Auf einem weißen Schild steht europäisches Lieferkettengesetz. Rechts daneben ist eine blaue Flagge mit gelben Sternen in einem Kreis
© hkama | stock.adobe.com
Sparte Handel

Erste Lieferketten-FAQs durch die Kommission veröffentlicht

Lesedauer: 2 Minuten

21.08.2024

Wie von uns berichtet, wurde im Amtsblatt der EU am 5.7.2024 die EU-Lieferketten-Richtlinie (bzw. CSDDD / Corporate Sustainability Due Diligence Directive) veröffentlicht - somit trat diese mit 25.7.2024 in Kraft. Mit diesem Stichtag wurden von Seiten der europäischen Kommission erste FAQs zur CSDDD online gestellt. Derzeit sind diese nur in englischer Sprache auf folgender Webseite im Download-Bereich unten abrufbar: https://commission.europa.eu/business-economy-euro/doing-business-eu/sustainability-due-diligence-responsible-business/corporate-sustainability-due-diligence_en

Die Veröffentlichung einer deutschen Version ist auf Ersuchen der WKÖ mit Herbst 2024 geplant. Sobald diese verfügbar ist, wird die aktuelle Informationspage der Kammer zu diesem Thema Häufige Fragen zum EU-Lieferkettengesetz entsprechend aktualisiert.

Vorab haben wir uns die wichtigsten Antworten schon einmal angesehen – hier ein kurzer Überblick:

  • Österreich als EU-Mitgliedsstaat hat nun bis zum 26.07.2026 Zeit die Richtlinie in nationale Gesetzgebung zu gießen, 1 Jahr später erfolgt der Beginn der Verpflichtung von Unternehmen
    (FAQ 3.1)
  • Es wird auf bestehende Vorgaben (wie die CSRD - Corporate Sustainability Reporting Directive) referenziert, um Doppelungen zu vermeiden.
    (FAQ 3.2)
  • KMUs sind nicht direkt betroffen und unterliegen daher lt. Richtlinie keiner zivilrechtlichen Haftung - ABER sie können sehr wohl als Element der Lieferkette eines verpflichteten großen Unternehmens indirekt betroffen sein.
    Als solches ist mit Anfragen von B2B-Kunden nach Informationen und Daten zur Bewertung ihrer tatsächlichen oder potentiellen negativen Auswirkungen auf Umwelt, Ressourcen und Menschenrechte ebenso zu rechnen wie mit der Aufforderung, die erkannten Auswirkungen im Einklang mit den Verpflichtungen des betroffenen Unternehmens „zu adressieren“.
    (FAQ 4.2)
  • Um die daraus resultierende Belastung zu reduzieren, enthält die Richtlinie Schutzmaßnahmen gegen die Verlagerung der Verpflichtungen der großen Unternehmen auf die KMUs – konkretisiert in FAQ 8.3.
    Dies beinhaltet die Verpflichtung der betroffenen Unternehmen zur Anpassung ihrer Einkaufspraktiken, Investitionen in ihre Aktivitätenkette* (siehe FAQ 5.3) und unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle wie auch nicht-finanzielle Unterstützung ihrer KMU-Partner - in FAQ 6.2 und FAQ 8.3 noch einmal spezifiziert.
    (FAQ 4.2)
  • Ergänzend sollen speziell für KMUs Leitfäden und Tools zur Verfügung gestellt werden.
    (FAQ 4.2)
  • Als "Aktivitätenkette" und damit unter der CSDDD zu betrachtende Geschäftsaktivitäten zählen hierbei sämtliche Aktivitäten der vorgelagerten Wertschöpfungskette ("upstream") – beispielsweise durch Produktion von gekauften/genutzten/weiterverkauften/selbst produzierten Produkten und Produktteilen, in Anspruch genommene Dienstleistungen, Transport, Geschäftsreisen etc. – wie auch der nachgelagerten Wertschöpfungskette ("downstream") – beispielsweise Produkteverteilung und Lagerung, Entsorgung, Franchise etc.
    (FAQ 5.3)
  • Von den verpflichteten großen Unternehmen wird unter anderem erwartet, dass sie ihre KMU-Geschäftspartner:innen unterstützen, wenn dies angesichts der genutzten Ressourcen, Mangel an Wissen und anderen Einschränkungen erforderlich ist. Dies beinhaltet ebenso finanzielle Unterstützung (z.B. günstige Darlehen, Unterstützung bei der Sicherung von Finanzierungen) wie auch z.B. eine Garantie für die Fortsetzung der Geschäftsbeziehungen, sollte andernfalls die Einhaltung des aufgestellten Präventionsplans das Überleben des KMUs gefährden.
    (FAQ 6.2)
  • Zivilrechtliche Haftung der verpflichteten Unternehmen betrifft nur deren direktes Verschulden, d.h. verursacht ein:e Geschäftspartner:in in seiner Aktivitätenkette im Sinne der CSDDD Schaden, so ist das verpflichtete Unternehmen nicht haftend.
    (FAQ 7.2)
  • Die Beendigung eines Geschäftsverhältnisses ist nur als letzter Ausweg und unter strengen Vorgaben erforderlich.
    (FAQ 8.2)
  • Um besonders KMUs zu schützen, sind verpflichtete Unternehmen angehalten, den Fokus ihrer Anfragen nur an jene Bereiche ihrer Aktivitätenkette zu richten, von denen schädliche Auswirkungen im Sinne der CSDDD am ehesten zu erwarten sind.
    (FAQ 8.3)
  • Außerdem wird die Kommission eine Beispiel-Vertragsklause veröffentlichen, die von den verpflichteten Unternehmen in ihre Verträge aufgenommen werden kann und sicherstellt, dass eine faire Verteilung der Aufgaben entlang der Wertschöpfungskette entsteht, ohne dass große Unternehmen ihre Verpflichtungen auf ihre (KMU-)Geschäftspartner:innen abwälzen.
    (FAQ 8.3)
Weitere interessante Artikel