Sparte Handel

Richtlinie zum Energiekostenzuschuss: Voranmeldung und Antragstellung

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Die Bundesregierung kündigte an, dass Voranmeldungen für den Energiekostenzuschuss ab 7. November 2022 bis 21. November 2022 möglich sein werden. Wichtige Informationen zum Energiekostenzuschuss können der Energie-FAQ Website der WKO entnommen werden.

Die Voranmeldungen können im Fördermanager der aws vorgenommen werden und sind Voraussetzung dafür einen Antrag für den Energiekostenzuschuss stellen zu können. Nach einer Voranmeldung erhalten Unternehmen eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden.

Die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss muss noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Diese Genehmigung durch die Kommission ist bei Unternehmensbeihilfen verpflichtend und wird in den nächsten Tagen erwartet. Die Antragstellung zum Energiekostenzuschuss wird, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission, ab 22.11.2022 über den Fördermanager der aws möglich sein.

Wichtig zu beachten ist, dass, aufgrund der Budgetobergrenze des Energiekostenzuschusses die Reihenfolge des Einlangens der Voranmeldung und der Anträge maßgeblich für die Genehmigung einer Förderung ist. Weitere Details zur Voranmeldung und Antragstellung finden Sie hier.

Eine weitere signifikante Entwicklung zum Thema Energiekostenzuschuss ist die Verlängerung des EU-Beihilferahmens bis Ende 2023. Es gilt diesen neuen Beihilferahmen auszuschöpfen, um Unternehmen durch adäquate Unterstützungsmaßnahmen entlasten zu können.

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