
Lebensmittelhandel, Landesgremium
Mehrwegquotenmeldung EDM-Registrierung bzw. -meldung bis 15. März 2025
Lesedauer: 1 Minute
21.01.2025
Inhaltsverzeichnis
Für Lebensmittelhändler mit mehr als 400 m2 Verkaufsfläche bzw. im Onlinehandel gilt seit 2024 ein verpflichtender Mindestanteil an Mehrweggetränkeartikel.
Die Mehrwegquotenmeldung muss von den betroffenen Lebensmittelhändlern erstmalig bis spätestens 15. März 2025 elektronisch über das EDM-Portal an das Umweltministerium gemeldet werden.
Laut Information des Bundesgremiums sind viele betroffene Unternehmen noch nicht registriert bzw. haben ihr Benutzerprofil im EDM noch nicht erweitert.
Wir empfehlen daher eine rasche Prüfung der EDM-Registrierung bzw. Profilerweiterungsantrag zu stellen, damit eine fristgerechte Meldung möglich ist.
Zum EDM-Portal