Miniaturhaus steht auf Bauplänen und einer Energieeffizienzklassen-Abbildung, daneben liegen Euroscheine und Münzen sowie ein Taschenrechner und ein Heizungsthermostat
© USeePhoto | stock.adobe.com
Maschinen- und Technologiehandel, Landesgremium

Förderung 2024 für die Umsetzung von Maßnahmen aus WKNÖ-Betriebsberatungen zu Energieeffizienz und Nachhaltigkeit

Förderzeitraum: 1.1.2024 bis 31.12.2024

Lesedauer: 1 Minute

21.05.2024

Was wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Betriebe des NÖ Maschinen- und Technologiehandels und Sekundärrohstoffhandels, welche eine WKNÖ-Betriebsberatung in den Bereichen „Energieeffizienz & Erneuerbare Energie“ und „Nachhaltigkeit“ absolviert haben und daraus hervorgegangene Maßnahmen im Jahr 2024 realisiert haben.
Bitte beachten Sie, dass es sich ausschließlich um eine Anschlussförderung an eine geförderte WKNÖ-Betriebsberatung für die Umsetzung handelt!

Wer kann die Förderung beantragen?

Aktive Mitgliedsunternehmen des Landesgremiums Maschinen- und Technologiehandel Niederösterreich, die

  • seit mindestens sechs Monaten vor Antragstellung Mitglied des Landesgremiums sind.
  • die Grundumlage regelmäßig bezahlen und keine Rückstände aus Vorjahren aufweisen.
  • im Jahr 2024 Maßnahmen umgesetzt haben, die im Rahmen einer in den Jahren 2022 bis 2024 absolvierten Betriebsberatung zu „Energieeffizienz & Erneuerbare Energie“ und „Nachhaltigkeit“ vorgeschlagen wurden.

Die Förderung kann pro Betriebsstandort nur einmal für das Jahr 2024 in Anspruch genommen werden.

Höhe der Förderung

Rückvergütet wird der mittels Rechnung nachgewiesene Betrag für die Umsetzungsmaßnahme bis zu einer maximalen Förderhöhe von 500 Euro pro Betriebsstandort und Rechnung.

Das Landesgremium Maschinen- und Technologiehandel Niederösterreich stellt für das Jahr 2024 Budgetmittel in einer Gesamthöhe von 50.000 Euro für diese Förderung zur Verfügung. Sobald diese ausgeschöpft sind, können keine weiteren Förderungen gewährt werden. Die Förderaktion gilt nur für Rechnungen mit Datum 2024. Für die Aufteilung der Mittel gilt die Reihenfolge des Einganges der schriftlichen Antragstellung.

Ablauf der Beantragung

  1. Antragstellung nach der Rechnungslegung per E-Mail an das Landesgremium mit Übermittlung der folgenden Angaben und Unterlagen:
    • IBAN, Name und Anschrift des Betriebes, E-Mail
    • Kopie der Rechnung der umgesetzten Maßnahme sowie eine Überweisungsbestätigung
    • Kopie des WKNÖ-Beratungsberichts aus dem die Maßnahme als Empfehlung hervor geht

  2. Antragprüfung durch das Landesgremium. Die Bekanntgabe der Entscheidung an den antragstellenden Betrieb erfolgt per E-Mail.

  3. Bei positiver Entscheidung wird die Förderung an den Mitgliedsbetrieb nach Erhalt aller geforderten Unterlagen überwiesen.

Sie haben Fragen oder Probleme bei der Antragsstellung?

Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Landesgremiums unter 02742 851 19321 oder maschinenhandel@wknoe.at

Zusätzliche Informationen

Auf eine derartige Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Zuschüsse werden freiwillig und unbürokratisch vom Landesgremium Maschinen- und Technologiehandel Niederösterreich gewährt.

Diese Förderung unterliegt der de-minimis-Verordnung der Europäischen Union – bitte beachten Sie deren Einhaltung.

Unvollständige oder falsche Angaben können zur Ablehnung oder zur Rückforderung der Förderung führen und strafrechtliche Folgen haben.

Weitere interessante Artikel