Datenschutz-Grundverordnung für Textilreiniger
Die Wichtigsten Fakten zur DSGVO im Überblick
Lesedauer: 1 Minute
Textilreiniger haben im täglichen Geschäftsverkehr mit Kundendaten zu tun. Auch für sie gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Innung Mode und Bekleidungstechnik hat zu Ihrer Unterstützung eine Übersicht über die von der WKO und anderen Organisationen bereitgestellten Unterlagen (Musterbeispiele, Anleitungen, etc.) zusammengestellt.
Unterlagen und Hilfestellung zur DSGVO
Kurz und Kompakt: Das 1x1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Online-Ratgeber zur Datenschutz-Grundverordnung
Online-Ratgeber zu den Informationsverpflichtungen
Weitere Informationen finden Sie unter wko.at/datenschutz
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten löst die derzeitigen DVR-Meldungen ab. Es muss u.a. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen, den Zweck der Datenverarbeitung, die Kategorien der betroffenen Personen und der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern und die Beschreibung der Datensicherheitsmaßnahmen enthalten.
- Unterlagen für Textilreiniger:
DSGVO-MUSTER-Verarbeitungsverzeichnis (xlsx)
Das Verfahrensverzeichnis ist eine genaue Übersicht, welche personenbezogenen Daten im Unternehmen verarbeitet werden. Dabei wird auch berücksichtigt, welche Daten, wie, wo und zu welchem Zweck benutzt werden. Die Aufstellung eines Verfahrensverzeichnisses ist für jedes Unternehmen vorgeschrieben.
- Unterlagen für Textilreiniger:
DSGVO-MUSTER-Verfahrensverzeichnis (docx)
Stand: 21.03.2020