Fahrzeughandel, Landesgremium
Verschärften Berechnungsmethode der NoVA ab 2025
Aufgrund der ab 2025 weiter verschärften Berechnungsmethode der NoVA werden viele Neufahrzeuge teilweise deutlich teurer.
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20.12.2024
Grundsätzlich gilt: Je höher der CO₂-Ausstoß eines Fahrzeugs, desto höher sind die Kosten bei der erstmaligen Zulassung in Österreich.
Änderungen, die ab 1.1.2025 in Bezug auf die Berechnung der NoVA in Kraft treten:
- Fahrzeugklasse M1:
Bis zum 31. Dezember 2024 bleibt der CO₂-Abzugsbetrag für Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 in Höhe von 97 g/km bestehen. Ab dem 01.01.2025 verringert sich dieser Abzugsbetrag auf 94 g/km. - Fahrzeugklasse N1:
Bis zum 31. Dezember 2024 bleibt der CO₂-Abzugsbetrag für Fahrzeuge der Fahrzeugklasse N1 in Höhe von 150 g/km unverändert. Ab dem 01.01.2025 verringert sicher dieser Abzugsbetrag auf 147 g/km gesenkt.
Bei Überschreitung eines bestimmten CO₂-Grenzwerts wird zusätzlich ein CO₂-Malus fällig:
- Fahrzeugklasse M1:
EUR 80,- je Gramm über 155 g/km - Fahrzeugklasse N1:
EUR 80,- je Gramm über 208 g/km
Auf Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Dezember eines Jahres abgeschlossen wurde und deren Lieferung vor dem 1. April des Folgejahres erfolgt, können die bis zum 31. Dezember eines Jahres geltenden Werte weiter angewendet werden.
[CO2-Emissionswert (g/km) minus CO2-Abzugsbetrag (g/km)] dividiert durch 5
Die so errechnete Steuer ist um einen Abzugsposten in Höhe von 350 Euro (Abzugsbetrag) zu vermindern.