Fördervarianten zur Verfügung. Sobald diese ausgeschöpft sind, können keine weiteren Förderungen gewährt werden. Die Förderaktion gilt nur für Veranstaltungen und Stellenanzeigen mit Datum
2024. Für die Aufteilung der Mittel gilt die Reihenfolge des Einganges der schriftlichen Antragstellung.

Ablauf der Beantragung

  1. Antragstellung nach der Messe / nach Erscheinen des Inserats online über das Antragsformular an das Landesgremium mit Übermittlung der folgenden Angaben und Unterlagen
    • IBAN, Name und Anschrift des Betriebes, E-Mail 
    • Bei Messen: Teilnahmebestätigung vom Messeveranstalter, Beschreibung der Veranstaltung und des Auftritts des Unternehmens  (Thema und Datum der Veranstaltung, Hochladen eines Fotos vom Messestand)
    • Bei Inseraten: Screen-Shot/Kopie oder Foto der Stellenanzeige, Kopie der Rechnung und Überweisungsbestätigung hochladen
  2. Antragprüfung durch das Landesgremium. Die Bekanntgabe der Entscheidung an den antragstellenden Betrieb erfolgt per E-Mail. 
  3. Bei positiver Entscheidung wird die Förderung an den Mitgliedsbetrieb nach Erhalt aller geforderten Unterlagen überwiesen.
Zum Antragsformular


Sie haben Fragen?

Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Landesgremiums unter 02742 851 19321 oder maschinenhandel@wknoe.at.

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