
Befähigungsprüfung Großhandel mit Arzneimitteln und Giften
Voraussetzungen und Unterlagen
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Inhaltsverzeichnis
„Der Großhandel mit Arzneimitteln und Giften ist gemäß § 94 Z. 32 GewO (Gewerbeordnung) ein reglementiertes Gewerbe. Die spezifischen Anforderungen und die Befähigungsprüfung für dieses Gewerbe werden durch die Arzneimittel- und Giftgroßhandel-Befähigungsprüfungsordnung geregelt.
1. Großhandel mit Arzneimitteln und Giften
Das Gewerbe des Großhandels mit Arzneimitteln umfasst auch den Handel mit Giften. Nach § 116 Abs. 1 Z. 7 GewO stellt der Großhandel mit Giften eine Teilberechtigung dar. Gewerbetreibende, die über eine Arzneimittelgroßhandelsberechtigung verfügen, sind automatisch auch zum Großhandel mit Giften berechtigt (§ 116 Abs. 4 GewO).
2. Inhalte der Befähigungsprüfung
Die Befähigungsprüfung für den Großhandel mit Arzneimitteln und Giften setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die je nach Art des angestrebten Gewerbes variieren:
- Großhandel mit Arzneimitteln und Giften
- Modul 1: Fachliche schriftliche Prüfung
- Modul 2: Fachliche mündliche Prüfung
- Modul 3: Ausbilderprüfung
- Modul 4: Unternehmerprüfung
- Großhandel mit Giften (Teilberechtigung)
- Modul 1: Fachliche schriftliche Prüfung
- Modul 2: Fachliche mündliche Prüfung
- Modul 3: Ausbilderprüfung
- Modul 4: Unternehmerprüfung
3. Anrechnungsmöglichkeiten
Für Modul 1 („Fachliche schriftliche Prüfung“) ist der Prüfungsgegenstand der Pharmakologie nicht zu absolvieren, sofern Sie einen Abschluss eines der folgenden Studien vorweisen können:
- Pharmazie: Diplom-, Master-, Doktorats- oder PhD-Studium
- Humanmedizin: Diplom-, Master-, Doktorats- oder PhD-Studium
- Veterinärmedizin: Diplom-, Master-, Doktorats- oder PhD-Studium
Es sind keine weiteren Anrechnungsmöglichkeiten im Rahmen der Arzneimittel- und Giftgroßhandel-Befähigungsprüfungsordnung möglich!
4. Beantragung des Befähigungsnachweises
Nach erfolgreichem Ablegen der Befähigungsprüfung kann der Befähigungsnachweis beantragt werden. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde in Ihrem Bundesland prüft gemäß § 340 GewO, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Gewerbeberechtigung erfüllt sind. Die Behörde hat innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung einen Bescheid zu erlassen. Erfolgt die Genehmigung, erfolgt die Eintragung ins Gewerberegister.
5. Meisterprüfungsstelle & WIFI Wien
5a) Die Meisterprüfungsstelle
für den Großhandel mit Arzneimitteln und Giften ist Teil der Wirtschaftskammer Wien.
Hier finden Sie relevanten Informationen wie Prüfungstermine sowie die Anmeldung zur Prüfung.
Für Fragen rund um die Prüfung wenden Sie sich bitte an die Meisterprüfungsstelle, Ansprechpartnerin ist Frau Mag. Sabiene Strasser. E-Mail: sabiene.strasser@wkw.at
5b) Das WIFI Wien
bietet digitale Skripten und Repetitorien (ebenfalls inkl. digitaler Skripten) zur Vorbereitung auf die Prüfung an.
Die digitalen Skripten stehen Ihnen nach Anmeldung für das Selbststudium hier online zur Verfügung.
Je nachdem, ob Sie ein Studium gemäß Punkt 3 „Anrechnungsmöglichkeiten“ absolviert haben, unterscheiden sich die Empfehlungen für die Teilnahme am Repetitorium:
Voraussetzung | Empfohlene Maßnahme |
---|---|
Sie haben keines der unter „3. Anrechnungsmöglichkeiten“ genannten Studien absolviert | Repetitorium inkl. Chemikalien- und Arzneimittelkunde |
Sie haben eines unter „3. Anrechnungsmöglichkeiten“ genannten Studien absolviert | Repetitorium exkl. Chemikalien- und Arzneimittelkunde (kann ausreichend sein) |
Für Fragen rund um das Repetitorium (Vorbereitungskurs) im Rahmen der Befähigungsprüfung wenden Sie sich bitte an Frau Tamara Künzl-Ferro. E-Mail: 5510-pmv@wifiwien.at
Zudem finden Sie hier den Leitfaden Befähigungsprüfung.
Stand: 16.04.2025