Sparte Handel

Entwicklungen im Bereich der EU-Unternehmensbesteuerung

Lesedauer: 2 Minuten

03.10.2023

Am 12. September 2023 hat die Europäische Kommission drei wichtige Vorschläge vorgelegt, die darauf abzielen, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU zu verbessern und gleichzeitig die Effizienz der Steuerverwaltungen zu steigern. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Investitionen zu fördern und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen.

1. Unternehmen in Europa: ein Rahmen für die Unternehmensbesteuerung (BEFIT)

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag mit der Bezeichnung BEFIT (Business in Europe: Framework for Income Taxation) vorgelegt, der ein neues Regelwerk zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage für Unternehmensgruppen enthält. Dieser Vorschlag stützt sich auf das internationale Steuerabkommen zwischen OECD und G20 über ein globales Mindestbesteuerungsniveau. Der Vorschlag wird für in der EU tätige Konzerne gelten, die einen (kombinierten) Jahresumsatz von mindestens EUR 750 Mio. haben (davon sind etwa 4000 Unternehmen in der EU betroffen). Für kleinere Konzerne wären diese Regeln fakultativ. Die Kommission plant, (1) ein gemeinsames Regelwerk zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage (auf Unternehmensebene), (2) die Zusammenfassung der Steuerbemessungsgrundlage zu einer einzigen Steuerbemessungsgrundlage auf EU-Ebene.

2. Transfer Pricing

Die Vorschläge der Kommission zu Transfer Pricing zielen darauf ab, harmonisierte Preisregeln in der EU einzuführen. Der Vorschlag stützt sich auf die derzeitigen internationalen Standards, d.h. den Fremdvergleichsgrundsatz der OECD. Diesem Grundsatz zufolge müssen Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen eines multinationalen Konzerns auf derselben Grundlage berechnet werden wie Transaktionen zwischen Dritten unter vergleichbaren Umständen. Um ein gemeinsames EU-Konzept für Verrechnungspreise zu gewährleisten, schlägt die Europäische Kommission vor, (1) den Fremdvergleichsgrundsatz und die wichtigsten Transfer Pricing-Regeln in das EU-Recht aufzunehmen, (2) die Rolle und den Status der OECD-Guidelines zu klären und (3) die Möglichkeit zu schaffen, gemeinsame verbindliche Regeln in der Union festzulegen. Dadurch sollen die Steuersicherheit erhöht, das Risiko der Doppelbesteuerung und von Rechtsstreitigkeiten verringert sowie die Compliance-Kosten für Unternehmen gesenkt werden.

3. Head Office Tax System für KMU (HOT)

Im Rahmen ihres KMU-Entlastungspakets hat die Europäische Kommission das Head Office Tax System for SMEs (HOT) vorgestellt. KMU, die grenzüberschreitend tätig sind, werden künftig nur noch einer Steuerverwaltung Bericht erstatten müssen und nicht mehr allen Verwaltungen der Länder, in denen sie ansässig sind. Die Steuerverwaltung, der KMUs Bericht erstatten müssen, befindet sich im Hauptsitzland des Unternehmens. Diese Steuerverwaltung wird dann die Informationen an die Verwaltungen der anderen Länder weitergeben. Dieser Vorschlag gilt nur für KMU mit Betriebsstätten und nicht für KMU mit Tochtergesellschaften (da diese als Gruppe betrachtet werden). Mit diesem Vorschlag will die Kommission den Verwaltungsaufwand für KMUs verringern.

Die nächsten Schritte:

Die Vorschläge werden nun an den Rat der Europäischen Union weitergeleitet (wie immer bei Steuervorschlägen ist Einstimmigkeit für die Annahme erforderlich). Den Vorschlägen zufolge sollen die Mitgliedstaaten BEFIT bis zum 1. Juli 2028 und die Transfer Pricing-Regeln sowie das HOT-System bis zum 1. Januar 2026 umsetzen.

In Ergänzung hierzu finden sich weitere Informationen zu den Themen unter den folgenden Links, einige davon auch auf Deutsch:

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