Textilreinigung

HKW-Anlagen-Verordnung

Verwendung halogenierter organischer Lösungsmittel

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Für die Verwendung halogenierter organischer Lösungsmittel in Maschinen und Geräten (HKW-Anlagen) und die Emissionen gibt es eigene Vorschriften. Rechtsgrundlage ist die HKW-Anlagen-Verordnung.

Die Verordnung enthält die Vorschriften für Anlagen, in denen Materialien oder Gegenstände mit chlorierten organischen Lösungsmitteln behandelt (gereinigt, getrocknet, entfettet, extrahiert etc.) werden.

Stand: 21.03.2020