Neuerungen NÖ Hundehaltegesetz & NÖ Hundehaltesachkundeverordnung - gültig ab 1. Juni 2023
Nachlese zum Webinar vom 11. Mai 2023
Lesedauer: 1 Minute
Am 11. Mai wurde ein Webinar zum Thema "Neuerungen NÖ Hundehaltegesetz & NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung - gültig ab ab 1. Juni 2023" abgehalten.
Die Präsentation zum Webinar finden Sie hier zum Download.
Sachkunde Hund online abhalten
Sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden, bestehen seitens der NÖ Landesregierung keine Einwände gegen Online-Informationsveranstaltungen:
- Identitätsprüfung: Ausweis in die Kamera halten
- Aufmerksamkeit sicherstellen: Kamera einschalten, zwischendurch unerwartete Zwischenfragen stellen (die Teilnehmer:innen werden vorab informiert, dass diese beantwortet werden müssen). Darüber hinaus müssen die Eintritte und Austritte in und aus den Online-Meetings protokolliert werden, um zu dokumentieren, ob ein/e Teilnehemr:in ausgestiegen ist – und wann und für wie lange.
- Ausstellung des Hundepasses: Hier gibt es die Möglichkeit der digitalen Unterzeichnung mit Handy-Signatur. Sie ist rechtssicher- und konform, der händischen Unterschrift gleichgestellt und rechtlich verbindlich. Abgesehen davon gäbe es natürlich noch die Möglichkeit des Postwegs.
Umfassende Informationen stellt Ihnen das Amt der NÖ Landesregierung auf der Seite NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 zur Verfügung.
Für eine Übersicht über das derzeitige Vortragsangebot (Termine für Sachkundevorträge) sowie das Anlegen eines neuen Vortragstermines besuchen Sie bitte die Website von DOGAUDIT.
Alle, die nicht dabei waren, können das Webinar hier nachschauen: